Parkhaus am Kongress: Wo wir stehen – und warum es so kompliziert ist

Das Parkhaus am Kongress am Park beschäftigt die Stadt, die Anwohnerinnen und Anwohner sowie viele Besucherinnen und Besucher seit Jahren. Warum verfällt das Gebäude? Warum wird nicht saniert oder neu gebaut? Und warum greift die Stadt nicht einfach durch? Hier erklären wir die Situation.

1. Wer ist verantwortlich?

Wichtig zu wissen: Das Parkhaus gehört nicht der Stadt Augsburg. Es gehört einer privaten Eigentümergemeinschaft (WEG). In dieser Gemeinschaft gibt es seit vielen Jahren massive interne Streitigkeiten. Diese verhindern jede Lösung – egal ob Sanierung oder Neubau.

Die Stadt kann deshalb weder selbst bauen noch selbst entscheiden. Sie kann nur das tun, was rechtlich erforderlich und zulässig ist: überwachen, anordnen, sichern, wenn öffentliche Belange betroffen sind – ansonsten darf sie nicht in das Privateigentum eingreifen.


2. Der Zustand des Parkhauses

Das Parkhaus besteht aus zwei Bereichen:

a) Das eigentliche Parkhaus

  • Es ist stark beschädigt.
  • Die Eigentümer-WEG hat über Jahre nicht ausreichend instandgehalten.
  • Deshalb gilt seit Langem eine Nutzungsuntersagung.
  • Das heißt: Niemand darf hinein.
  • Baurecht für einen Ersatzneubau liegt vor – aber die WEG setzt ihn nicht um.

b) Der sogenannte Überbau („Schwarzbau“)

  • Dafür gab es früher eine Baugenehmigung.
  • Diese ist jedoch erloschen, weil der Bau nie fertiggestellt wurde.
  • Heute handelt es sich um einen illegalen Bau.
  • Von ihm gehen Gefahren durch herabfallende Teile aus.
  • Deshalb musste die Stadt Absperrungen anordnen.

3. Was die Stadt in den letzten Jahren getan hat

Auch wenn die Stadt nicht Eigentümerin ist, ist sie ständig aktiv:

  • Absicherung des Gefahrenbereichs, damit niemand verletzt wird.
  • Beseitigungsanordnung für den Schwarzbau (April 2024).
  • Zwangsgelder in sechsstelliger Höhe gegen den Verantwortlichen.
  • Gerichtliches Verfahren (Klage der Eigentümer gegen die Beseitigungsanordnung):
    Ein Gutachter prüft aktuell die Statik des Parkhauses und des Überbaus.
  • Baurecht für einen Parkhaus-Ersatzneubau wurde erteilt.

Solange das Gerichtsverfahren läuft, darf die Stadt den Abriss des „Schwarzbaus“ nicht erzwingen.


4. Warum die Stadt die angebotenen Anteile nicht kaufen kann

Ein Miteigentümer hält einen sehr kleinen Anteil an der Immobilie. Er hat der Stadt diesen Anteil für 100.000 Euro angeboten – mit einem Rückkaufrecht für ihn.

Warum die Stadt das ablehnt:

  • Mit dem winzigen Anteil hätte die Stadt keine Entscheidungsmacht.
  • Sie würde haftungsrechtlich für eine fast wertlose Immobilie mitverantwortlich.
  • Sie könnte weder Sanierung noch Neubau durchsetzen.

Kurz gesagt: Der Anteilskauf würde die Situation nicht lösen, sondern die Stadt mitten in den privaten Streit hineinziehen. 

Und noch etwas: Steuergeld darf nicht eingesetzt werden, um gescheiterte Immobilienspekulationen privater Investoren aufzufangen.


5. Was die Stadt eigentlich will

Das Ziel ist klar:

  • Ein saniertes Parkhaus oder
  • ein moderner Parkhaus-Neubau, der zur Kongressstadt Augsburg passt.

Beides wäre baurechtlich sofort möglich, wenn die private Eigentümergemeinschaft handeln würde.

Zusätzlich gibt es direkt neben dem Parkhaus Baurecht für bis zu 100 Wohnungen. Doch auch dort blockiert ein einzelner Anteilseigner den Fortschritt.


6. Warum geht es trotzdem nicht schneller?

Die Stadt kann viel tun, aber sie darf nicht alles tun.

  • Sie kann nicht in Privateigentum eingreifen.
  • Sie kann nicht selbst bauen.
  • Sie kann nicht gerichtliche Beschlüsse umgehen.

Der Kern des Problems liegt in den Konflikten privat Wirtschaftender. Die Stadt handelt dort, wo sie handeln darf. Und sie handelt konsequent.

Die Stadt Augsburg setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Lösung am Kongress ein; sicher, rechtssicher und im öffentlichen Interesse.

  • Wir wollen eine Mobilitätsgarage, die zu Augsburg passt.
  • Wir wollen Sicherheit für alle.
  • Wir wollen Fortschritt statt Stillstand – im rechtlich zulässigen Rahmen.