Führerschein-Umtausch
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise umgetauscht werden. So sollen innerhalb der EU alle Führerscheine einheitlich werden.
Ältere Führerscheine werden schrittweise durch den einheitlichen EU-Kartenführerschein ersetzt. Damit sollen Führerscheine besser vor Fälschungen geschützt und innerhalb der Europäischen Union leichter überprüft werden.
- Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt wurden (graue oder rosa Papierführerscheine):
Für die Umtauschfrist ist Ihr Geburtsjahr ausschlaggebend. Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. Für alle anderen, deren Führerschein bis einschließlich 1998 ausgestellt wurde, ist die Frist bereits abgelaufen. Sollten Sie Ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben, holen Sie dies bitte umgehend nach. - Führerscheine, die zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine):
- Hier richtet sich die Umtauschfrist danach, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde:
| Führerscheine die von 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine) | |
| Ausstellungsjahr | Führerscheinumtausch bis spätestens |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Nein. Durch den Pflichtumtausch wird lediglich der Führerschein ersetzt. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.
Für den Umtausch muss ein Antrag gestellt werden. Dieser muss zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Führerschein (alt)
- ein biometrisches Lichtbild
- über das Bürgerservice-Portal → Dazu benötigen Sie ein Nutzerkonto Bund oder eine Bayern ID.
- per Einwurf am Bürgerbüro oder postalisch an die Adresse An der Blauen Kappe 18
- persönlich → Vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin über die Online-Terminreservierung.
Achten Sie auch auf zusätzliche Online-Termine, die täglich ab 7:30 Uhr freigeschalten werden.
Die Bearbeitung dauert rund drei Wochen.
Wenn ihr Führerschein nicht in Augsburg ausgestellt wurde, beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat (telefonisch oder per E-Mail).
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei!
Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:
Stadt Augsburg
Führerscheinstelle
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
E-Mail: service.fahrerlaubnis@augsburg.de
Fax-Nr.: 0821 324-3398
Der Umtausch kostet 25 Euro.
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, behält weiterhin seine Fahrerlaubnis. Bei Kontrollen kann aber ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro anfallen.
Umtausch in EU-Kartenführerschein
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