Sheridan-Kaserne

Bebauungsplan Nr. 288 A, „Sheridan-Kaserne, Teilbereich an der Stadtberger Straße”

Für die Bewohner des Sheridanparks und die Menschen, die dort arbeiten, hat die Versorgung insbesondere mit Waren des täglichen Bedarfs eine hohe Bedeutung. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 288, „Sheridan-Kaserne”, wurden Überlegungen angestellt, wo und in welchem Ausmaß neue Geschäfte und mit welchem Warensortiment angesiedelt werden sollen. Letztendlich wurden mehrere Standorte im Gebiet für unterschiedliche Einkaufsmöglichkeiten zur Nahversorgung vorgesehen. Unter anderem wurde dabei der Standort an der Stadtberger Straße als Mischgebiet festgesetzt.

Als beschlossen wurde, die Nahversorgung für den Sheridan-Park künftig an einem exponierten Standort an der Stadtberger Straße zu konzentrieren und die zulässige Gesamtverkaufsfläche auf diesem Areal von bislang 1.500 m² auf künftig 3.000 m² anzuheben, musste der Bebauungsplanes Nr. 288, „Sheridan-Kaserne”, geändert und in diesem Bereich durch den Bebauungsplan Nr. 288 A, „Sheridan-Kaserne, Teilbereich an der Stadtberger Staße”, ersetzt werden. Für das Plangebiet ist damit eine großflächige Einzelhandelsnutzung mit ergänzenden Einrichtungen vorgesehen.

Im Zuge der Konzentration der Einzelhandelsnutzung auf den markanten Standort an der Ecke Stadtberger Straße/Nestackerweg sollte für die geplante großflächige Nutzung auch eine hohe architektonische und gestalterische Qualität sichergestellt werden.