Sheridan-Kaserne

Bebauungspläne

Nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte wurde die Sheridan-Kaserne wieder in die Planungshoheit der Stadt Augsburg überführt. Durch eine Überplanung sollte eine funktionale und nachhaltige städtebauliche Integration dieser Konversionsfläche in den Stadtteil Pfersee ermöglicht werden. Mit der erstmaligen Durchlässigkeit des Gebietes konnten die umliegenden Siedlungs- und Landschaftsräume im Augsburger Westen miteinander vernetzt werden. Ziel war es, mit der Entwicklung der Sheridan-Kaserne zu einer Ergänzung und Bereicherung des Stadtteiles Pfersee beizutragen und eine Behebung bestehender Nutzungs- und Grünflächendefizite sicherzustellen.

Zur langfristigen planungsrechtlichen Sicherung der zivilen Nutzung, der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung, der verkehrlichen sowie der umwelt- und naturschutzfachlichen Anforderungen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 288, „Sheridan-Kaserne” und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 288 ist am 26. Januar 2007 in Kraft getreten.

Um die Nahversorgung an der Stadtberger Straße zu konzentrieren, musste der Bebauungsplan Nr. 288 wenig später in diesem Teilbereich geändert werden. Hierfür wurde der Bebauungsplan Nr. 288 A, „Sheridan-Kaserne, Teilbereich an der Stadtberger Staße” aufgestellt, der am 31. Oktober 2008 in Kraft trat.

Die hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen führte dazu, dass die Bebauungspläne Nrn. 288 und 288 A in einem Teilbereich östlich des Nestackerweges durch den Bebauungsplan Nr. 288 B „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges” ersetzt werden sollten. Das Verfahren hierfür wurde am 25. Juli 2013 eingeleitet.

Da hinsichtlich der künftigen Nutzung des Gebäudes 116 (ehemaliges KZ-Außenlager) noch keine Klarheit besteht, wurde 2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 288 B künftig in zwei Teilbereiche zu trennen und als Bebauungsplan Nr. 288 B I „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, nördlich des Grasigen Weges” sowie Bebauungsplan Nr. 288 B II „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, südlich des Grasigen Weges” fortzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 288 B I ist am 1. November 2019 in Kraft getreten.

Qualitätshandbuch

Die zu berücksichtigenden Belange der Baukultur sind in die Bebauungsplanung eingeflossen und wurden parallel dazu im Dialog mit den zukünftigen Bauherren weiter verfestigt. Ziel war die Sicherstellung eines zeitgemäßen Bauens in historischer Umgebung. Dabei wurden charakteristische Gebäude und Siedlungsformen entwickelt, ohne dass die Qualität der öffentlichen Räume (Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, etc.) vernachlässigt wurde. Den Bauherren wird mit einem Qualitätshandbuch eine praktische Unterstützung an die Hand gegeben, das zusätzliche gestalterische Empfehlungen und Vorgaben enthält.