Planfeststellung

Für eine Vielzahl an Großprojekten schreibt der Gesetzgeber die Durchführung eines so genannten Planfeststellungsverfahrens durch eine übergeordnete Behörde vor. Betroffene Bürger und Behörden haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens einzubringen. Betrifft ein solches Projekt das Augsburger Stadtgebiet, wirkt die Stadt Augsburg bei der Entscheidungsfindung mit. Sie legt die Unterlagen für Interessierte aus und bringt ihre Belange mittels einer Stellungnahme ein.



 

Wann ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen?

Fachgesetze wie zum Beispiel das Fernstraßengesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz sehen vor, dass für bestimmte Bauvorhaben wie Autobahnen, Flughäfen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen oder den Ausbau oberirdischer Gewässer ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. In diesen Verfahren wird durch die Planfeststellungsbehörde (zum Beispiel die Regierung von Schwaben, die Regierung von Oberbayern, das Eisenbahn-Bundesamt) abschließend über die Zulässigkeit eines Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen entschieden. Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Genehmigungen notwendig sind.

Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen fest (Planfeststellungsbeschluss). Bei Bedarf findet vorher ein Erörterungstermin statt. Die Einwendungsführenden und die Öffentlichkeit werden über den Abschluss des Verfahrens informiert.

 

Planfeststellungsverfahren der letzten Jahre

  • Einbau einer stationären Unterflurradsatzdrehmaschine in der Fahrzeughalle 3 der Betriebswerkstatt der KSI GmbH & Co. KG (Tektur)
  • Erneuerung der 110-kV-Freileitung Schongau - Meitingen im Abschnitt Merching - Kissing
  • Anbau einer Fahrzeughalle 3 in der Betriebswerkstatt der KSI GmbH & Co. KG an der Firnhaberstraße 74 h
  • Nutzungsänderung der Eisenbahnwerkstattgebäude „Dampflokhalle” zum Museum mit Veranstaltungshalle mit Gastronomie und Museumswerkstatt und „nördlicher Ringlokschuppen” zum Ausstellungsgebäude „Rundhaus Europa” mit Depotbereich durch die Bahnpark Augsburg gGmbH
  • Neubau einer Betriebswerkstatt zur Wartung von Schienenfahrzeugen an der Firnhaberstraße 74 h
  • Neubau eines Umschlagterminals für den kombinierten Verkehr auf dem Gebiet der Städte Augsburg, Neusäß und Gersthofen