Raumordnung

Viele Projekte wie zum Beispiel der Aus- oder Neubau von Bahnstrecken wirken über die Gemeindegrenze hinaus. Solche Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit werden von der hierfür zuständigen Raumordnungsbehörde bezüglich ihrer Raumverträglichkeit überprüft. Erst danach wird in einem weiteren Genehmigungsverfahren über fachliche und technische Detailfragen entschieden. Betrifft ein raumbedeutsames Projekt das Augsburger Stadtgebiet, wirkt die Stadt Augsburg bei der Entscheidungsfindung mit. Sie bringt ihre Belange mittels einer Stellungnahme ein und legt die Unterlagen für Interessierte aus.



 

Was versteht man unter einer Raumverträglichkeitsprüfung?

Bei einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde (Höhere Landesplanungsbehörde) die raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten. Bis zur Novellierung des Bundes-Raumordnungsgesetzes im Jahr 2023 war hierfür jahrzehntelang der Begriff Raumordnungsverfahren etabliert. Höhere Landesplanungsbehörde ist im Fall der Stadt Augsburg die Regierung von Schwaben. Gegenstand der Prüfung sind auch in Betracht kommende Alternativen.

Neben der Öffentlichkeit werden unter anderem die betroffenen öffentlichen Stellen und sonstigen Planungsträger beteiligt. Ist Augsburg von raumbedeutsamen Vorhaben betroffen, wird die Stadt Augsburg von der Regierung von Schwaben zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen der Beteiligung werden die Verfahrensunterlagen im Internet bereitgestellt und von den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Bürger, Vereine, Verbände und Behörden haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb einer vorgebebenen Frist zu äußern. 

Eine Raumverträglichkeitsprüfung muss innerhalb von sechs Monaten mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen werden. Die landesplanerische Beurteilung wird im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit wird hierüber per Bekanntmachung informiert.

 

Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ulm - Augsburg

Für das Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke Ulm - Augsburg wurde im September 2023 ein Raumordnungsverfahren eingeleitet und mit der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Schwaben vom 29. Mai 2024 abgeschlossen.

Die landesplanerische Beurteilung und die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite der Regierung von Schwaben abgerufen werden. 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Trassenauswahlverfahren und dem Raumordnungsverfahren hat die Bahn eine Vorschlagsvariante für die Trasse festgelegt. Diese kombiniert mehrere der ursprünglichen Varianten. Im März 2026 hat der Verkehrsausschuss des Bundestags dem Projekt seine grundsätzliche Zustimmung gegeben. Als weiterer Schritt muss nun die Finanzierung der Strecke im Zuge der Haushaltsberatungen im Bundestag gesichert werden. Die Planung sieht vor, dass im Jahr 2027 die Mittel für die Planung der Strecke zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Bahnprojekt Ulm - Augsburg finden Sie unter https://www.ulm-augsburg.de/.

Zuletzt aktualisiert am: 20.05.2026