Namensneubestimmung

Adresse & Kontakte

Maximilianstraße 69
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-3864 (Familienname des Kindes A - D)
  Zimmer 1.07, 1. Stock
Telefon 0821 324-3866 (Familienname des Kindes E - G)
  Zimmer 1.06, 1. Stock
Telefon 0821 324-3883 (Familienname des Kindes H - L)
  Zimmer 1.06, 1. Stock
Telefon 0821 324-3863 bzw. -3878 (Familienname des Kindes M - Z)
  Zimmer 1.09, 1. Stock
Fax 0821 324-3859
E-Mail geburten@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Beschreibung

Sie haben nachträglich die gemeinsame Sorge für ein Kind begründet und möchten nun den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. Das Kind führt den Namen nach deutschem Recht.

Voraussetzungen:

  • Das Kind führt den Namen nach deutschem Recht und ist noch nicht volljährig.
  • Es besteht gemeinsame Sorge für das Kind.
  • Die Namensneubestimmung erfolgt innerhalb von drei Monaten seit Begründung der gemeinsamen Sorge.

Rechtsgrundlage: § 1617b Abs. 1 BGB

Die gemeinsame Sorge wird begründet durch eine Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt (in Augsburg: Amt für Kinder, Jugend und Familie) oder kraft Gesetzes durch die Eheschließung der Eltern des Kindes.

Die Namensneubestimmung ist eine Erklärung, die gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden muss und öffentlich beglaubigt werden muss.