Namensneubestimmung
Adresse & Kontakte
Maximilianstraße 69 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3864 (Familienname des Kindes A - D) | |
Zimmer 1.07, 1. Stock | ||
Telefon | 0821 324-3866 (Familienname des Kindes E - G) | |
Zimmer 1.06, 1. Stock | ||
Telefon | 0821 324-3883 (Familienname des Kindes H - L) | |
Zimmer 1.06, 1. Stock | ||
Telefon | 0821 324-3863 bzw. -3878 (Familienname des Kindes M - Z) | |
Zimmer 1.09, 1. Stock | ||
Fax | 0821 324-3859 | |
geburten@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Beschreibung
Sie haben nachträglich die gemeinsame Sorge für ein Kind begründet und möchten nun den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. Das Kind führt den Namen nach deutschem Recht.
Voraussetzungen:
- Das Kind führt den Namen nach deutschem Recht und ist noch nicht volljährig.
- Es besteht gemeinsame Sorge für das Kind.
- Die Namensneubestimmung erfolgt innerhalb von drei Monaten seit Begründung der gemeinsamen Sorge.
Rechtsgrundlage: § 1617b Abs. 1 BGB
Die gemeinsame Sorge wird begründet durch eine Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt (in Augsburg: Amt für Kinder, Jugend und Familie) oder kraft Gesetzes durch die Eheschließung der Eltern des Kindes.
Die Namensneubestimmung ist eine Erklärung, die gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden muss und öffentlich beglaubigt werden muss.
Zuständige Dienststelle
Vorzulegende Unterlagen
Kosten
Weitere Infos/Links