Beurkundung im Jugendamt

Adresse & Kontakte

Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Alle Dienststellen
Grottenau 1
Stockwerk 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

 

Zuständigkeit:

Bei vorgeburtlichen Beurkundungen ist der Nachname der Mutter ausschlaggebend, ansonsten der Nachname des Kindes. Ansonsten richtet sich die Beurkundung nach dem Namen des Kindes.

Buchstabe Telefon
A - Ces 0821 324-2915
Cet - E 0821 324-2916
F - Gof 0821 324-2911
Gog - J 0821 324-2913
K - Kur 0821 324-2914
Kus - Mül 0821 324-2922
Müm - Sag 0821 324-2912
Sah - Sto 0821 324-2917
Stp - Z 0821 324-2905

 

Fax0821324–2987
E-Mailbeistandschaften@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr

Telefonisch sind die Ansprechpartner auch außerhalb der Servicezeiten erreichbar.

 


Beurkundungen im Jugendamt

Im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg kann u.a. beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennungen sowie deren Zustimmungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen

Voraussetzungen für die Beurkundung:

Für die Beurkundung ist es notwendig, dass der Antragsteller ausreichend deutsch versteht und spricht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zusätzlich eine Dolmetscher oder eine Person Ihres Vertrauens notwendig, die ausreichende Deutschkenntnisse besitzt. Die Vertrauensperson/Dolmetscher benötigt ein gültiges Ausweisdokument. Sie darf mit dem Antragsteller weder verwandt noch verschwägert sein.

Erforderliche Unterlagen:

zur Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung:

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
  • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung
  • Telefonnummer und ggfs. E-Mail Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)
  • Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz

zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Schriftstück des Anwaltes der gegnerischen Seite oder eines anderen Jugendamtes, aus dem die Höhe der errechneten Unterhaltsverpflichtung, der Mindestunterhalt in Prozent sowie der Zeitpunkt ab dem die Verpflichtung gültig sein soll, hervorgeht.
  • Eine Kopie einer evtl. bereits bestehenden, früheren Unterhaltsverpflichtung
  • Gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand und Berufsbezeichnung
  • Telefonnummer und e-mail-Adresse
  • Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz


zur Beurkundung einer Sorgeerklärung:

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
  • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung
  • Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz

Terminvergabe: Die Beurkundung erfolgt nur mit Terminvergabe.

Beurkundungsort: Beurkundungen des Amt für Kinder, Jugend und Familie finden im zweiten Stock, Zimmer 2.43 des Verwaltungsgebäudes „Grottenau 1, 86150 Augsburg statt.

Datenschutzhinweis

Zuständige Dienststelle