Beurkundung im Jugendamt

Adresse & Kontakte

Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Alle Dienststellen
Grottenau 1
Stockwerk 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

 

Zuständigkeit:

Bei vorgeburtlichen Beurkundungen ist der Nachname der Mutter ausschlaggebend, ansonsten richtet sich die Beurkundung nach dem Nachnamen des Kindes.

BuchstabeTelefon
A - C0821 324-2915
D - HAL0821 324-2912
HAM - KOR0821 324-2911
KOS - LAN0821 324-2913
LAO - OC0821 324-2905
OD - RH0821 324-2914
RI - SCHV0821 324-2922
SCHW - Z0821 324-2917

 

Fax0821 324–2987
E-Mailbeistandschaften@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per Telefon oder E-Mail) möglich.

Telefonisch sind die Ansprechpartner auch außerhalb der Servicezeiten erreichbar.

 


Beurkundungen im Jugendamt

Im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg kann u.a. beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennungen sowie deren Zustimmungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen

Voraussetzungen für die Beurkundung:

Für die Beurkundung ist es notwendig, dass der Antragsteller ausreichend deutsch versteht und spricht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zusätzlich eine Dolmetscher oder eine Person Ihres Vertrauens notwendig, die ausreichende Deutschkenntnisse besitzt. Die Vertrauensperson/Dolmetscher benötigt ein gültiges Ausweisdokument. Sie darf mit dem Antragsteller weder verwandt noch verschwägert sein.

Zuständigkeit bei Vaterschaftsanerkennungen:

Sofern nur eine Vaterschaftsanerkennung ohne eine gleichzeitige Sorgeerklärung beurkundet werden soll, ist nicht das Amt für Kinder, Jugend und Familie, sondern das Standesamt der Stadt Augsburg zuständig.

Erforderliche Unterlagen:

zur Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung:

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass oder alternativ isolierte Bescheinigung des Frauenarztes über den Entbindungstermin)
  • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung
  • Telefonnummer und ggfs. E-Mail Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)
  • Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz

zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Schriftstück des Anwaltes der gegnerischen Seite oder eines anderen Jugendamtes, aus dem die Höhe der errechneten Unterhaltsverpflichtung, der Mindestunterhalt in Prozent sowie der Zeitpunkt ab dem die Verpflichtung gültig sein soll, hervorgeht.
  • Eine Kopie einer evtl. bereits bestehenden, früheren Unterhaltsverpflichtung
  • Gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand und Berufsbezeichnung
  • Telefonnummer und e-mail-Adresse
  • Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz

zur Beurkundung einer Sorgeerklärung:

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
  • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung
  • Unterschriebene Erklärung über die Kenntnisnahme von Informationen zum Datenschutz

Terminvergabe: Die Beurkundung erfolgt nur mit Terminvergabe.

Beurkundungsort: Beurkundungen des Amt für Kinder, Jugend und Familie finden im zweiten Stock, Zimmer 2.15 des Verwaltungsgebäudes „Grottenau 1, 86150 Augsburg statt.

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