Bau-Turbo in Augsburg

Der neue Bau-Turbo erleichtert Bauunternehmen und Privatpersonen in Augsburg den Weg zum eigenen Wohnbauprojekt. Für Vorhaben unter 100 Wohnungen ist jetzt in der Regel kein Bauleitplanverfahren mehr nötig. Das spart Zeit, Kosten und schafft schneller neuen Wohnraum in der Stadt.

Infoveranstaltung zum Bauturbo

Am Montag, 23. Februar, findet um 18 Uhr eine Infoveranstaltung zum Bau-Turbo im Filmsaal des Zeughauses statt. Dabei beantworten Baureferent Steffen Kercher sowie weitere Expertinnen und Experten Ihre Fragen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Weitere Infos finden Sie im Veranstaltungskalender


Was bringt der Bau-Turbo?

  • Schnelleres Baurecht für viele Wohnbauvorhaben, auch wenn sie über das bestehende Baurecht hinausgehen.
  • Weniger Bürokratie: Das bisher erforderliche Bauleitplanverfahren entfällt.
  • Mehr Flexibilität: An passenden Orten kann zusätzliche Geschossfläche entstehen.
  • Klare Regeln, damit Stadtbild, Nachbarschaft und Umwelt weiterhin geschützt bleiben.

Die Bauverwaltung prüft automatisch, ob der Bau-Turbo angewendet werden kann – ein eigener Antrag ist nicht nötig.


Für wen lohnt sich der Bau-Turbo?

Der Bau-Turbo ist interessant für:

  • Privatpersonen, die neue Wohngebäude oder Wohnungen schaffen möchten.
  • Bauträger und Investoren, die Wohngebäude oder Wohnanlagen realisieren wollen.

Wichtig ist immer: Das Vorhaben muss zu den städtebaulichen Zielen der Stadt Augsburg passen und darf öffentliche und nachbarliche Interessen nicht verletzen.


Wo kann der Bau-Turbo angewendet werden?

Die Stadt Augsburg hat Potenzialgebiete definiert, in denen die Anwendung möglich ist:

  • Innenbereich ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB), wenn Wohnen dort allgemein zulässig ist
  • Bereiche innerhalb von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), sofern Wohnen zulässig ist
  • Ortsabrundungen im Außenbereich, wenn der Flächennutzungsplan dort Wohnbauflächen vorsieht und die Erschließung schon vorhanden ist

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Damit die Stadt Augsburg zustimmt, müssen Vorhaben unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen der Stadt
  • Schaffung von zusätzlichen Wohnungen
  • Differenziertes Wohnraumangebot
  • Ergänzende Nutzungen bei großen Vorhaben
  • Verträgliche Größe und Gestaltung
  • Ausreichend Grün- und Freiflächen
  • Schonung des Baumbestands
  • Gute Lösung für Stellplätze
  • Gestalterische Qualität

Bei größeren Projekten ist außerdem ein städtebaulicher Vertrag nötig, z. B. zur Übernahme von Folgekosten (Kitas, Grundschule) und für 30 Prozent geförderten Wohnraum.


Beratung durch die Stadt Augsburg

Die Bauverwaltung empfiehlt dringend, frühzeitig Beratung des Stadtplanungsamtes in Anspruch zu nehmen, um Ablehnungen zu vermeiden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Bauberatung zum Planungsrecht

Warum gibt es den Bau-Turbo?

Auch in Augsburg fehlen bezahlbare Wohnungen. Um schneller neuen Wohnraum zu schaffen, hat der Bund das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen. Das Gesetz ist seit 30. Oktober 2025 in Kraft.

Der Stadtrat Augsburg hat dazu am 29. Januar 2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst und damit als eine der ersten Gemeinden Deutschlands transparente Kriterien geschaffen, die eine Gleichbehandlung ermöglichen und somit den Bau-Turbo tatsächlich in die Anwendung bringen.