Informationen für Beschickerinnen und Beschicker bzw. Schaustellerinnen und Schausteller

Auf welchem Weg kann eine Bewerbung stattfinden?

  • Persönliche Bewerbung: Die Unterlagen werden persönlich im Marktamt abgegeben und vorgestellt.
  • Postalische Bewerbung: Die Bewerbung wird per Post oder über den Hausbriefkasten des Marktamtes eingereicht.
  • Online-Bewerbungen: sind je nach Veranstaltung per Formular möglich. 

Welche Bewerbungen werden generell von den Verfahren ausgeschlossen?

  • Unvollständige Bewerbungen 
  • Verspätete Bewerbungen
  • Bewerbungen per Email
  • Bewerbungen die zum Fristende Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendeiner Art schulden

Weitere Hinweise:

Schecks oder Bargeld können nicht angenommen werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann vom Marktamt keine Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erfolgen.


Bewerbungsfrist

Bis zum 30. April des laufenden Jahres


Bewerbung

Notwendige Bewerbungsunterlagen 
(für Online-Bewerbung in digitaler Form bereithalten)

  • Bewerbungsformularzwingend erforderlich
  • Geschäftskonzept für den Bereich Süßwaren, Imbiss, Heiß- und Kaltgetränke.

Kosten für die Bewerbung

Die Stadt Augsburg veranschlagt einen Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg i.V.m. Artikel 14 des Kostengesetzes für die Bearbeitung einer Bewerbung. Bei Online-Bewerbung beträgt die Gebühr 30 Euro und wird im Anschluss an die Formulareingaben online bezahlt.

Bei persönlichen/postalischen Bewerbungen beträgt die Gebühr ebenfalls 30 Euro für jede eingegangene Bewerbung. Die Gebühr ist sofort, jedoch spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (30.4.des laufenden Jahres) auf folgendes Konto zu überweisen.


Konto:
Stadt Augsburg Marktamt
Stadtsparkasse Augsburg 
IBAN: DE33 7205 0000 0001 0604 82 
SWIFT-BIC: AUGSDE77XXX

Verwendungszweck „4.76310.104811, CHM + Jahreszahl + Name” 


Teilnahmebedingungen zum Vergabeverfahren

  • Bewerbungen ohne Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nehmen am Vergabeverfahren nicht teil. 
  • Bewerber, die ihr Gesuch unvollständig oder nicht auf dem vorgegebenen Formblatt einreichen, scheiden bei der Entscheidung über Zulassungen automatisch aus. 
  • Gleiches gilt für Bewerber, die Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendeiner Art schulden.
  • Aus Gründen der Gleichbehandlung kann vom Marktamt keine Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erfolgen.
  • Das Marktamt behält sich vor beim beantragten Warenangebot Veränderungen vorzunehmen.
  • Bei der Vergabe beachtet die Stadt Augsburg bestimmte Bewertungskriterien.

Bewerbungsfrist

Frühjahrsplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres und für den Herbstplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres


Bewerbung

Auf dem Plärrer sind ausschließlich Schaustellergeschäfte zugelassen. Details zur Bewerbung sind in der Ausschreibung für Oster- und Herbstplärrer 2026 nachzulesen. Die Ausschreibung wird auch in der Fachzeitschrift „Der Komet“ sowie im Amtsblatt der Stadt Augsburg veröffentlicht.

  • Per Online-Formular 
  • Bewerbungsunterlagen persönlich oder postalisch direkt an das Marktamt Die Bewerbungsunterlagen und weiteren Angaben sollen sich inhaltlich an die genannten Ausschreibungshinweisen orientieren. Ein Bewerbungsformular ist hierzu nicht erhältlich.

Notwendige Bewerbungsunterlagen
(für Online-Bewerbung in digitaler Form bereithalten)

Diese finden Sie in der Ausschreibung für Oster- und Herbstplärrer 2026.


Kosten für die Bewerbung

Die Stadt Augsburg veranschlagt einen Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg i.V.m. Artikel 14 des Kostengesetzes für die Bearbeitung einer Bewerbung. Bei Online Bewerbung beträgt die Gebühr 30 Euro und wird im Anschluss an die Formulareingaben online bezahlt.

Bei persönlichen/postalischen Bewerbungen beträgt die Gebühr ebenfalls 30 Euro für jede eingegangene Bewerbung. Die Gebühr ist sofort, jedoch spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Juli des Vorjahres für den Frühjahrs- und Herbstplärrer) auf folgendes Konto zu überweisen.


Konto:
Stadt Augsburg Marktamt
Stadtsparkasse Augsburg 
IBAN: DE33 7205 0000 0001 0604 82 
SWIFT-BIC: AUGSDE77XXX

Verwendungszweck „4.76321.104811, Name, Geschäft und Frühjahrs- bzw. Herbstplärrer“ 


Teilnahmebedingungen zum Vergabeverfahren

  • Bewerbungen ohne Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nehmen am Vergabeverfahren nicht teil. 
  • Bewerber, die ihr Gesuch unvollständig oder nicht auf dem vorgegebenen Formblatt einreichen, scheiden bei der Entscheidung über Zulassungen automatisch aus. 
  • Gleiches gilt für Bewerber, die Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendeiner Art schulden.
  • Aus Gründen der Gleichbehandlung kann vom Marktamt keine Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erfolgen.

Fragebogen

Ergänzend zu den gemäß der Ausschreibung geforderten Unterlagen und Angaben können Sie zusätzlich einen Fragebogen online ausfüllen. Die dort von Ihnen formulierten Angaben dienen, ergänzend zu Ihren Bewerbungsunterlagen, insbesondere zur Herausstellung der Besonderheiten Ihres Betriebes in den abgefragten Bewertungskriterien. Der Fragebogen ist nicht zwingend erforderlich.

Vergabeverfahren

Zur Gewährleistung einer möglichst objektiven Auswahl der Beschicker zu den Augsburger Plärrerveranstaltungen und zur transparenten Darstellung der Zulassungs- oder Absageentscheidungen durch die Verwaltung werden aufgrund der eingegangenen Unterlagen und Angaben, wie in der Ausschreibung gefordert, evtl. ergänzt um Angaben im  Fragebogen, Bewertungen im Vergabeverfahren vorgenommen.

Bewertungskriterien

Die gemäß der Ausschreibung benötigten Unterlagen und Angaben, sowie die im Fragebogen formulierten Zusatzangaben stellen die Kriterien dar, die im Rahmen einer Bepunktung zum Zulassungsergebnis führen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Bewertungskriterien


Bewerbungsfrist

5. Januar für die Frühjahrsdult 
31. März für die Herbstdult


Bewerbung

Es gibt rund 130 Plätze für Verkaufswägen und Verkaufsstände.

Notwendige Bewerbungsunterlagen
(für Online-Bewerbung in digitaler Form bereithalten)

  • persönliche Daten: Name, Vorname, Adresse, Handynummer, E-Mail
  • Konzept, Darstellung und Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Erfahrungen aus der Tätigkeit im Reisegewerbe
  • Art, Breite, Tiefe und Höhe des Geschäfts
  • Kopie der Reisegewerbekarte nach §55 GewO für Erst-Bewerber
  • technische Daten
  • aktuelles Bildmaterial

Verkaufseinrichtungen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Für jede Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich.


Bewerbungsfrist

5. Januar für das Gögginger Frühlingsfest
1. August für die Lechhauser Kirchweih


Bewerbung

Notwendige Bewerbungsunterlagen

  • persönliche Daten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail
  • Konzept, Darstellung und Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Erfahrungen aus der Tätigkeit im Reisegewerbe
  • Art, Größe, Tiefe und Höhe des Geschäfts
  • Größe der Verkaufsfläche
  • technische Daten
  • aktuelles Bildmaterial
  • Kopie gültige Reisegewerbekarte im Sinne des § 55 Gewerbeordnung

Ein Bescheid über die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidungsfrist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.


Kosten

Erfolgt eine Zulassung zur Lechhauser Kirchweih oder zum Gögginger Frühlingsfest entstehen zusätzlich zu den Platzgeldern Verwaltungskosten in Höhe von 30 Euro. Die Gebühren können Sie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte in der Stadt Augsburg (Marktgebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen.


Der Gaudiwurm

▪ Tag: Rosenmontag, 16.02.2026
▪ Zeit: 11:33 Uhr
▪ Ort: Start am Rathausplatz

Ihr habt Lust, Euch zu verkleiden, mitzulaufen und Teil des Faschingsumzuges zu sein? Dann meldet euch und eure Gruppe unter Gaudiwurm 2026 bis spätestens 16.01.2026 zum Faschingsumzug an. Alle weiteren Informationen.
Wichtig: Die Alters-Obergrenze  für die Teilnahme ist 17 Jahre. Pro 10 Teilnehmende benötigt ihr je eine erwachsene Begleitperson in eurer Gruppe.

Organisiert wird der Gaudiwurm von Sozialreferent Martin Schenkelberg, Stadträtin Melanie Melitta Hippke, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Stadtjugendring, der Faschingsgesellschaft Hollaria und der Faschingsvereinigung „Under oiner Kapp“, die aus den fünf Faschingsgesellschaften Augspurgia, dem CCK aus Königsbrunn, dem Faschings- und Freizeitclub FFC, der Lechana aus Gersthofen und der Narrneusia aus Neusäß besteht.