Fischereischein ohne Fischerprüfung

Ohne vorhergehende Fischerprüfung können folgende Personen einen Fischereischein erhalten:

  • Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (Jahresfischereischein)
  • Jugendliche ab 10 Jahren (Jugendfischereischein)
  • Personen, die einen Abschluss- oder die Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Fischereiwirt nachweisen
  • Mitglieder / Angehörige berufskonsularischer Vertretungen
  • Personen, die aufgrund einer amtlich festgestellten geistigen oder körperlichen Behinderung und eines fachärztlichen Gutachtens nachweisen, dass sie aufgrund der Behinderung die staatliche Fischerprüfung nicht bestehen können

Nähere Auskünfte, ob im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Fischereibehörde.