Jahresfischereischein

Adresse & Kontakte

Tattenbachstraße 15
86179 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6112
Fax 0821 324-6125
E-Mail fischereischeine@augsburg.de
  Frau Herfert
  2. OG, Zimmer Nr. 209

Öffnungszeiten


Beschreibung

Für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland kann ein Jahresfischereischein ausgestellt werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet wurde und die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft gemacht wird. Der Nachweis der bayerischen Fischerprüfung ist nicht erforderlich. Die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person ist ohne Bedeutung. Der Fischereischein ist innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für drei Monate gültig. Die Monate der Gültigkeit können vom Antragsteller benannt werden. Dabei können bis zu drei Zeiträume angegeben werden.

Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis
  • 1 aktuelles Passbild
  • Bargeld oder ec-Karte
  • Nachweis der Fischereiberechtigung im Herkunftsland

Kosten

Die Kosten für einen Jahresfischereischein finden Sie hier.