Fischereischein (Neuausstellung)

Adresse & Kontakte

Tattenbachstraße 15
86179 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6112
Fax 0821 324-6125
E-Mail fischereischeine@augsburg.de
  Frau Herfert
  2. OG, Zimmer Nr. 209

Öffnungszeiten

Service-Zeiten
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten.
Montag und Dienstag:           08:00–13:00 Uhr
Mittwoch:                                07:00–12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00–17:30 Uhr
Freitag: 08:00–12:30 Uhr

Beschreibung

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag und mit unbeschränkter Geltungsdauer erteilt (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer das 18. Lebensjahr vollendet und seine Hauptwohnung in Deutschland hat, kann ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit nur den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten.

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeins ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Stadt Augsburg - Fischereibehörde - ist nur für Einwohnende der Stadt Augsburg zuständig.

Der Fischereischein ist die öffentlich-rechtliche Befugnis zur Ausübung des Fischfangs. Im Einzelfall ist noch ein privatrechtlicher Erlaubnisschein des Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Fischereigewässer zu erwerben.