Fischereischein (Neuausstellung)
Adresse & Kontakte
Tattenbachstraße 15 86179 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6112 |
Fax | 0821 324-6125 |
fischereischeine@augsburg.de | |
Frau Herfert | |
2. OG, Zimmer Nr. 209 |
Öffnungszeiten
Service-Zeiten | |
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten. | |
Montag und Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beschreibung
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag und mit unbeschränkter Geltungsdauer erteilt (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer das 18. Lebensjahr vollendet und seine Hauptwohnung in Deutschland hat, kann ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit nur den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten.
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeins ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Stadt Augsburg - Fischereibehörde - ist nur für Einwohnende der Stadt Augsburg zuständig.
Der Fischereischein ist die öffentlich-rechtliche Befugnis zur Ausübung des Fischfangs. Im Einzelfall ist noch ein privatrechtlicher Erlaubnisschein des Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Fischereigewässer zu erwerben.