Fischereischein (Verlängerung)
Adresse & Kontakte
Tattenbachstraße 15 86179 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6112 |
Fax | 0821 324-6125 |
fischereischeine@augsburg.de | |
Frau Herfert | |
2. OG, Zimmer Nr. 209 |
Öffnungszeiten
Service-Zeiten | |
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten. | |
Montag und Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beschreibung
Es können nur die in Bayern ab dem 01.01.1999 ausgestellten Fischereischeine verlängert werden. Dies gilt auch für Fischereischeine, die in Bayern aufgrund einer anerkannten außerbayerischen Fischerprüfung nach der jeweils geltenden Rechtslage ausgestellt wurden.
In anderen Fällen ist der Fischereischein neu auszustellen.
Zuständig zur Verlängerung des Fischereischeins ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Stadt Augsburg - Fischereibehörde - ist nur für Fischereischeininhaber, die ihren Hauptwohnsitz in Augsburg haben, zuständig
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Kosten
Weitere Infos/Links