Personalausweis
| Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
| Fax | 0821 324-3597 |
Beschreibung
- Wir bearbeiten den Antrag für die Ausstellung eines Personalausweises gemeinsam mit Ihnen und geben die fertigen Personalausweise aus.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, nehmen wir die Anzeige über den Verlust auf und sperren die Online-Ausweisfunktion
- Hier können Sie den Antragsstatus Ihres Personalausweises erfragen.
- Bei Bedarf erhalten Sie bei uns einen vorläufigen Personalausweis.
Abholen von Dokumenten
In unserer Dokumentenausgabebox können Sie zu den Öffnungszeiten, bei vorheriger Beantragung, jederzeit ohne lange Wartezeit Ihre beantragen Dokumente abholen.
Direktversand durch Deutsche Post AG gegen Gebühr
Ab Mai 2025 können Ausweisdokumente auch mit der Post zugestellt werden. Der Service kostet 15 Euro zusätzlich. Der Zustellungstermin wird wird von der Deutschen Post AG per E-Mail mitgeteilt. Der Ausweis muss an der Haustüre persönlich angenommen werden. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier
aktuelles biometrisches Lichtbild, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird.
Alternativ steht ihnen in allen Bürgerbüros der Speed Capture Kiosk zur Verfügung, mit dem sie ihr Lichtbild selbst erfassen können. Sollten Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen, planen Sie dies bitte entsprechend ein und kommen ca. 10 Minuten vor ihrem vereinbarten Termin. Das Entgelt in Höhe von 6 Euro wird direkt bei der Sachbearbeitung zusammen mit der normalen Gebühr erhoben. Bitte beachten: Der Speed Capture Kiosk ist für die Erfassung von Lichtbildern von Kindern unter 5 Jahren nicht geeignet.- Ihre Geburtsurkunde, falls es sich um die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises in Augsburg handelt und ein bereits vorhandener alter Personalausweis/Reisepass nicht vorgelegt werden kann.
- Ihre Heiratsurkunde sofern zwischenzeitlich eine Heirat erfolgte und der bisher ausgestellte Personalausweis den neuen Namen noch nicht aufweist.
- Den vorhandenen Personalausweis/Reisepass.
Achtung!
Sollte das bisherige Dokument, das nicht von Augsburg ausgestellt wurde, verloren gegangen sein, müsste eventuell ein zeitaufwändiges Personenfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die Kosten für den Personalausweis richten sich nach dem Alter des Antragstellers:
- bis einschließlich 23 - 22,80 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
- ab 24 Jahren - 37,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
Kosten für einen vorläufigen Personalausweis:
- 10,00 Euro
Die Begleichung sämtlicher Kosten erfolgt direkt vor Ort.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
- Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
- Die Abholung kann auch durch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.
- Die Beantragung erfolgt ab Geburt. Bitte beachten Sie allerdings, dass der Personalausweis bei starker Veränderung des Kindes ungültig wird und dann neu beantragt werden muss.
- Die Anwesenheit Ihres Kindes - unabhängig vom Alter des Kindes - ist Pflicht.
Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Ihres Kindes erforderlich. - Personen unter 16 Jahren müssen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Es genügt, wenn ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis/Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis/Reisepass bei der Abholung des Personalausweises vorspricht. Eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mit Unterschriftsvergleich (Ablichtung Pass/Personalausweis) genügt in Ausnahmefällen mit vorheriger Bewilligung der Passbehörde ebenfalls. - Der Hauptwohnsitz muss in Augsburg sein.
- Ist ca. 4 Wochen ab Beantragung verfügbar.
Genauere Informationen, ob Ihr Personalausweis bereits verfügbar ist, erhalten Sie hier. - In Bedarfsfällen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
- Bitte erkundigen Sie sich vor einem etwaigen Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft, ob der Personalausweis als Dokument reicht, oder sie einen Reisepass benötigen.