Reisepass


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

  • Wir bearbeiten den Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit Ihnen und geben die fertigen Reisepässe aus.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, nehmen wir die Anzeige über den Verlust auf.
  • Hier können Sie den Antragsstatus Ihres Reisepasses erfragen
  • Bei Bedarf erhalten Sie bei uns einen Express-Reisepass und in besonders eiligen Situationen eine vorläufigen Reisepass

Abholen von Dokumenten
In unserer Dokumentenausgabebox können Sie zu den Öffnungszeiten, bei vorheriger Beantragung, jederzeit ohne lange Wartezeit Ihre beantragen Dokumente abholen.

Direktversand durch Deutsche Post AG gegen Gebühr
Ab Mai 2025 können Ausweisdokumente auch mit der Post zugestellt werden. Der Service kostet 15 Euro zusätzlich. Der Zustellungstermin wird wird von der Deutschen Post AG per E-Mail mitgeteilt. Der Ausweis muss an der Haustüre persönlich angenommen werden. Dabei muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier

  • aktuelles biometrisches Lichtbild, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird.
    Alternativ steht ihnen in allen Bürgerbüros der Speed Capture Kiosk zur Verfügung, mit dem sie ihr Lichtbild selbst erfassen können. Sollten Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen, planen Sie dies bitte entsprechend ein und kommen ca. 10 Minuten vor ihrem vereinbarten Termin. Das Entgelt in Höhe von 6 Euro wird direkt bei der Sachbearbeitung zusammen mit der normalen Gebühr erhoben. Bitte beachten: Der Speed Capture Kiosk ist für die Erfassung von Lichtbildern von Kindern unter 5 Jahren nicht geeignet.

     

  • Ihre Geburtsurkunde, falls es sich um die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises in Augsburg handelt und ein bereits vorhandener alter Personalausweis/Reisepass nicht vorgelegt werden kann.
  • Ihre Heiratsurkunde sofern zwischenzeitlich eine Heirat erfolgte und der bisher ausgestellte Personalausweis den neuen Namen noch nicht aufweist.
  • Den vorhandenen Personalausweis/Reisepass.
    Achtung!
    Sollte das bisherige Dokument, das nicht von Augsburg ausgestellt wurde, verloren gegangen sein, müsste eventuell ein zeitaufwändiges Personenfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Die Kosten für den Reisepass richten sich nach dem Alter des Antragstellers:

  • bis einschließlich 23 Jahren - 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • ab 24 Jahren                         - 70 Euro      (Gültigkeit - 10 Jahre)
     

Zusätzliche Kosten für einen 48-Seiten-Pass für sogenannte "Vielreiser":

  • 22,00 Euro

Zusätzliche Kosten für einen Express-Reisepass:

  • 32,00 Euro

 Kosten für einen vorläufigen Reisepass:

  • 26,00 Euro
  • Der Reisepass mit biometrischem Bild ist ein maschinenlesbarer ePass.
  • Der Hauptwohnsitz muss in Augsburg sein.
  • Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
  • Die Abholung kann auch duch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.
  • Die Beantragung eines Reisepasses ist ab Geburt möglich.
  • Die Anwesenheit Ihres Kindes - unabhängig vom Alter des Kindes - ist Pflicht.
    Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Ihres Kindes erforderlich.
  • Personen unter 18 Jahren müssen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
    Achtung!! Es genügt, wenn ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis/Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis/Reisepass bei der Abholung des Reisepasses vorspricht. Eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mit Unterschriftsvergleich (Ablichtung Pass/Personalausweis) genügt in Ausnahmefällen mit vorheriger Bewilligung der Passbehörde ebenfalls.
  • Ist ca. 6-8 Wochen ab Beantragung verfügbar.
    Genauere Informationen, ob Ihr Reisepass bereits verfügbar ist, erhalten Sie hier.
  • In eiligen Situationen haben Sie die Möglichkeit einen Express Reisepass zu beantragen. (Dauer 5 Tage)
    In besonders eiligen Situationen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. (Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft/dem zuständigen Konsulat, ob der vorläufige Reisepass zur Einreise genügt.)