Ausweispflicht-Befreiung
Telefon | 0821 324-3541,-3518, -3535 |
Fax | 0821 324-3505 |
Kontakt | verschlüsseltes Kontaktformular |
Beschreibung
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden:
- Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (nicht nur durch einstweilige Anordnung) oder
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Unterlagen
Kosten
Wichtige Hinweise
Zuständige Dienststelle