Ausweispflicht-Befreiung

Telefon 0821 324-3541,-3518, -3535
Fax 0821 324-3505
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Beschreibung

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden:

  • Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (nicht nur durch einstweilige Anordnung) oder
  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.