KFZ Wiederzulassung auf gleichen Fahrzeughalter

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Sie können Ihr Fahrzeug auch online über unser Bürgerservice-Portal wieder in  Betrieb setzen, wenn dieses in Augsburg zugelassen war, das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde und Sie im Besitz eines neuen Personalausweises samt dem dazugehörigen Lesegerät/NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp2 sind.


Beschreibung

Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf gleichen Halter wiederzulassen

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Vorlage Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II ausschließlich bei Änderung auf Saison-, Oldtimer- oder Elektro-Kennzeichen notwendig
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten

Kosten

26 - 56 EURO (ggf. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet)
zzgl. Kosten für KFZ-Schilder beachten. Achtung! Manche Schilderhersteller akzeptieren nur Barzahlung!

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • Es muss eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug vorliegen, bitte legen Sie den Original-Untersuchungsbericht vor. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zGG über 10 Tonnen sowie Omnibusse müssen zusätzlich über eine gültige Sicherheitsprüfung verfügen. Bitte legen Sie hierfür den Original-SP-Bericht vor.
  • Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
  • Achtung: Die Stadt Augsburg verwendet für die Siegelung der Kennzeichenschilder seit dem 01.04.2014 ausschließlich Klebeplaketten. Falls Sie Kennzeichen verwenden wollen, welche über Halteringe für Feststoffplaketten verfügen, so entfernen Sie bitte diese bzw. lassen diese entfernen.
  • Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich