KFZ Kurzzeitkennzeichen
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Beschreibung
Es darf nur zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und zur Durchführung der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.
Zuständigkeit:
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in einem der Bürgerbüros der Stadt Augsburg ist nur möglich, insofern eine der beiden nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die antragstellende Person hat ihren Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg oder
- der Standort des Fahrzeuges befindet sich nachweislich im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg.
Insofern die antragstellende Person keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ist zwingend eine empfangsbevollmächtigte Person mit Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg zu benennen.
Unterlagen
Kosten
Formulare
Zuständige Dienststelle