KFZ Kurzzeitkennzeichen


Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Es darf nur zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und zur Durchführung der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.

Zuständigkeit:

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in einem der Bürgerbüros der Stadt Augsburg ist nur möglich, insofern eine der beiden nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die antragstellende Person hat ihren Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg oder
  • der Standort des Fahrzeuges befindet sich nachweislich im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg.

Insofern die antragstellende Person keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ist zwingend eine empfangsbevollmächtigte Person mit Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg zu benennen.