KFZ Kurzzeitkennzeichen
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-9256 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Beschreibung
Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für höchstens 5 Tage gültig!
Es darf nur zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und zur Durchführung der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) speziell für dieses Kennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
- Bei Erledigung durch Dritte: wir benötigen eine schriftliche Vollmacht (mit Personalausweis/Reisepass des Halters, ggf. in Kopie) und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des Sorgeberechtigten
- Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Augsburg hat, ist die Anschrift des Antragstellers entweder anhand eines deutschen Personalausweises oder einer Meldebescheinigung in deutscher Sprache nachzuweisen.
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung
Kosten
Für ein Kurzzeitkennzeichen wird eine Gebühr von 13,10 EURO plus Kosten für Schilder fällig. Bitte beachten Sie dass manche Schilderhersteller nur Barzahlung akzeptieren!
Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.
Formulare
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie
Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Weitere Links / Infos