KFZ Ausfuhrkennzeichen

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen werden benötigt für Fahrzeuge, die endgültig ins Ausland verbracht werden.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • gelbe Versicherungsbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten

Kosten

Für internationale Ausfuhrkennzeichen wird ein Betrag von 47,70 - 81,80 Euro plus evtl. Kosten für Schilder fällig. Bitte beachten Sie dass manche Schilderhersteller nur Barzahlung akzeptieren!

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

Das Fahrzeug muss zur Identifizierung vor Kennzeichenzuteilung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn

  • die Geltungsdauer eines bereits bestehenden Ausfuhrkennzeichens verlängert werden soll oder erneut – nach Ende der Geltungsdauer – für das gleiche Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird
     
  • für das Fahrzeug ausländische Fahrzeugpapiere zur Beantragung des Ausfuhrkennzeichens vorgelegt werden
     
  • Die Zuständigkeit bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers (vgl. § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Dies bedeutet, dass Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland sich an die für den Hauptwohnsitz zuständige KFZ-Zulassungsbehörde wenden müssen
     
  • Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist die Anschrift des Antragstellers entweder anhand eines Ausweisdokuments oder einer aktuellen Meldebescheinigung, welche ins Deutsche übersetzt wurde, nachzuweisen
     
  • Es muss eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden, bitte legen Sie hierzu das Hauptuntersuchungsgutachten vor. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 Tonnen, sowie Omnibusse müssen zusätzlich über eine gültige Sicherheitsprüfung verfügen
     
  • Bei Erledigung durch Dritte wird zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und die Kopie eines Ausweisdokuments des Bevollmächtigten benötigt
     
  • Bei Einzelgewerbetreibenden bzw. juristischen Personen: wir benötigen die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug
     
  • Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich