Merkblatt für die Formulare

Merkblatt

Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,
diese Erläuterungen sollen Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrages für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) helfen.
Eine Ausstellung ist nur möglich, wenn Sie die Fragen im Antrag richtig und vollständig beantworten. Wir können Ihren Antrag schneller bearbeiten, wenn Sie die Fragen genau beantworten und die erforderlichen Nachweise und Belege beifügen. Die Mitarbeiter unseres Amtes sind jederzeit gerne bereit, Ihnen beim Ausfüllen des Antragsvordruckes zu helfen. Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterschreiben.
Als erstes möchten wir Sie bitten, ganz oben auf der Vorderseite des Antragsformulars anzukreuzen, ob es sich bei Ihrem Antrag um einen Erst-, Wiederholungs- oder Änderungsantrag handelt. Der WBS wird allgemein, d.h. ohne Angabe einer speziellen Wohnung für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Wir legen dem WBS eine Vermieterliste bei, damit Ihnen die Kontaktaufnahme mit den Vermietern erleichtert wird. Ein Wohnungsvermittlung durch das Wohnungs- und Stiftungsamt findet nicht mehr statt.
Für Wohneinheiten mit besonderer Förderzusage (z. B. Wohnungen des 3. Förderweges) gelten für die Erteilung des WBS abweichende Einkommensgrenzen. Deshalb wird in diesen Fällen speziell für ein bestimmte Wohnung der WBS erteilt.
Hierzu benötigen wir die Erklärung des Vermieters/Verfügungsberechtigten auf der Rückseite unseres Antrages.