Spielplatzablöse

Adresse & Kontakte

Hermanstraße 17
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Postalische Anschrift:
Imhofstraße 7
86159 Augsburg

Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-12899
Fax 0821 324-12898
E-Mail bauordnungsamt@augsburg.de
Leiter Hans Seidel

Öffnungszeiten

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Wir sind telefonisch für Sie da:
Mo, Di, Mi: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Do: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Fr: 08:30–12:00 Uhr

Beschreibung

Hinweise zur Erfüllung der Spielplatzpflicht bzw. Handhabung der Spielplatz-ablöseverpflichtung bei Bauvorhaben

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Die Kinderspielplatzherstellungspflicht gilt nicht, wenn durch Änderungen oder Nutzungsänderung die maßgebliche Anzahl von mehr als 3 Wohnungen erstmals oder nochmals überschritten wird.

Je 25 m² Wohnfläche sind 1,5 m² Kinderspielplatzfläche nachzuweisen, mindestens jedoch 60 m². Bei der Berechnung bleiben Wohnungen, in denen üblicherweise keine Kinder wohnen werden, also z. B. Altenwohnungen, Einraum-Appartements unter 50 m² Wohnfläche oder Lehrlings-, Studenten- und Altersheime, ohne Ansatz.