Spielplatzablöse
Adresse & Kontakte
Hermanstraße 17 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Postalische Anschrift: | Lage im Stadtplan |
Öffnungszeiten
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Beschreibung
Hinweise zur Erfüllung der Spielplatzpflicht bzw. Handhabung der Spielplatz-ablöseverpflichtung bei Bauvorhaben
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Die Kinderspielplatzherstellungspflicht gilt nicht, wenn durch Änderungen oder Nutzungsänderung die maßgebliche Anzahl von mehr als 3 Wohnungen erstmals oder nochmals überschritten wird.
Je 25 m² Wohnfläche sind 1,5 m² Kinderspielplatzfläche nachzuweisen, mindestens jedoch 60 m². Bei der Berechnung bleiben Wohnungen, in denen üblicherweise keine Kinder wohnen werden, also z. B. Altenwohnungen, Einraum-Appartements unter 50 m² Wohnfläche oder Lehrlings-, Studenten- und Altersheime, ohne Ansatz.