Newcastle-Krankheit bei verwilderter Stadttaube festgestellt

07.12.2023 10:23 | Pressemitteilungen

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen erinnert Geflügelhalter von Hühnern und Truthühnern an Impflicht

  • Newcastle-Disease (ND) ist eine ansteckende Viruskrankheit
  • Tierseuche verursacht bei Hühnervögeln schwere Verluste
  • Auch Zuchttauben können geimpft werden - eine Pflicht besteht nicht
  • Erreger der ND gilt für Menschen allgemein als ungefährlich

Bei einer verwilderten Stadttaube hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Erreger der sogenannten Newcastle-Krankheit (ND) nachgewiesen. Aufgrund eines lokal gehäuften Vorkommens toter verwilderter Stadttauben waren zwei tote Tiere vom Veterinäramt der Stadt Augsburg zur Untersuchung an das LGL geschickt worden. Bei dem nachgewiesenen Erreger handelt sich um das Aviäre Orthoavulavirus vom Taubentyp.

Hühner und Truthühner für Krankheit empfänglich
Die ND tritt weltweit bei Vögeln auf und gilt in Europa bei Tauben als endemisch. Die Newcastle-Krankheit ist eine Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Am empfänglichsten für die Krankheit sind Hühner und Truthühner, vor allem die Jungtiere. Ebenfalls empfänglich für den Erreger sind Tauben, Gänse und Enten. Bei ihnen verlaufen die Infektionen in der Regel milder.

Impfpflicht für Hühner und Truthühner gilt auch für Hobbyhaltungen
Nach Angaben des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist das Virus hochansteckend und verbreitet sich in einer empfänglichen Vogelpopulation sehr schnell. Die Symptome reichen von Durchfall, respiratorischen oder zentralnervösen Symptomen, Ödemen an Kopf und Kehllappen bis hin zu Leistungsabfall und erhöhter Mortalität (Sterberate).
Hühner- und Truthühnerbestände müssen deshalb regelmäßig gegen das Virus geimpft werden. Dies ist rechtlich vorgeschrieben und gilt auch für Hobbyhaltungen (§ 7 der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit). Taubenhalter können ihre Tiere impfen lassen, sind dazu aber nicht verpflichtet

Tote Wildvögel rasch entsorgen
Einzelne tot aufgefundene Wildvögel sollten möglichst zügig über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei vermehrt auftretenden Todesfällen wird die Bevölkerung gebeten, sich mit dem Veterinäramt, Tel. 0821 324 3949 oder per Mail an veterinaeramt@augsburg.de in  Verbindung zu setzen.