Auftakt für Bürgerversammlung vor Ort
Bis 2025 finden jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt. Das hat der Stadtrat für Augsburg per Beschluss festgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich mit der Stadtspitze über wichtige Themen vor Ort auszutauschen aber auch Ihre Anliegen direkt zur Abstimmung in den Stadtrat zu bringen. Die neue Bürgerversammlung bietet ausreichend Gelegenheit für den Austausch mit Oberbürgermeisterin Eva Weber und ihrem Team der Stadtregierung.

Das Format der gesamtstadtbezogenen Bürgerversammlung wird ab Frühjahr 2023 auch auf Stadtteilebene übertragen. Bei den stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen besteht ebenfalls ein Antragsrecht. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg
Erst Göggingen, dann Inningen und Bergheim
Den Auftakt macht der Stadtteil Göggingen am Montag, 17. April, im Roncalli-Haus, Klausenberg 7. Danach folgen Inningen und Bergheim am Mittwoch, 19. April, im Pfarrsaal von St. Peter und Paul in Inningen, Bobinger Straße 59. Beide Veranstaltungen starten jeweils ab 18 Uhr.
OB Eva Weber: „Sich aktiv mit Vorschlägen einbringen
„Gute Stadtentwicklung lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv mit ihren Vorschlägen einbringen. Am besten gelingt dies, wo sie zuhause sind, also vor Ort in den Stadtteilen. Die stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen sind ein Versuch, Bürgerinnen und Bürger in lokale Beteiligungsprozesse einzubinden. Dazu gehört auch der persönliche Austausch mit mir und meinem Referenten-Team“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber.
Thementische für einen Dialog auf Augenhöhe
Thementische laden zu Beginn der stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen Bürgerinnen und Bürger dazu ein, mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, der Zweiten Bürgermeisterin und Referentin Martina Wild (Bildung), dem Dritten Bürgermeister Bernd Kränzle sowie den Referenten Reiner Erben (Umwelt), Martin Schenkelberg (Soziales), Jürgen K. Enninger (Kultur/Welterbe/Sport), Gerd Merkle (Bauwesen), Frank Pintsch (Ordnung) und Dr. Wolfgang Hübschle (Wirtschaft) ins Gespräch zu kommen und individuelle Fragen zu besprechen. Gegen 19 Uhr münden die Tischgespräche dann ins Plenum der Bürgerversammlung, die von der Oberbürgermeisterin geleitet wird.
Antrags- und Abstimmungsrecht
Im Plenum haben alle gemeindeangehörigen Bürgerinnen und Bürger das Recht, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anliegen vorzutragen. Zudem besteht ein Antrags- und Abstimmungsrecht. Dabei geht es - im Unterschied zur gesamtstadtbezogenen Bürgerversammlung – ausschließlich um Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtteil betreffen, in dem die Bürgerversammlung stattfindet. Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Da nur Personen antrags- und stimmberechtigt sind, die in Augsburg wohnen - unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel -, ist es sinnvoll, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitzubringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamtes händigen vor Ort eine
Antragskarte aus. Diese muss ausgefüllt und wieder an der Ausgabestelle abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung für den Stadtrat zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Anträgen befassen. Der Status der eingebrachten Anträge kann auf augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden. Die Bürgerversammlungen im Überblick gibt es hier (pm/pif).