Danach handeln wir...

Was viele Augsburger aus dem eigenen Garten kennen, erledigen die Mitarbeiter des Amtes für Grünordnung auf einer Fläche von rund 1000 Hektar. Rund 100 Menschen kümmern sich täglich um die Pflege des öffentlichen Grüns: Dazu zählen Gärtner, Forstwirte, Baumpfleger, Gartenhelfer, Handwerker, Fahrer und mehr. Für ihre Arbeit gelten einige besondere Regeln.

Verkehrssicherungspflicht

Sind Bäume stark beschädigt, werden sie leicht zu einer Gefahr für den Straßenverkehr und für Spaziergänger. Durch regelmäßige Kontrolle und Pflege der Bäume kommt Augsburg seiner Verkehrssicherungspflicht nach. Diese legt fest, dass der Besitzer eines Baumes dafür Sorge tragen muss, dass dieser niemanden gefährdet. Sind Bäume stark beschädigt und können auch durch intensive Pflege nicht stabilisiert werden, müssen sie entfernt werden. Dabei halten sich die Mitarbeiter der Stadt an strenge Richtlinien.


Bundesnaturschutzgesetz

Im Bundesnaturschutzgesetz steht unter anderem, welche Ziele der Naturschutz umfasst. Beispiele sind die Achtung des Naturhaushalts und der biologischen Vielfalt. Das Gesetz ist die Grundlage für bayernweite und lokale Bestimmungen.


Bayrisches Naturschutzgesetz

Verschiedene bayernweite Verordnungen regeln Eingriffe in Außenbereiche und Lebensräume von Tieren. Sie bestimmen unter anderem, welche Behörden für die Landschaftspflege zuständig sind.


Augsburger Baumschutzverordnung

Die Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg schützt ausgewählte Baumarten vor Fällungen und Beschädigungen. Diese Verordnung gilt für öffentliche und auch für private Baumeigentümer im besiedelten Bereich. Jeder Baum mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter und jede Ersatzpflanzung fällt unter den Schutz der Verordnung. Für mehrstämmige Bäume gelten besondere Regeln. Manche Arten und Obstbäume mit einem Kronenansatz unter 160 Zentimetern sind von der Schutzregel ausgenommen.


Augsburger Altstadtringverordnung

Entlang der ehemaligen Wallanlagen der Stadt wachsen viele Bäume und Sträucher, die zusammen einen Grüngürtel bilden. Die Stadtverwaltung legt großen Wert drauf, dass dieses durchgängige Grün erhalten bleibt. Eingriffe sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.


Augsburger Biodiversitätsstrategie

In Augsburg treffen kontinentale, subalpine und submediterrane Flora und Fauna aufeinander. Das ergibt einen einzigartigen Mix. Um diese biologische Vielfalt oder auch Biodiversität zu schützen, wurde eine Strategie entwickelt. Die beiden zentralen Ziele der Augsburger Biodiversitätsstrategie sind:

  • die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume innerhalb der Bereiche der Stadt zu erhalten, sichern und entwickeln

  • die Bevölkerung aufzuklären und damit Umweltbewusstsein zu fördern. Derzeit geplante Maßnahmen finden Sie hier.