Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist die stadtweite Grundlage für die Wärmewende in Augsburg. Sie zeigt, wie die künftige Wärmeversorgung in Augsburg aussehen kann und mit welchen Maßnahmen sie sich realisieren lässt. Das Ziel für Augsburg: eine klimafreundliche, resiliente und erschwingliche Wärmeversorgung bis (spätestens) 2040. Gemäß Wärmeplanungsgesetz müssen Wärmeplanungen für alle Kommunen in Deutschland erarbeitet werden.
Aktueller Entwurf zur Wärmeplanung: Einsichtnahme möglich vom 20.4. bis 20.5.2026
Anfang 2025 hat die Stadt Augsburg den Energienutzungsplan Wärme veröffentlicht. Jetzt aktualisiert und erweitert das Umweltamt diesen zu einer Kommunalen Wärmeplanung. Alle Interessierten können vom 20. April bis 20. Mai 2026 Einsicht in den aktuellen Entwurf der Wärmeplanung nehmen und Rückmeldungen einreichen.
Dazu gibt es eine Online-Informationsveranstaltung am Dienstag, 28. April, von 18:30 bis 20:00 Uhr. Der Link zur Veranstaltung wird an dieser Stelle veröffentlicht.
Zum Entwurf der KWP (aktiv ab 20. April 2026, 12:00 Uhr)
Am 1.1.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz WPG) in Kraft getreten. Bis 30.6.2026 muss für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden (kleinere Kommunen: bis 30.6.2028). Die Zielsetzung: Eine Wärmeversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme bis 2045.
Die Wärmeplanung ist Fahrplan und strategische Grundlage für den langfristigen Prozess der kommunalen Wärmewende. Die grundlegende Fragestellung lautet: Mit welcher Art der Wärmeversorgung lässt sich der Wärmebedarf in den verschiedenen Teilgebieten einer Kommune in Zukunft klimafreundlich, wirtschaftlich und sicher versorgen? Dazu werden gebietsbezogene Wärmeversorgungslösungen herausgearbeitet („voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“, Eignungsgebiete). Die Einteilung in Eignungsgebiete erfolgt in folgender grober Differenzierung: Wärmenetz / dezentrale Versorgung / Wasserstoffnetz / Prüfgebiet.
Um ihrer Rolle als strategische Planungsgrundlage gerecht zu werden, wird die kommunale Wärmeplanung immer wieder aktualisiert und weiter detailliert werden (z.B. zur Berücksichtigung der Entwicklungen bei Energiepreisen, Umsetzungskapazitäten und erschließbaren Energiepotenzialen). Das WPG sieht hierfür einen Fünf-Jahres-Rhythmus vor.
Die kommunale Wärmeplanung bietet Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, Beratenden und Planenden eine Orientierungshilfe für die Wahl einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Sie hat aber keinerlei Verbindlichkeit, d.h. die kommunale Wärmeplanung begründet weder Verpflichtungen noch Ansprüche.
Maßgeblich für das einzelne Gebäude ist – bis zum Inkrafttreten des angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetzes – das GEG, dessen zentrale Anforderung lautet: Mindestens 65 % der Wärme aus neu eingebauten oder ausgetauschten Heizungen müssen aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder anderen im GEG vorgesehenen Erfüllungsoptionen (z.B. Wärmepumpe, Wärmenetze) stammen. Bei Wärmenetzen gilt dabei: Für deren zunehmend klimafreundlichen Betrieb ist der jeweilige Netzbetreiber verantwortlich; die entsprechenden Anforderungen sind im zweiten Teil des Wärmeplanungsgesetzes WPG festgelegt.
Die 65%-Vorgabe des GEG gilt – von Ausnahmen abgesehen –
- für Neubauten seit 1.1.2024,
- für Bestandsgebäude (Heizungstausch) in Kommunen ab 100.000 Einwohnern ab 1.7.2026 bzw. ab 1.7.2028 in kleineren Kommunen; früher nur dort, wo auf Grundlage der Wärmeplanung Wärme- oder Wasserstoffnetze in einem zusätzlichen Schritt verbindlich ausgewiesen werden.
Bis zum Stichtag können fossil betriebene Heizungsanlagen noch eingebaut werden. Diese Heizungsanlagen müssen ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energie betrieben werden. Vor dem Einbau besteht eine Beratungspflicht. Ab 1.1.2045 dürfen fossile Brennstoffe nicht mehr verwendet werden.
Der ENP Wärme (Energienutzungsplan Wärme) als Vorstufe zu einer Wärmeplanung für das Stadtgebiet Augsburg wurde im Januar 2025 veröffentlicht.
ENP Wärme: Kartendarstellung, Hinweise, Erläuterungsbericht
Stadtwerke Augsburg: detaillierte, interaktive Wärmenetz-Ausbauplanung
Derzeit arbeitet das Umweltamt der Stadt Augsburg gemeinsam mit den Stadtwerken Augsburg und der IP syscon GmbH an einer Aktualisierung und am Ausbau des ENP Wärme zur Wärmeplanung für das Stadtgebiet Augsburg. Die Auslegung eines Entwurfs wird für Mitte April 2026 angestrebt.
Die kommunale Wärmeplanung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeitsschritte:
- Bestandsaufnahme: Gebäude, Infrastruktur, Wärmebedarfe
- Potenzialanalyse erneuerbarer Wärmequellen
- Zielszenarien / Entwicklungspfade
- Wärmewendestrategie / Maßnahmenkatalog
Die Analysen, Simulationen und Ergebnisse der Wärmeplanung bewegen sich dabei auf der Ebene von sog. Baublöcken (Gebäudegruppen, die typischerweise innerhalb eines von Straßen umgrenzten Bereichs liegen) oder größerer Teilgebiete.
Die Wärmeplanung bietet damit eine unverbindliche Orientierungshilfe im Hinblick auf voraussichtlich geeignete Wärmeversorgungslösungen in Teilgebieten des Stadtgebiets. Das betrifft auch die oft wesentliche Frage, ob der Anschluss an ein Wärmenetz grundsätzlich möglich erscheint.
Die Wärmeplanung ersetzt aber keineswegs die Erstellung von Energiekonzepten für konkrete Gebiete oder die Energieberatung für das einzelne Gebäude
Im Rahmen der Erarbeitung des ENP Wärme fanden eine Reihe von Fachworkshops und Informationsveranstaltungen statt:
- September 2022 - Workshop 1: Bestandsanalyse und Zieldefinition
- November 2022 - Workshop 2: Weltszenarien und Wärmeerzeugungstechnologien
- Dezember 2022 - Infoveranstaltung 1: Projektvorstellung und -stand
- März 2023 - Workshop 3: Clustering und Eignungsgebiete
- März 2023 - Infoveranstaltung 2: Aktueller Stand, Austausch zu Eignungsgebieten und Maßnahmenentwicklung
- Juni 2023 - Workshop 4: Versorgungsszenarien und Maßnahmen
- April 2024 - Vorstellung und Diskussion im Klimabeirat der Stadt Augsburg
- Dezember 2024 – Beschluss des Stadtrats zur Veröffentlichung des ENP Wärme als Vorstufe zur kommunalen Wärmeplanung
- Januar/Februar 2025: Themenabende „Energie- und Wärmewende“
- April und Juli 2025 – Workshops im Rahmen des Förderprojekts KOMM-WÄRME – Kommunale Wärmewende verständlich visionieren, fundiert analysieren, erfolgreich kommunizieren und motivieren.
- März 2026: Themenabende „Wärmewende gestalten“
- 20. April bis 20. Mai 2026: Einsichtnahme in den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung lt. WPG
- 28. April 2026: Infoveranstaltung: Vorstellung und Erläuterung des KWP-Entwurfs
Das Umweltamt bietet Vorträge und Themenabende zu Themen der Energie- und Wärmewende an. Die Veranstaltungen finden online oder vor Ort statt und sind in aller Regel kostenfrei nutzbar.