So gehen wir in der Kita und in der Tagespflege mit dem zweiten Lockdown um – Infos zur Verlängerung des Notbetriebs bis zum 14.02.2021


Der bundesweite Lockdown betrifft auch die Kitas, die Tagespflege und organisierte Spielgruppen mit massiven Einschränkungen, die unverändert nun bis zum 14.02.2021 gelten.

Notbetreuung für die Kitas und die Tagespflege
Die Kitas sollen grundsätzlich geschlossen werden. Kindertagespflegestellen und Großtagespflegen sowie organisierte Spielgruppen für Kinder sind ebenfalls geschlossen. Bis zum 14.02.2021 wird Notbetreuung in den Kitas und in der Tagespflege angeboten.

Notbetreuung in Ausnahmefällen für die Kitas und in der Tagespflege
Sie können als Eltern die Betreuung in der Kita und in der Tagespflege in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen.


Notbetreuung ist möglich, wenn Sie

  • die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können, insbesondere, wenn Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen
  • eine Anordnung zur Betreuung für Ihr Kind vom Jugendamt haben, damit das Kindeswohl sichergestellt ist
  • wenn Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben
  • wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder wenn es wesentlich davon bedroht ist
  • anderweitig dringenden Bedarf haben und die Betreuung zuhause nicht sichergestellt werden kann.


Kranke Kinder bleiben zuhause
Kinder, die krank sind, dürfen die Kita und die Tagespflege nach wie vor nicht besuchen – die bisherigen Regeln gelten weiterhin. Das gilt auch für Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten. Kranke Kinder dürfen erst dann wieder in die Kita oder in die Tagespflege zurückkehren, sofern die Kinder bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten) sind.

Zulässig ist neu
die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften mit Kindern aus höchsten zwei Haushalten

Sind Sie im Ausland gewesen – Testpflicht für Rückkehrende aus Risikogebieten
Seit 22.12.2020 besteht für alle Rückkehrer aus Risikogebieten eine Melde- und Testpflicht für Eltern und Kinder. Zunächst müssen Sie sich als Rückkehrer melden und in Quarantäne begeben. Erst mit einem negativen Test aller (Eltern und Kinder) kann die Kita oder die Tagespflege wieder besucht werden.

Aufgrund der Schulschließung - Regelung für die Hortkinder
Die Schulen richten für die 1. Bis 6. Jahrgangsstufe Notbetreuung ein. In allen Schulen findet Distanzlernen statt. Im Anschluss an die Notbetreuung in der Schule können Kinder, die Notbetreuung benötigen, den Hort besuchen. Die städtischen Kitas übernehmen keine Betreuung anstelle der Schulen, da diese zur Notbetreuung verpflichtet sind.
 

Möglichkeiten zur Quarantäneverkürzung für Kontaktpersonen mit Testung

Für Kontaktpersonen der Kategorie I endet die häusliche Quarantäne, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall mindestens 14 Tage zurückliegt und während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.

Ergibt eine frühestens am zehnten Tag nach dem letzten engen Kontakt vorgenommene Testung (PCR- oder Antigen-Test) ein negatives Ergebnis und liegen keine Symptome vor, so endet die Quarantäne mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses. Eine offizielle Aufhebung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt ist nicht nötig.

Die Verkürzung der Quarantäne durch ein negatives Ergebnis ist nicht möglich für Hausstandsmitglieder von COVID-19-Fällen.

Sie können die Quarantänedauer also unter Umständen verkürzen, wenn Sie ein negatives Test-Ergebnis vorlegen. Nähere Infos auch hier.
 

Weiterhin gelten folgende Maßnahmen

Der Betrieb ist weiterhin in festen Gruppen mit reduzierten Öffnungszeiten
Die Kita hat weiterhin reduzierte Öffnungszeiten von 8 bis 16 Uhr – auch im Notbetrieb. In der Kita bleiben die Kinder wie bisher in festen Gruppen mit den gleichen Betreuungspersonen über den gesamten Tag, damit die Kontakte übersichtlich bleiben. Ihr Kind darf sich dabei nicht frei im Haus bewegen.

Weiterhin kann es zu eingeschränkten Öffnungszeiten kommen
Durch die Betreuung in festen Gruppen und aufgrund von Personalknappheit (durch bspw. Quarantänemaßnahmen) besteht die Möglichkeit, dass sich die Öffnungszeiten der Kita verändern. Sie werden hierüber von der Leitung der Kita informiert.
 

Weitere Informationen: am Telefon, im Web und per Elternbrief

Bürgertelefon für Eltern wird mangels Nachfrage eingestellt
Das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg hat Ihnen bisher unter der Telefonnummer 0821 324-7888 eine Hotline angeboten. Nachdem wir keine Anrufe mehr verzeichen, wird dieses Angebot nicht mehr weitergeführt. Bitte wenden Sie sich ggf. an die normale Corona-Hotline der Stadt Augsburg. Die erreichen Sie unter der Rufnummer 0821/324 4444.

Informationen bei der Kita-Leitung, bei agita und im Internet - tagesaktuell
Als Amt für Kindertagesbetreuung möchten wir Ihnen so viele Informationen wie möglich bereitstellen, um Transparenz zu schaffen. Diese finden Sie tagesaktuell unter: kita.augsburg.de, www.augsburg.de und www.stmas.bayern.de

Für Fragen zur Kindertagespflege ist agita (Agentur für Kindertagespflege) telefonisch unter 0821 455 406 30 und per E-Mail unter service@agita-augsburg.de zu erreichen.

Nähere Infos finden Sie auch in unserem Elternbrief hier.