Infrastrukturmodell: Unterstützung im Schulalltag

Um Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Schulalltag besser unterstützen zu können, startet zum Schuljahr 2026/27 an zwei Augsburger Schulen das sogenannte Infrastrukturmodell. Dabei handelt es sich um eine weitere Form der Schulbegleitung.

Das Modellprojekt wird zunächst für drei Jahre an der Drei-Auen-Grundschule und der Kriegshaber Grundschule getestet. Nach der Probephase wird das Projekt evaluiert. Bei positivem Fazit wird es auf weitere Schulen ausgeweitet.

Unter den FAQs finden Sie die wichtigsten Infos zum Projekt.


FAQs – Häufig gestellte Fragen

Das Infrastrukturmodell ist ein neues Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die im Schulalltag zusätzliche Hilfe brauchen.

Zum Beispiel wegen 

  • seelischer Beeinträchtigungen und/oder 

  • Verhaltensauffälligkeiten und/oder

  • körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen. 
     

Anders als bei anderen Formen der Schulbegleitung ist beim Infrastrukturmodell ein festes Team vor Ort an der Schule. Es besteht aus

  • geschulten Schulassistenzen und

  •  in der Regel einer Koordinationskraft.

Die Schulassistenzen können so flexibel und individuell auf Bedarfe der Kinder eingehen. 


Die Schulassistenz unterstützt Ihr Kind nur dort, wo es tatsächlich Unterstützung braucht. Das kann zum Beispiel direkt im Unterricht sein, in den Pausen, bei sozialen Herausforderungen, beim Ankommen in der Klasse oder in unruhigen Situationen. 

In Situationen, in denen Ihr Kind keine Unterstützung braucht, kann es selbstständig ohne Begleitung am Schulalltag teilnehmen. 

Der Bedarf Ihres Kindes wird dabei regelmäßig überprüft. Sollte Ihr Kind weniger oder mehr Hilfe benötigen, kann die Unterstützung flexibel angepasst werden.

Ziel ist es, Ihrem Kind die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, Selbstständigkeit zu fördern und eine mögliche Ausgrenzung zu vermeiden.

Wichtig:

  • Alle Schritte werden eng mit Ihnen abgestimmt.

  • Sie bleiben als Eltern wichtige Partner im Prozess.

  • Kindeswohl und Datenschutz stehen an erster Stelle.


  • Die Begleitung ist individuell auf den Bedarf Ihres Kindes ausgerichtet.  
     
  • Ein festes Team von geschulten Fachkräften ist dauerhaft an der Schule. 
     
  • Es gibt mit der Koordinierungskraft eine feste Ansprechperson an der Schule.
     
  • Das Modell ermöglicht Ihrem Kind mehr Teilhabe im Klassenverband. 
     
  • Die Selbstständigkeit Ihres Kindes wird gefördert.
     
  • Ausgrenzung oder Stigmatisierung Ihres Kindes werden vermieden, denn Schulassistenzen sind für mehrere Kinder da.
     
  • Schnellere Unterstützung ohne lange Antragswege für Kinder und Jugendliche mit drohender oder vorliegender seelischer Behinderung
     
  • Weniger Bürokratie

Der Zugang ist in der Regel niedrigschwellig und schnell möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind einen vermuteten oder festgestellten Unterstützungsbedarf hat und dadurch an Bildung und Teilhabe gehindert ist. 

Der Ablauf erfolgt in der Regel in diesen Schritten:

  1. Die Schule erkennt, dass Ihr Kind möglicherweise Unterstützung braucht und spricht Sie an.
     
  2. Sie geben Ihr Einverständnis, dass der Bedarf Ihres Kindes geprüft werden darf und es gegebenenfalls in das Modell aufgenommen wird.

    Damit die Koordinationskraft den Bedarf Ihres Kindes mit dem zuständigen Sozialdienst des Jugendamtes oder dem Bezirk besprechen darf, müssen Sie Ihr Einverständnis geben. Das bedeutet, Sie entbinden die Koordinationskraft von ihrer Schweigepflicht. 
     
  3. Die Koordinationskraft der Schule prüft, welche Unterstützung für Ihr Kind sinnvoll ist. Das geschieht gemeinsam mit Ihnen, den Lehrkräften, ggfs. weiteren schulischen Beteiligten und angepasst an das Alter Ihres Kindes.
     
  4. Je nach Zuständigkeit entscheidet der Sozialdienst des Jugendamtes oder der Bezirk abschließend über die Aufnahme Ihres Kindes ins Modell und den Umfang der Unterstützung:

    Bei seelischen Beeinträchtigungen ist das Jugendamt für Sie zuständig. 

    Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ist der Bezirk für Sie zuständig. Um Ihr Kind ins Infrastrukturmodell aufnehmen zu können, müssen Sie beim Bezirk einen Antrag stellen und das Antrags- und Bewilligungsverfahren des Bezirks durchlaufen. Ihre Schule und die entsprechende Koordinationskraft besprechen alle notwendigen Schritte dafür gemeinsam mit Ihnen.

  5. Die Koordinationskraft informiert Sie anschließend, ob Ihr Kind ins Modell aufgenommen wird, und bespricht mit Ihnen den weiteren Ablauf. 
     
  6. Die Koordinationskraft informiert Sie im Verlauf des Schuljahres regelmäßig über die Entwicklung Ihres Kindes und tauscht sich mit Ihnen aus. 

Bei seelischer Beeinträchtigung:
Eine Diagnose oder ein Gutachten ist nicht erforderlich. Gerne können Sie der Koordinationskraft aber alle Unterlagen zu vorliegenden Diagnosen oder ähnlichem zukommen lassen. Diese helfen bei der genaueren Bedarfsfeststellung Ihres Kindes. 

Bei einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung:
In diesen Fällen ist der Bezirk und nicht das Jugendamt für Ihr Kind zuständig. Sie müssen dort die Aufnahme ins Infrastrukturmodell beantragen und neben einer Stellungnahme der Schule auch medizinische Unterlagen einreichen.
 


Durch das neue Infrastrukturmodell verliert Ihr Kind nicht den Anspruch auf eine individuelle Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII. 

Grundsätzlich ist das Ziel des Infrastrukturmodells, dass alle Kinder mit Unterstützungsbedarf im Rahmen des Modells betreut werden können – also auch die, die rechtlichen Anspruch auf eine Einzelfall-Begleitung haben.

Der Vorteil für Ihr Kind ist, dass die Begleitung im Infrastrukturmodell individuell an den Bedarf angepasst wird. Ihr Kind erhält also keine dauerhafte Begleitung im Schulalltag, sondern wird nur dort begleitet, wo es tatsächlich Hilfe benötigt. In Situationen, die keine Hilfe erfordern, kann Ihr Kind selbstständig am Schulalltag teilnehmen. 

Zudem wird der Bedarf Ihres Kindes regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst, also aufgestockt oder reduziert. Sollte Ihr Kind zusätzliche Unterstützung benötigen, können weitere Möglichkeiten mit der Koordinierungskraft oder der Schule individuell besprochen werden.


Der konkrete Bedarf Ihres Kindes wird durch die Koordinationskraft und – je nach Zuständigkeit – das Jugendamt oder den Bezirk genau geprüft. 

Außerdem werden Einschätzungen der Lehrkräfte und gegebenenfalls medizinische Unterlagen und Gutachten in die Beurteilung miteinbezogen. 

Ihr Kind erhält nach der Bedarfsfeststellung im Infrastrukturmodell eine Unterstützung in genau den Zeiten und Situationen, in denen es diese benötigt. 

Der Bedarf Ihres Kindes wird dabei regelmäßig überprüft. So kann die Unterstützung flexibel angepasst werden, sollte ihr Kind weniger oder mehr Hilfe benötigen. 


Der Bedarf Ihres Kindes wird regelmäßig von der Koordinierungskraft und dem Jugendamt oder Bezirk überprüft. Benötigt Ihr Kind mehr Hilfe, kann die Unterstützung durch die Schulassistenz entsprechend angepasst werden.

Sollten aus Ihrer Sicht zusätzliche Hilfen nötig sein, können weitere Möglichkeiten für Ihr Kind individuell besprochen werden. Dafür wenden Sie sich bei seelischen Beeinträchtigungen an das Jugendamt, bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen an den Bezirk.


Die Koordinationskraft sowie die Schulleitung bzw. die zuständigen Lehrkräfte informieren Sie gerne. Nach Absprache mit der Schule kann ein Austausch zwischen Ihnen und dem Team des Infrastrukturmodells an der Schule stattfinden.


Mehr Informationen zum Infrastrukturmodell bekommen Sie in der Schule Ihres Kindes. Alternativ können Sie sich auch an den Bezirk oder an den Sozialdienst des Jugendamts wenden.

 


Zu schulischen Belangen, die den Unterricht, Leistungsbewertungen etc. betreffen, wenden Sie sich bitte an Ihre Schule beziehungsweise die zuständige Lehrkraft Ihres Kindes. 

Zum Infrastrukturmodell können Sie sich an die Koordinationskraft der Schule sowie an das Jugendamt oder den Bezirk wenden.

 

 


Bei (drohender) seelischer Beeinträchtigung:

Damit Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Beeinträchtigung am Schulalltag teilhaben können, bietet die Stadt Augsburg zwischenzeitlich drei mögliche Unterstützungsformen. So wird sichergestellt, dass die Unterstützung auf den individuellen Bedarf der Person angepasst ist.

1:1-Schulbegleitung 

  • Ein Kind bekommt eine Schulbegleitung, die dauerhaft im Schulalltag des Kindes anwesend ist. 
  • Voraussetzung: Antragsverfahren nach § 35a SGB VIII notwendig

„Pool-Modell“

  • Mehrere junge Menschen werden durch ein gemeinsames Team von Schulbegleitungen unterstützt.
  • Voraussetzung: Antragsverfahren nach § 35a SGB VIII notwendig

Infrastrukturmodell

  • Schulassistenzen und Koordinationskraft sind fest an der Schule verankert. Sie unterstützen junge Menschen flexibel je nach ihrem individuellen Bedarf.
  • Voraussetzung: kein Antragsverfahren nach § 35a SGB VIII notwendig

 

Bei körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen:

Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ist der Bezirk zuständig. Deshalb unterscheiden sich hier die Voraussetzungen für die Aufnahme ins Infrastrukturmodell. Ihre Schule kann Ihnen hier den entsprechenden Kontakt weitervermitteln.

 


Zuletzt aktualisiert am: 23.06.2026