Veterinärwesen
Die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorgaben betrifft im Stadtgebiet Augsburg vor allem Haus-und Heimtierhaltungen, inklusive Exoten jeder Art. Routinemäßig überwacht werden Betriebe, die nach §11 Tierschutzgesetz gewerbsmäßig mit Tieren umgehen.
Private Tierhaltungen werden dagegen nur kontrolliert, wenn sie wegen möglicher Tierschutzverstöße angezeigt werden. Hinzu kommen viele weitere Tätigkeiten rund um das Thema Tierschutz wie z.B. die Abnahme von Sachkundeprüfungen.
Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass Sie einen Tierschutzvorfall beobachtet haben?
Hier können Sie eine Tierschutzbeschwerde über einen Tierhalter/Vorfall einreichen. Wichtiger Hinweis: Der Vorfall muss sich im Stadtgebiet Augsburg ereignet haben bzw. die Tierhaltung muss im Stadtgebiet Augsburg sein.
Sie möchten die Haltung von Nutztieren (auch Bienen) anzeigen?
Hier können Sie die Anzeige einreichen. Wichtiger Hinweis: Der betroffene Tierbestand muss im Stadtgebiet Augsburg ansässig sein.