Lebensmittelsicherheit und allgemeiner Verbraucherschutz


Die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist die Kontrolle der gewerblichen Betriebe, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und/oder verkaufen. Dazu gehören z. B. Supermärkte, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Getränkehändler. Auch die Abgabe von Lebensmitteln im Rahmen von Straßen- bzw. Vereinsfesten wird durch uns überwacht.

Die Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung beschränken sich aber nicht nur auf Lebensmittel, sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse. Ziel ist es stets, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen.

Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass in einem Lebensmittelbetrieb Mängel vorhanden sind?

Hier können Sie eine Verbraucherbeschwerde über einen Lebensmittelbetrieb einreichen oder einen lebensmittelbedingten Erkrankungsfall melden.