Fleischhygiene
Zu den Aufgaben des Bereichs Fleischhygiene zählt die Durchführung der Lebend- und Fleischbeschau bei Schlachtbetrieben, hofnahen Schlachtungen und Hausschlachtungen.
Zudem führt sie die Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildschweinen durch und übernimmt die Kontrolle von in der EU zugelassenen Betrieben, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, zerlegen, verarbeiten, umverpacken oder in den Verkehr bringen.
FAQ‘s
Was ist bei der Abgabe von Trichinenproben zu beachten?
Welche Betriebe benötigen eine EU-Zulassung?
Was ist bei der Hausschlachtung zu beachten?