Förderung für Gruppen


Runder Tisch

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung  sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt. Seit 2008 ist die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen mit den beiden Geschäftsstellen Runder Tisch Schwaben Nord und Runder Tisch Schwaben Süd unterstützend tätig. Die Geschäftsstellen beraten, helfen beim Ausfüllen der Formulare, nehmen die Anträge entgegen und stehen im Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen. Sie organisieren den Runden Tisch, an dem sich örtliche Vertretungen der Kassen und den Selbsthilfegruppen zusammensetzen. Über die Höhe der Förderung entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen in Schwaben, die eine finanzielle Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen beantragen wollen, wenden sich direkt an die Geschäftsstelle des jeweiligen Runden Tisches. Durch das Ein-Ansprechpartner-Modell werden gleiche Chancen und eine bedarfsgerechte Verteilung sichergestellt. Somit eröffnet sich für die Selbsthilfegruppen eine verlässliche und planbare Förderung.  

Formulare für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (Krankenkassenförderung Runder Tisch):

Förderantrag für 2025 - Schwaben Nord
Förderantrag für 2025 - Schwaben Süd
Merkblatt zur Krankenkassenförderung von Selbsthilfegruppen
Merkblatt Förderung Selbsthilfegruppen in Leichter Sprache
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermittel
Liste der Runden Tische in Bayern
Informationen zum Datenschutz

Achtung: Zum Ausfüllen am PC benötigen Sie einen aktuellen Adobe Acrobat Reader. Sie können die Anträge aber auch ausdrucken und von Hand ausfüllen. In beiden Fällen müssen die Unterlagen mit den Original-Unterschriften bis zum 15. Februar 2025 per Post eingegangen sein.

Die Fördergemeinschaft der Krankenkassen unterstützte im Förderjahr 2024 bisher 223 Selbsthilfegruppen mit 454.231,56 € für Schwaben Nord und 126 Selbsthilfegruppen mit 121.122,66€ für Schwaben Süd.
Über die Gesamtsummen in Bayern informiert die ARGE der Krankenkassenverbände in ihrer Pressemitteilung vom 21.08.2024 zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe

10 Jahre Regionale Runde Tische für die örtliche Förderung – eine erfolgreiches bayerisches Modell
(Artikel von SEKO Bayern vom 5. Juni 2018)

 


Staatliche Förderung

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen und Behinderungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich. Bei Fragen zu dieser Förderung steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung: Telefonisch unter 0921 605-3328 oder 0921 605-3622; per E-Mail an: selbsthilfegruppen@zbfs.bayern.de. Antragsunterlagen erhalten Sie hier

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert Selbsthilfegruppen aus dem Bereich Selbsthilfe und Pflege nach § 45d SGB XI gemeinsam mit den Pflegekassen.

Mehr Informationen zu dieser Förderung und die Antragsformulare erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie unter Selbsthilfekoordination Bayern.