Angebote und Beratung für Prostituierte
Jeden Dienstag können sich Prostituierte kostenlos, auf Wunsch auch anonym, ärztlich beraten sowie testen lassen (§ 19 IfSG). Außerdem findet im Gesundheitsamt auch die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) statt. Diese Beratung ist Pflicht für alle, die in Deutschland als Prostituierte arbeiten.
Kostenfreie, anonyme und freiwillige Beratungen und Testangebote
Für wen ist das Beratungs- und Testangebot?
Für Prostituierte, die sich freiwillig und anonym auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) testen lassen möchten oder sich zu verschiedenen Lagen beraten lassen möchten.
Diese Tests werden angeboten:
- Blut: HIV, Syphilis, Hepatitis A,B und C
- Abstrich: Chlamydien, Gonorrhoe/Tripper
Das umfasst das Beratungsangebot:
Zeitgleich bietet auch eine Sozialarbeiterin Gespräche zu verschiedenen Problemen, z. B. Krankenversicherung, Leben in Deutschland, Suchtprobleme, Schulden, Problem mit Ämtern und Behörden, Entwicklung neuer Lebensperspektiven an.
Sprechstunden
Dienstags 14:00 bis 15:00 Uhr (offene Sprechstunde) und nach Vereinbarung.
An diesen Tagen entfällt die Sprechstunde
Am 5. und am 12. Mai entfällt die offene Sprechstunde. Ab dem 19. Mai findet die Sprechstunde wieder wie gewohnt statt.
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Für wen ist die Beratung?
Für alle Prostituierten, die in Deutschland arbeiten wollen, ist die Beratung Pflicht. Die Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit und auch nach Anmeldung der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen wahrgenommen werden.
Zur Anmeldung der Tätigkeit und bei der Ausübung der Tätigkeit müssen Sie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei sich haben und vorweisen können.
Was erwartet Sie bei der Beratung?
Wir beraten Sie vertraulich zu folgenden Schwerpunktthemen:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung
- Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
- zu individuellen Gesundheitsrisiken
Warum müssen Sie zur Beratung?
Das neue Gesetz (ProstSchG) sieht diese Beratung vor, um Sie über Gefahren zu informieren und Ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Mit der Beratung wollen wir Ihnen helfen, dass Sie Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kunden schützen.
Kosten
Für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 ProstSchG wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro fällig. Diese kann direkt vor Ort in bar oder per EC-Cash oder Kreditkarte bezahlt werden.
Wie läuft die Terminvereinbarung ab?
Sie können Ihren Beratungstermin ausschließlich persönlich (vor Ort oder per Telefon) vereinbaren. Voraussetzung für die Beratung ist, dass Sie gut Deutsch oder Englisch sprechen können (B2-Niveau).
Bei Bedarf stellen wir Ihnen kostenlos eine professionelle Dolmetscherin zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns im Vorfeld mit, wenn Sie eine Übersetzung benötigen, da der Termin sonst wiederholt werden muss. Eine Übersetzung durch eine Person Ihrer Wahl ist nicht möglich.