Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Für wen ist die Beratung?

Für alle Prostituierten, die in Deutschland arbeiten wollen, ist die Beratung Pflicht. Die Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit und auch nach Anmeldung der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen wahrgenommen werden.

Zur Anmeldung der Tätigkeit und bei der Ausübung der Tätigkeit müssen Sie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei sich haben und vorweisen können.

Was erwartet Sie bei der Beratung?

Wir beraten Sie vertraulich zu folgenden Schwerpunktthemen:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung
  • Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
  • oder zu individuellen Gesundheitsrisiken

Warum müssen Sie zur Beratung?

Das neue Gesetz (ProstSchG) sieht diese Beratung vor, um Sie über Gefahren zu informieren und Ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Mit der Beratung wollen wir Ihnen helfen, dass Sie Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kunden schützen.

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 ProstSchG wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,- € fällig, die direkt vor Ort bar oder per EC-Cash, sowie Kreditkarte beglichen werden kann.