Firnhaberau und Hammerschmiede: Bürger fragen – die Stadt antwortet

Über die sozialen Medien, per Brief, per Mail oder mit den blauen Frage-Kärtchen bei den Stadtteilgesprächen direkt vor Ort – die Besucherinnen und Besucher des Stadtteilgesprächs haben uns viele Fragen gestellt.

Die Anfragen wurden an die Mitarbeiter der zuständigen Referate in der Stadtverwaltung weitergeleitet und dort nach neuestem Erkenntnisstand für Sie beantwortet. Klicken Sie rein!

Bauen


Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Buslinien 22 und 23

„Seit Fertigstellung der neuen Autobahnbrücke über den Lech besteht für uns Firnhaberauer mit dem angehängten Fuß- und Radweg eine optimale Möglichkeit der Lechquerung nach Gersthofen. Insbesondere die Fahrzeiten mit dem ÖPNV in die nordwestlichen Stadtteile Augsburgs, wie zum Klinikum, Oberhausen, HvB-Realschule u.s.w., haben sich mehr als halbiert, sofern man über diesen Weg mit dem Fahrrad die Straßenbahnhaltestelle Augsburg Nord oder den AVV-Halt Ziegeleistraße in Gersthofen ansteuert. Einziges Manko ist m. E. eine fehlende Wegbeleuchtung auf den ca. 700m zwischen Kaspar-Reiter-Weg / Im Neuland und der Stadtgrenze zu Gersthofen nördlich der Kläranlage sowie auf der Brücke selbst. Gerade im Winterhalbjahr, in der dunklen Jahreszeit, wäre diese schon im Hinblick auf die Sicherheit sinnvoll, gerade weil es für diese Wegverbindung keine Alternative gibt. Ich bitte deshalb zu prüfen, ob es nicht möglich ist, diesen Fuß- und Radweg mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen.

Ich bitte zu prüfen, ob nicht eine Möglichkeit besteht, an den Endhaltestellen der Buslinien 22 und 23 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen bzw. Fahrradständer zu installieren. Solche Maßnahmen könnten die Fahrradstadt Augsburg sicherlich nur aufwerten.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Auf der Westseite des Lechs laufen bereits Planungen für eine Verbesserung der Verbindung über die Klärwerkstraße zur Schönbachstraße, um eine attraktive und verkehrsarme Radverkehrsverbindung aus Richtung Gersthofen in die Stadt zu schaffen.

Die Verwaltung wird prüfen, welche Verbesserungsmaßnahmen im angesprochenen Bereich auf der Ostseite des Lechs möglich sind. Die Asphaltierung von Wegen in Grünanlagen hat jedoch häufig negative Auswirkungen auf umliegende Bäume, Büsche und Sträucher. Daher kommen hier in der Regel nur wassergebundene Wegedecken zum Einsatz. In diesem Zuge wird auch die Beleuchtung geplant.

Die Verwaltung wird die entsprechenden Standorte für Fahrräder prüfen und dann ggf. in die Planung weiterer Fahrradabstellanlagen aufnehmen.


„Am Hammerschmiedweg wurde an der Fahrbahnverschränkung ein Halteverbot eingeführt."

„Am Hammerschmiedweg wurde an der Fahrbahnverschränkung im Bereich der Hausnummer 9 ein Halteverbot eingeführt. Im Stadtteilgespräch wurde angeregt, dass der komplette Hammerschmiedweg mit einem Halteverbot belegt wird, damit der Durchgangsverkehr flüssiger wird. Besser für die Anwohner wäre eine Sperrung für den Durchgangsverkehr, zumindest für LKW über 3,5 Tonnen. Im Übrigen bin ich für eine Abschaffung der Halteverbotszonen.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Weitere Beschränkungen des ruhenden Verkehrs im Hammerschmiedweg über die derzeit geltenden Haltverbotsregelungen hinaus wären einer Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abträglich. Für ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t besteht hier keine rechtliche Grundlage und ist daher nicht möglich.


„Stand Baugebiet auf dem Sportplatz Hammerschmiede und Stand Baugebiet nördlich des Hammerschmiedwegs.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei den im Stadtteilmagazin dargestellten Gebieten handelt es sich lediglich um Wohnpotenziale. Für die Bereiche wäre – in unterschiedlichen Konkretisierungsstufen –  eine neue Wohnbauentwicklung in der Hammerschmiede grundsätzlich möglich.

Baugebiet auf dem Sportplatz Hammerschmiede:

Seitens des Sportvereins Hammerschmiede wurden zuletzt keine Aktivitäten zur Umsiedlung des Sportplatzes auf einen neuen Standort östlich der Neuburger Straße, an der nördlichen Stadtteilgrenze mehr gezeigt. Insofern existieren auch keine Planungen für ein Neubaugebiet auf dem derzeitigen Standort des Sportvereins westlich der Neuburger Straße.

Baugebiet nördlich des Hammerschmiedwegs:

Ein Streifen nördlich des Hammerschmiedweges ist im sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Stadtentwicklungskonzept als potentielle Wohnbaufläche dargestellt. Konkrete Planungen sind jedoch derzeit an dieser Stelle nicht vorgesehen.


Frage zur Straße "Im Neufeld"

"Sehen Sie hier Möglichkeiten, dass Grundstücke an der Straße "Im Neufeld" in den hinteren Gartenbereichen nachverdichtet werden können? D.h. kann in den hinteren Bereich EFH/DHH gebaut werden? Gibt es Hindernisse, z.B. schafft der Abwasserkanal "Im Neufeld" diese Menge an zusätzlichem Abwasser? Dankeschön.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Der Bereich östlich der Straße „Im Neufeld“, auf den sich Ihre Anfrage bezieht, ist baurechtlich dem sogenannten unbeplanten Innenbereich zuzuordnen, Randbereiche können im Außenbereich liegen. Bauliche Erweiterungen/Nachverdichtungen werden jeweils im Einzelfall auf Grundlage des Baugesetzbuchs beurteilt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfen die betroffenen städtischen Fachdienststellen und das Bauordnungsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde jedes Vorhaben im Einzelfall, pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.

Bei der Beurteilung findet das Gestaltungshandbuch „Nachverdichtungsmöglichkeiten in Siedlungsgebieten“ Berücksichtigung.

Zu Ihrer Frage bezüglich des Abwasserkanals lässt sich aber sagen, dass eine Nachverdichtung aus Sicht der Stadtentwässerung grundsätzlich möglich ist, sofern sämtliches Niederschlagswasser versickert wird. Die vorhandenen Kanäle sind in der Lage, das anfallende Schmutzwasser zusätzlicher Gebäude aufzunehmen.

 


„Es ist ein Baugebiet "Am Grünland" mit ca. 70 WE ausgewiesen. Wo befindet sich dieses?“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei den im Stadtteilmagazin dargestellten Gebieten handelt es sich lediglich um Wohnpotenziale. Für die Bereiche wäre – in unterschiedlichen Konkretisierungsstufen –  eine neue Wohnbauentwicklung in der Firnhaberau grundsätzlich möglich.

Auf heute noch gewerblich oder als Gartenland genutzten Grundstücken zwischen der Straße Am Grünland und der Albrecht-Dürer-Straße gibt es unterschiedliche Vorstellungen privater Grundstückseigentümer für eine zukünftige bauliche Entwicklung. Mit dem Nachweis einer gesicherten (Verkehrs-)Erschließung und eines sinnvollen städtebaulichen Konzeptes ist hier ggf. eine Wohnbauentwicklung denkbar.

Konkrete, zwischen allen Beteiligten Grundstückseigentümern und der Stadt abgestimmte, Planungen liegen bislang aber noch nicht vor.


„Wie wird das Gebiet östl. Siedlerweg / nördlicher Luchsweg verkehrlich angebunden?"

„Wie wird das Gebiet östl. Siedlerweg / nördlicher Luchsweg verkehrlich angebunden? Es kann ja nicht alles über den Siedlerweg gehen für das neue Baugebiet mit 600 Personen. Insbesondere interessiert mich, wie das in der wohl zweijährigen Bauphase ablaufen soll. Anbindung ÖPNV? Parken?“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei den im Stadtteilmagazin dargestellten Gebieten handelt es sich lediglich um Wohnpotenziale. Für die Bereiche wäre – in unterschiedlichen Konkretisierungsstufen –  eine neue Wohnbauentwicklung in der Firnhaberau grundsätzlich möglich.

Für das angesprochene Baugebiet sind noch keine Planungen erfolgt. Es liegt noch kein Stadtratsbeschluss für eine Wohnbauentwicklung an dieser Stelle vor. Die Belange des Verkehrs werden im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan geprüft und gewertet, sodass erst im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Verkehrskonzept erstellt werden kann.


Errichtung eines Verkehrsspiegels

„Wir wohnen am Anfang der Friedl-Urban-Straße mit den Hausnummern 6, 8, 10, 12, 14 und 16. Für diese 6 Häuser wurden 3 Tiefgaragen hintereinander an die Straße gebaut. Beim Ausfahren aus den Tiefgaragen ist durch parkende Autos (direkt vor und nach der Ausfahrt) die Sicht auf die Straße sehr schlecht. Besteht die Möglichkeit durch Spiegel, die Sicht und damit die Verkehrssicherheit drastisch zu erhöhen? Könnten die Spiegel von der Stadt auf städtischem Boden, z.B. gegenüber der Garagenausfahrt, aufgestellt werden? Wer ist Ansprechpartner für diese Angelegenheit?

Beim Kauf der Eigentumswohnungen vor ca. 4 Jahren von der GSW (Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH – Bauträger des VdK) sollte am Anfang der Friedl-Urban-Straße u.a. ein Ärztehaus errichtet werden. Nach Verkauf des Grundstücks von der GSW an einen anderen Investor war die Planung, dort ein Boardinghaus zu erstellen. Wie die, zurzeit, genehmigte Bauplanung aussieht, ist uns nicht bekannt. Seit ca. 2016/7 ist das Grundstück nun eingezäunt, mit mehr oder weniger tiefen Gräben, Unkraut wuchert und teilweise liegt bereits Müll auf dem Grundstück. Kann die Stadt Augsburg dieses Grundstück einer sinnvollen Verwendung zuführen (z.B. sozialer Wohnungsbau) bzw. den Investor dazu anhalten, das Grundstück in einen ordentlichen Zustand zu bringen?“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Die Errichtung eines Verkehrsspiegels ist nicht möglich. In Übereinstimmung mit der Einschätzung der Polizei werden Verkehrsspiegel im öffentlichen Verkehrsraum an solchen Stellen abgelehnt.

Spiegel schaffen eine „Scheinsicherheit“. Der Verkehrsspiegel stellt ein verzerrtes Bild dar. Daher können weder Entfernung noch Geschwindigkeit des herannahenden Verkehrs richtig eingeschätzt werden. Kraftfahrer beachten oft auch nicht den aus anderen Richtungen kommenden Verkehr. Kleinere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer können nicht richtig erkannt werden. Zusätzlich unterliegen die Spiegelflächen den Einflüssen der Witterung (Nebel, Schnee, Regen etc.) und sind somit nicht zuverlässig nutzbar. Ist der Spiegel beispielsweise durch Vandalismus geringfügig verdreht, fährt der gewöhnte Verkehrsteilnehmer ggf. in eine vermeintlich freie Straße ein.

Das Tiefbauamt wird die Situation prüfen, bewerten und ggf. andere bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine Grenzmarkierung, ergreifen um die Sichtverhältnisse zu verbessern.

Die Bürgerbeschwerde wurde dem Bauherrn zur Kenntnis gebracht. Die Stadt hat jedoch keine Handhabe, auf den Investor Einfluss zu nehmen. Die Voraussetzungen, z. B. ein Baugebot zu erlassen, liegen hier nicht vor.


Verkehrstechnisches Gesamtkonzept für den nördlichen Teil der Firnhaberau

„Unsere Forderung an das Stadtplanungsamt bzw. an das Baureferat wäre, für den nördlichen Teil der Firnhaberau ein verkehrstechnisches Gesamtkonzept zu erstellen, welches den Staudenweg, Hammerschmiedweg und den Siedlerweg entlastet und hierfür eine mögliche Verlängerung der Albrecht-Dürer-Straße nach Norden entlang Marderweg Richtung geplantes Neubaugebiet, welches nördlich des Luchswegs entstehen soll, zu prüfen und in Erwägung zu ziehen.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei den im Stadtteilmagazin dargestellten Gebieten handelt es sich lediglich um Wohnpotenziale. Für die Bereiche wäre – in unterschiedlichen Konkretisierungsstufen –  eine neue Wohnbauentwicklung in der Firnhaberau grundsätzlich möglich. Für das angesprochene Baugebiet sind noch keine Planungen erfolgt. Es liegt noch kein Stadtratsbeschluss für eine Wohnbauentwicklung an dieser Stelle vor. Die Belange des Verkehrs werden im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan geprüft und gewertet, sodass erst im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Verkehrskonzept erstellt werden kann.


Landschaft an erster Stelle

„Es wurden sehr viele freie Flächen für Wohnungen vorgeschlagen. Weil es schnell gehen muss, würden Naturflächen verschwinden, die sehr hohen Wert haben für die Wohnqualität. Wenn es mancherorts gebaut werden muss, dann nach dem Haunstetten Südwest-Vorbild - Landschaft an erster Stelle. Der Grünkorridor von Nord nach Süd bleibt aber von Westen nach Osten zum E-Center hin, wäre es sehr sinnvoll, grüne Fläche zu belassen, noch besser: mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen (Luftaustausch), damit Spaziergänger und Tiere (Vögel, Igel, Hasen und Co.) sich gut bewegen können. Naturbereich zwischen Karlsbader- und Hans-Böckler-Straße wäre an dieser Stelle sinnvoller als ein Bürgerwald an der Mühlhauser Straße am Rande einer Siedlung. Auf bestehende Ressourcen achten (z.B. Feuerdornweg, Richtung Hotel Adler stand eine alte Villa mit wertvollem Baumbestand, der abgeholzt wurde. Es sind Referenzgrößen, die, wenn sie mal verloren gehen, geht der ursprüngliche Charakter verloren vielfältige Lebensräume, die lange Zeit zum Entstehen brauchen und als Lebensgrundlage unserer Fauna und Flora dienen. Es gilt, solche Bereiche in Wohnkomplexe zu integrieren.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Leitgedanke einer weiteren Siedlungsentwicklung ist die vorrangige Aktivierung und Qualifizierung von Bauflächen im bereits besiedelten Bereich. Um dabei ökologische und stadtklimatische Zielkonflikte zu vermeiden und zur Gewährleistung eines hohen Wohn- und Freizeitwertes ist bei allen Neuausweisungen auch das Leitbild der „doppelten Innenentwicklung“ zu berücksichtigen, wonach bauliche Entwicklungen gleichermaßen durch die Aufwertung oder Neuschaffung von qualifizierten Grün- und Freiräumen zu begleiten sind.

Deshalb wird im Rahmen der Neuausweisung von Wohnbauflächen äußerst behutsam und unter Berücksichtigung und Abwägung konkurrierender Nutzungen und weiterer sektoraler Zielsetzungen vorgegangen. So bleibt auch die Grünzäsur zwischen Hammerschmiede und Firnhaberau erhalten.


„Warum kann man in neu zu bebauenden Gebieten nicht sinnvoll planen?“

„Warum kann man in neu zu bebauenden Gebieten nicht sinnvoll planen:  flexibel genossenschaftlich, generationengerecht mit genügend Freiflächen zur gemeinsamen Nutzung? Stattdessen sitzen wieder mehr Leute im Einfamilien-Schneckenhaus mit Grünstreifen in Handtuchgröße, und wenn die Kinder weg sind: zu zweit in viel zu vielen Zimmern? Und warum gibt es immer noch so wenig Passivhäuser?“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

In den meisten neuen Baugebieten in Augsburg werden Mehrfamilienhäuser bzw. Geschosswohnungsbauten vorgesehen und realisiert. In innerstädtischen Lagen wird sogar ausschließlich Geschosswohnungsbau festgesetzt. Lediglich in einigen wenig verdichteten, historisch gewachsenen Gebieten, wie Siedlerhaus-Gebieten, dörflichen Situationen und am Stadtrand werden u. a. zur Einfügung in die nähere Umgebung und zur Reduzierung der Verkehrsmengen noch Einfamilienhäuser ausgewiesen. In der Regel wird in neuen Baugebieten ein Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau vertraglich festgelegt. Dieser Anteil ist inzwischen auf mindestens 30 Prozent der Geschossfläche angehoben worden.

Mehrgenerationenhäuser können grundsätzlich in allen Wohngebieten realisiert werden, es gibt allerdings keine Verpflichtung zur Realisierung. Innovative Wohnkonzepte (beispielsweise Wohngruppen für Menschen mit Behinderung in der Hammerschmiede und im Textilviertel) werden von der Stadt Augsburg positiv aufgenommen. Die Schaffung neuen Wohnraums durch Wohnungsbaugenossenschaften wird von der Stadt Augsburg ebenfalls begrüßt und unterstützt.

 

Die Energieberatung der Stadt Augsburg bietet ein kompetentes Beratungsangebot zu den Themen energieeffizientes Bauen, Energiesparen, erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten an. Letztendlich ist es aber immer die Entscheidung der privaten Bauherren, ob sie ein Passivhaus bauen oder nicht.


Förderung genossenschaftlicher Wohnungsbau

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Wohnungsgenossenschaften leisten seit mehr als 100 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen und leistbaren Wohnungen. Sie werden deshalb durch verschiedene Maßnahmen bei der Gründung und beim Bau von Wohnungen unterstützt.

Im Wohnungsbauprogramm des Freistaats Bayern werden auch Mietwohnungen gefördert, die von Genossenschaften neu errichtet werden. Auch die Augsburger Genossenschaften können diese Förderung bei entsprechendem Interesse in Anspruch nehmen. Die Mittel des Bayer. Wohnungsbauprogramms können mittlerweile in einem Umfang ausgereicht werden, dass es in der Regel keiner zusätzlichen kommunalen Förderung mehr bedarf. Für Sonderformen des (genossenschaftlichen) Wohnens stehen in geringem Umfang nach wie vor städtische Wohnbaudarlehen zur Verfügung.

Beim Wohnungs- und Stiftungsamt wurde im Jahr 2019 eine neu geschaffene Stelle besetzt, die sich u. a. mit der Beratung von privaten und institutionellen Initiativen aus dem Bereich "Wohnen in besonderen Lebenslagen" befasst. Hierunter fällt auch eine erste niederschwellige Beratung von Initiativen, die die Gründung einer Genossenschaft planen, sowie Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern.

Die regionalen Prüfungsverbände der Wohnungsgenossenschaften, wie der VdW Bayern und der Bundesverband GdW bieten ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung bei der Neugründung von Genossenschaften an. Entsprechende Informationen sind unter www.wohnungsgenossenschaften-gruenden.de abrufbar.

Ferner gibt es seit Juni 2019 die Möglichkeit, über das KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum zu finanzieren.

Die Stadt unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon jetzt die Genossenschaften. Diese haben bislang nicht zusätzliche Beratung, sondern in Einzelfällen den Erwerb von Bauland oder Baurecht für vorhandene Grundstücke gewünscht. Inwieweit bei neuen Baugebieten auch Grundstücksverkäufe mit Konzeptvergaben z.B. an ansässige oder erst zu bildende örtliche Genossenschaften erfolgen werden, ist Sache der politischen Entscheidungsprozesse (Liegenschaftsausschuss, Bauausschuss) und derzeit in der Diskussion (z.B. beim Baugebiet Sheridan Nordwest).


Entwicklungskonzept Nord/Nordosten

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Für den Gewerbeschwerpunkt Augsburg Nordost als Modellvorhaben im GewerbeExWoSt-Forschungsfeld „Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten“ wurde zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept enthält u. a. Vorschläge zur stadtstrukturellen Integration des Gebiets sowie zur Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung von Freiräumen.


Erschließung Neubaugebiete Firnhaberau

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei den im Stadtteilmagazin dargestellten Gebieten handelt es sich lediglich um Wohnpotenziale. Für die Bereiche wäre – in unterschiedlichen Konkretisierungsstufen –  eine neue Wohnbauentwicklung in der Firnhaberau grundsätzlich möglich. Eine konkrete Beschlusslage existiert aktuell aber nur für den Standort westlich der Schillstraße.

Am Grünland

Auf heute noch gewerblich oder als Gartenland genutzten Grundstücken zwischen der Straße Am Grünland und der Albrecht-Dürer-Straße gibt es unterschiedliche Vorstellungen privater Grundstückseigentümer für eine zukünftige bauliche Entwicklung.

Mit dem Nachweis einer gesicherten (Verkehrs-)Erschließung und eines sinnvollen städtebaulichen Konzeptes ist hier ggf. eine Wohnbauentwicklung denkbar.

Konkrete, zwischen allen Beteiligten Grundstückseigentümern und der Stadt abgestimmte, Planungen liegen bislang aber noch nicht vor. Die Belange des Verkehrs werden im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan geprüft und gewertet, sodass erst im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Verkehrskonzept erstellt werden kann.

Östlicher Siedlerweg/Nördlicher Luchsweg

Für das angesprochene Baugebiet sind noch keine Planungen erfolgt. Es liegt noch kein Stadtratsbeschluss für eine Wohnbauentwicklung an dieser Stelle vor. Die Belange des Verkehrs werden im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan geprüft und gewertet, sodass erst im Rahmen dieses Verfahrens ein entsprechendes Verkehrskonzept erstellt werden kann.

Westlich der Schillstraße

Auf städtischen Grundstücksflächen in „zweiter Reihe“ soll im Wesentlichen eine Wiederbebauung eines ursprünglich bebauten Areals im Sinne einer maßvollen Siedlungserweiterung mit Einzelhäusern realisiert werden.

Die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnquartiers erfolgt über bereits bestehende öffentliche Stichstraßen. Die geplanten Wohngebäude werden über private Wohnwege erschlossen die von diesen Stichstraßen abgehen. Dazu sind Durchwegungen und Verbindungen für Fahrradfahrer und Fußgänger geplant. Ein Bebauungsplanverfahren ist in Aufstellung. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 24.06.2019 mit 26.07.2019 durchgeführt, derzeit werden die Bebauungsplanunterlagen für den Satzungsbeschluss vorbereitet.

 

 


Parken und Verkehr


„Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf der A 8 im tangentialen Bereich.“

„Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf der A 8 im tangentialen Bereich von Augsburg auf 100 km/h und Flüsterasphalt (wie in Gersthofen auf A 8).“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei der A8 handelt es sich um eine Bundesautobahn. Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre daher die Autobahndirektion Südbayern oder das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Bitte wenden Sie sich dorthin. Die Stadt Augsburg hat hier leider keine Entscheidungsbefugnis.


Halteverbot ausgeschildert, das aber meistens nicht beachtet wird

„Rechts und links der Einfahrt des Abenteuerspielplatzes Hammerschmiede ist ein Halteverbot ausgeschildert, das aber meistens nicht beachtet wird, auch weil die Beschilderung nur schlecht wahrgenommen wird, was zumindest die Herausfahrt sehr gefährlich macht, weil Autos von den Sieben Häuslein kommend an dieser Stelle noch sehr schnell sind bzw. von den ausfahrenden Autos sehr spät gesehen werden. Bitte die Halteverbots-Schilder, besonders auf der linken Seite, wenn man herausfährt, deutlicher platzieren!“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Die Haltverbotsbeschilderung im Bereich der Grundstückszufahrt zum Abenteuerspielplatz ist ausreichend gut sichtbar. Lediglich durch verstärkte Kontrollen könnte eine Verbesserung der Situation bewirkt werden. Wir werden den Verkehrsüberwachungsdienst entsprechend informieren.


„Mehr Verkehrskontrollen, da die Raserei immer schlimmer wird. Sehr, sehr wichtig!!!".

Die Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

In der Firnhaberau und in der Hammerschmiede führen wir regelmäßig mindestens 2 x im Monat in folgenden Straßen Geschwindigkeitsmessungen durch: Schillstr., Albrecht-Dürer-Str., Staudenweg, Siedlerweg, Hammerschmiedweg, Alfred-Wainald-Weg, Neuburger Str., Dr. Schmelzing-Str., Friedel-Urban-Str. Zu Schulbeginn wurde außerdem die Aufstellung von mehreren mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln durch das Tiefbauamt im Bereich der Firnhaberau veranlasst.


"Einbahnstraße Siedlerweg; Durchgangsverkehr wird immer stärker, Doppelbelastung durch öffentliche Verkehrsmitteln"

Die Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

Der Ausbau des Siedlerwegs erfolgt gemäß der Beschlussvorlage (BSV/19/02902), welche am 30.04.2019 einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde. Eine Einbahnregelung muss unter dem Gesichtspunkt des unerwünschten Beschleunigungseffekts aufgrund des dann fehlenden Gegenverkehrs in dieser Tempo-30-Zonenstraße, sowie wegen eintretender Verkehrsverlagerungen in benachbarte Nebenstraßen abgelehnt werden. Die Beschlussvorlage ist öffentlich einsehbar unter ratsinfo.augsburg.de.


„„Ein gefährliches Ärgernis ist in der Neuburgerstraße...“

„Ein gefährliches Ärgernis ist in der Neuburgerstraße zwischen der Bushaltestelle am Sportplatz und Lidl der ständige Wechsel zwischen 30 km/h und 50 km/h, zumal der Auto- und Publikumsverkehr (Schule, Kiga) ständig zunimmt. Besonders gefährlich ist übrigens der Bereich bei der Bäckerei Wolf, wo ständig Leute aus- und eingehen oder die Straße überqueren. Die erlaubten 50 km/h sind gerade dort unsinnig. Entsteht am Siedlerweg ein Radweg? Man wird als Radler zwischen Bussen und Autos eingequetscht.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Für die Ausdehnung der Tempo-30-Abschnitte in der Neuburger Straße über das derzeitige Maß hinaus besteht keine rechtliche Grundlage und ist daher nicht möglich. Die Querung der Neuburger Straße im Bereich der Bäckerei Wolf kann an der ca. 50 m entfernten Fußgängerschutzanlage gefahrlos erfolgen.

Der Ausbau des Siedlerwegs erfolgt gemäß der Beschlussvorlage (BSV/19/02902), welche am 30.04.2019 einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde. Die Beschlussvorlage ist öffentlich einsehbar unter ratsinfo.augsburg.de

Der Siedlerweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Nach der Straßenverkehrsordnung ist innerhalb von Tempo-30-Zonen ein Mischverkehr auf der Fahrbahn vorgesehen, so dass dort keine eigenen Radverkehrsanlagen eingerichtet werden können. Wenige Ausnahmen gelten für bereits vor der Ausweisung der Zone vorhandene Radwege. Der Bau oder die Markierung von neuen Radwegen innerhalb der Tempo-30-Zone ist straßenbegleitend nicht möglich und daher auch nicht in vorgesehen.


Parkverbot im Siedlerweg

„Parkverbot im Siedlerweg, da 1) parkende Autos den Busverkehr (Linie 22) und alle anderen PKW behindern und zum Ausweichen auf die Gegenfahrbahn zwingen und 2) durch Ausweichen des Busses auf die Gegenfahrbahn, wo es keinen Gehsteig gibt, dieser sehr nahe an die Grundstücksgrenze heranfährt. Gefahr für Kinder und Autos, die auf die Straße gehen bzw. herausfahren wollen, da absolut keine Pufferzone (z.B. in Form eines Gehwegs) vorhanden ist. Ich danke für Ihr Verständnis und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Weitere Haltverbotsregelungen im Siedlerweg würden zu einer unerwünschten Beschleunigung des Verkehrs führen und müssen daher vom Tiefbauamt abgelehnt werden.

 


ÖPNV


„Der Busanschluss an der Berliner Allee sollte so gestaltet werde, dass..."

„Der Busanschluss an der Berliner Allee sollte so gestaltet werde, dass alle 15 Minuten im Wechsel der Linien starten und im Rundverkehr die Firnhaberau und Hammerschmiede bedienen.“

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Zum 15-Minuten-Takt: Die Planung ist bewusst auf den Umsteigepunkt „Königsplatz“ abgestimmt. In den Abendstunden beispielsweise (Straßenbahn fährt im 15-Minuten-Takt, Buslinien im 30-Minuten-Takt) soll sichergestellt werden, dass immer die Abfahrten der Straßenbahnlinien zur vollen und zur halben Stunde ab Königsplatz Anschluss auf weiterführende Buslinien haben. So können wir im gesamten Netz auch in den Abendstunden Verbindungen ohne lange Wartezeiten bieten.

Zum Rundverkehr: Rundverkehre waren im Raum Firnhaberau/Hammerschmiede vormals üblich. Die Fahrplangestaltung und wechselnden Linienkennungen (22+23+44+45) waren damals für Fahrgäste nur schwer nachvollziehbar und für Gelegenheitsfahrer kaum verständlich. Zudem sind sog. Wendezeiten an einem definierten Endpunkt erforderlich, um ggf. Verspätungen wieder abzufangen. Dies hat zur Folge, dass Fahrgäste, die über diesen Punkt hinausfahren, längere Stand- und damit Fahrzeiten haben.

Deshalb wurde im Rahmen des Projektes Busnetzoptimierung im Dezember 2016 der Busverkehr von und nach Firnhaberau und Hammerschmiede neu geordnet. Die neue Linienführung hat sich bewährt, die hohe Fahrgastnachfrage ist Indikator für ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot. Die Wiederherstellung des Zustandes „vor Dez 2016“ ist nicht vorgesehen.

Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.

„Kürzlich festgestellt, in der gesamten Firnhaberau kein swa-Fahrkartenautomat...“

„Kürzlich festgestellt, in der gesamten Firnhaberau kein swa-Fahrkartenautomat (um Busfahrer zu entlasten). Vorschlag: Aufstellung Automat in der Streckenmitte, Kirschenweg oder Schillcafe“.

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Das Stadtviertel wird ausschließlich mit Bussen bedient, in denen ein umfangreiches Ticketsortiment beim Fahrer erworben werden kann, zudem steht die swa FahrInfo App zur Verfügung. Da den swa nur eine begrenzte Anzahl an Fahrausweisautomaten zur Verfügung steht, wurden die Fahrausweisautomaten vorrangig an den Straßenbahnhaltestellen platziert. Die Umsätze in der Firnhaberau rechtfertigen die Aufstellung eines Fahrausweisautomaten dort leider nicht.


„Buslinie 23 ist eine Katastrophe - 44er und 45er am Abend fahren zeitgleich! Das geht überhaupt nicht“.

  • „Buslinie 23 ist eine Katastrophe aus der Firnhaberau - es muss auch eine andere Möglichkeit geben - 44? Zu viele Stempeleinheiten in die Stadtmitte.
  • 44er und 45er am Abend fahren zeitgleich! Das geht überhaupt nicht - man steht 30 Minuten in der Dunkelheit (als Frau/Jugendliche) an der Haltestelle (wichtig: im Stadtteil Lechhausen!).
  • Raserei muss unterbunden werden!“

 

Die Antwort des Ordnungs- und des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Die Relation Firnhaberau–Stadtmitte ist primär mit der Buslinie 22 erschlossen. Nutzer der Linie 23 haben an der Haltestelle Hammerschmiede eine Umsteigemöglichkeit zur Linie 44 (die Fahrpläne sind entsprechend aufeinander abgestimmt).

Mit Wirkung zum 01.08.2019 wurde die Kurzstreckenzone Firnhaberau zum Erreichen der nächsten Supermärkte und Fachgeschäfte eingeführt. Für eine Fahrt in die Stadtmitte sind zwei Streifen der Streifenkarte erforderlich. Diese Regelung hatte bereits vor der Tarifreform (01.01.2018) Bestand.

Zwei Jahre nach der Tarifreform wird im Jahr 2020 nochmals eine umfassende Überprüfung des AVV-Tarifs durchgeführt, seitens der Stadt Augsburg wird zudem eine gesonderte Betrachtung des städtischen Angebotes vorgenommen. Ziel dieser Evaluierung ist, ggf. bestehende Anpassungsbedarfe herauszuarbeiten.

Die Linie 45 verkehrt seit Dezember 2016 nicht mehr. Derzeit bedienen die Linien 22 und 23 die Firnhaberau. Es geht nicht eindeutig hervor, an welcher Haltestelle die Wartezeit erfolgt, vermutlich ist die Haltestelle Berliner Allee gemeint. Die Planung ist bewusst auf den Umsteigepunkt „Königsplatz“ abgestimmt. In den Abendstunden beispielsweise (Straßenbahn fährt im 15-Minuten-Takt, Buslinien im 30-Minuten-Takt) soll sichergestellt werden, dass die Abfahrten der Straßenbahnlinien zur vollen und zur halben Stunde ab Königsplatz Anschluss auf weiterführende Buslinien haben. So können wir im gesamten Netz auch in den Abendstunden Verbindungen ohne lange Wartezeiten bieten.

Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.

 


„Rundverkehr in den Abendstunden“

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Rundverkehre waren im Raum Firnhaberau/Hammerschmiede vormals üblich. Die Fahrplangestaltung und wechselnden Linienkennungen (22+23+44+45) waren damals für Fahrgäste nur schwer nachvollziehbar und für Gelegenheitsfahrer kaum verständlich. Zudem sind sog. Wendezeiten an einem definierten Endpunkt erforderlich, um ggf. Verspätungen wieder abzufangen. Dies hat zur Folge, dass Fahrgäste, die über diesen Punkt hinaus fahren, längere Stand- und damit Fahrzeiten haben.

Deshalb wurde im Rahmen des Projektes Busnetzoptimierung im Dezember 2016 der Busverkehr von und nach Firnhaberau und Hammerschmiede neu geordnet. Die neue Linienführung hat sich bewährt, die hohe Fahrgastnachfrage ist Indikator für ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot. Die Wiederherstellung des Zustandes „vor Dezember 2016“ ist nicht vorgesehen.

Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.


„Wie kann es sein, dass man von der Firnhaberau 4 Streifen braucht, um zum Edeka zu fahren..."

„Wie kann es sein, dass man von der Firnhaberau 4 Streifen braucht, um zum Edeka zu fahren, das sind über 5 Euro. Ich schlage vor, die 23er-Haltestelle zurückzuverlegen. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass 1 Person bzw. 1 Familie ein Haus an einer Bushaltestelle kauft und dann (zum Leidwesen der restlichen Siedlung und der Anwohner, die jetzt die Haltestelle vorm Grundstück haben) die Stadt(werke) "erpresst", sie verlegen zu lassen.“

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Mit Wirkung zum 01.08.2019 wurde die Kurzstreckenzone Firnhaberau zum Erreichen der nächsten Supermärkte und Fachgeschäfte eingeführt. Damit sollte sich diese Thematik insofern verändert haben, als dass seitdem nur noch zwei anstelle vier Streifen benötigt werden.

Wahrscheinlich meinen Sie die Endhaltestelle Firnhaberau der Linie 23 im Fasanenweg: Die Verlegung der Haltestelle erfolgte auf Grundlage einer juristischen Entscheidung. Durch die Lage der Endhaltestelle Firnhaberau am westlichen Ende des Fasanenweges wird der Fußweg vieler Schüler aus der Hammerschmiede vom Bus zur Schule deutlich kürzer und dadurch auch sicherer.


„Mein Vorschlag wäre, dass der 22er- und 23er-Bus abends bzw. am Wochenende ab der Berliner Allee nicht gleichzeitig..."

„Mein Vorschlag wäre, dass der 22er- und 23er-Bus abends bzw. am Wochenende ab der Berliner Allee nicht gleichzeitig, sondern je einer alle 15 Minuten abfährt. Somit hat man einen Anschluss mit jeder 1er.“

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Die Planung ist bewusst auf den Umsteigepunkt „Königsplatz“ abgestimmt. In den Abendstunden beispielsweise (Straßenbahn fährt im 15-Minuten-Takt, Buslinien im 30-Minuten-Takt) soll sichergestellt werden, dass immer die Abfahrten der Straßenbahnlinien zur vollen und zur halben Stunde ab Königsplatz Anschluss auf weiterführende Buslinien haben. So können wir im gesamten Netz auch in den Abendstunden Verbindungen ohne lange Wartezeiten bieten.

Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.


„Busanbindung Linie 22 so ändern, dass die Schulkinder in der Stadt wieder weniger Zeit brauchen..."

„Busanbindung Linie 22 durch neue Linienführung/Streckenführung so ändern, dass die Schulkinder für die Schulen in der Stadt wieder weniger Zeit brauchen. Die "luftliniennächsten" Schulen (Agnes-Bernauer, MTG, Ward, Stephan, Stetten…) sind am zeitaufwändigsten zu erreichen. Umsteigen für die jungen Stadtpendler ist gefährlich an der Berliner Allee, gerade in die überfüllten Morgentrams. Bitte wieder ändern oder eine weitere "Schnelllinie" in die Stadt über MAN einführen.Trimm-dich-Pfad am Lech schön, aber veraltet --> neue Stationen wären erfreulich.“

Die Antwort des Bau- und des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Die Linie 22 wurde bewusst über City-Galerie, Ulrichsplatz und Moritzplatz gelegt, um einerseits eine direkte Anbindung der Innenstadt zu ermöglichen und andererseits so den zu Hauptverkehrszeiten sehr stauanfällige Bereich vom Vogeltor über Oberer Graben und Karlstraße zum Theater zu umfahren. Seither hat sich die vormalige Verspätungsanfälligkeit der Linie 22 deutlich entspannt.

An der Haltestelle Berliner Allee kann in die Linie 23 oder Linie 1 umgestiegen werden, um die Haltestelle Karlstraße zu erreichen. Auch die Führung der Linie 22 durch die Maximilianstraße zum Königsplatz bietet an der Haltestelle Moritzplatz ein sicheres Umsteigen in die Straßenbahnlinie 2. Änderung der bestehenden Linienführung oder Einrichtung einer zusätzlichen Schnellbuslinie sind derzeit nicht angedacht.

Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.


„Ein- bzw. Ausfahrt Lidl-Parkplatz: links abbiegen nicht möglich, sehr gefährlich.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Das Linksabbiegen aus dem genannten Parkplatz ist bei entsprechender Vorsicht ohne weiteres möglich. In diesem Bereich der Neuburger Straße gilt auf beiden Straßenseiten werktags von 7 bis 19 Uhr ein absolutes Halteverbot, so dass keine Sichtbeeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge bestehen.


ÖPNV-Anbindung des Autobahnsees

Eine ÖPNV-Anbindung des Autobahnsees von der Steinernen Furt über die Fernbuslinien wäre theoretisch denkbar. Bitte überprüfen Sie die Umsetzbarkeit.

Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

Bei der Beantwortung wird angenommen, dass mit „Fernbuslinien“ die AVV-Regionalbuslinien gemeint sind:

  • Die Regionalbuslinien in diesem Bereich verkehren u.a. in die Richtungen Aindling und Pöttmes und haben Anschlussbeziehungen zu weiteren Regionalbuslinien. Beispielsweise hat die Regionalbuslinie 301 Anschlussverknüpfungen an der Haltestelle Affing, Iglbach, die Regionalbuslinie 305 an der Haltestelle Aindling, Marktplatz. Durch diese Verknüpfungen ist eine Fahrzeitverlängerung durch eine Stichfahrt zum Badesee nicht möglich, da ansonsten die Anschlüsse nicht gehalten werden können.
  • Die betreffenden Linien verkehren nicht zu Zeiten, die typischerweise durch Freizeitverkehre nachgefragt werden, also abends oder am Wochenende.
  • Voraussetzung für das Anfahren von Orten/Gebieten ist die durchgängige Sicherstellung der Befahrbarkeit durch die Busse. Gerade in den Sommermonaten ist dies hier nur schwer zu gewährleisten. Die Ein-/Ausfahrt wäre für Busse durch bauliche Maßnahmen herzustellen.
  • Alternativ wäre eine Haltestelle am Linienverlauf direkt an der Bundesstraße 2 denkbar, hier wären wiederum erhebliche bauliche Eingriffe (Haltestellenbuchten, Querungshilfen, Fußwege etc.) notwendig.
  • Ebenfalls denkbar wäre eine eigene Zubringerlinie in den Sommermonaten, welche jedoch mit hohen Kosten verbunden wäre.

Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.


Kurzstreckenzone Firnhaberau

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Mit Wirkung zum 01.08.2019 wurde u.a. die Kurzstreckenzone Firnhaberau zum Erreichen der nächsten Supermärkte und Fachgeschäfte eingeführt, so dass das Stadtteilzentrum Firnhaberau seitdem besser mit dem Kurzstreckenticket zu erreichen ist.

Eine Umsteigehaltestelle zwischen Buslinien 22 und 44 an der Kreuzung Hans-Böckler-Straße erfordert erhebliche Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich. Planung und Ausführung erfolgen durch das Tiefbauamt. Zwei Jahre nach der Tarifreform wird im Jahr 2020 nochmals eine umfassende Überprüfung des AVV-Tarifs durchgeführt, seitens der Stadt Augsburg wird zudem eine gesonderte Betrachtung des städtischen Angebotes vorgenommen. Ziel dieser Evaluierung ist, ggf. bestehende Anpassungsbedarfe herauszuarbeiten. Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.

 


Umwelt


Unkraut am Straßenrand

„Es ist ein Unding, dass an den Straßenrändern das Unkraut teilweise 50 cm hoch steht. Es ist oft nicht möglich, auf den Fußwegen ungehindert zu gehen. Die Hecken versperren den halben Fußweg.“

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

An Straßen und Radwegen wird in der Regel 2 oder 3 mal im Jahr gemäht. Mit diesem Mährhythmus hat das AGNF seit Jahren gute Erfahrungen gemacht. Zwischen den Mähzeitpunkten wird der Aufwuchs etwas höher und zahlreiche Kräuter können zur Blüte kommen. Der Blütenreichtum wird gefördert. Diese Art des Mähens ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll. Hecken werden in der Regel ab August bis in den Winter geschnitten. Sollten an einzelnen Stellen (genaue Ortsangabe ist erforderlich) vorzeitige Mäh- oder Gehölzschnittarbeiten notwendig werden, weil z.B. die Sicht an der Straße beeinträchtigt ist, können sich die Bürger selbstverständlich gerne direkt an das Amt für Grünordnung (agfn@augsburg.de) wenden und wir werden versuchen, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.


„Es wurde eine Insel um die Esche auf Höhe Siedlerweg 70/72 gebaut... "

„Es wurde eine Insel um die Esche auf Höhe Siedlerweg 70/72 gebaut, Parkplätze fielen weg. Was passiert, wenn die Esche "kaputt" geht? Inselzurückbau? Parkplätze wieder da?“

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

Bei der Esche im Siedlerweg handelt es sich um einen Grenzbaum, welcher den Gehweg auch beeinträchtigt. Falls der Baum gefällt werden muss, wird vom AGNF an der Stelle nicht nachgepflanzt. In diesem Fall wird das TBA – sofern dies aus verkehrlichen und finanziellen Gründen vertretbar ist – die Insel zurückbauen.


„Radwege am Lech wurden vor einem Jahr mit Solnhofer Schotter hergerichtet"

„Radwege am Lech wurden vor einem Jahr mit Solnhofer Schotter hergerichtet, mittlerweile liegt stellenweise nur noch "Schotter", der mit dem Rad lebensgefährlich rutscht (Sturzgefahr beim Richtungswechsel).“

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

Die Radwege mit wassergebundener Wegedecke unterliegen besonderen Bedingungen, so dass die Oberfläche durch intensive Nutzung und Witterung ihre Eigenschaften permanent verändert und sich z.B. lockeres Material ansammeln kann oder sich bei Regen Pfützen bilden können. Da die Wege während der bevorstehenden Winterzeit sowieso mit Splitt gestreut werden und somit permanent mit lockerem Material gerechnet werden muss, werden wir die Wege frühestens im Frühjahr 2020 erneut überarbeiten. Wir bitten um Verständnis und eine angepasste Fahrweise entsprechend der Beschaffenheit der Oberflächen.


„Umbenennung Müllberg - dieses wunderbare Gebiet verdient eine schönere Bezeichnung.“

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

Der Augsburger Müllberg heißt Naherholungsgebiet Deponie Augsburg-Nord. Sein Name und sein Naherholungsfaktor sind sehr beliebt. Eine andere Bezeichnung ist derzeit nicht geplant.

 


Erweiterung Deponie Nord

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

In Augsburg fallen jährlich bis zu 81.000 Tonnen Abfälle an, die nicht verbrannt oder recycelt werden können. Entsorgt werden müssen sie auf einer Deponie. Bis zum Jahr 2023 ist dies auf der Deponie Augsburg-Nord möglich, dann ist deren Aufnahmegrenze erreicht. Deswegen ist nun eine Erweiterung geplant.

Früher gingen Fachexpertinnen und -experten davon aus, dass in Zukunft keine Deponien mehr benötigt werden. Die Bedarfsprognose der Regierung von Schwaben ergab jedoch, dass die Stadt auch über 2023 hinaus auf Deponien angewiesen ist, um die gesetzlich verankerte Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Stadt ist nicht nur gesetzlich verpflichtet, Abfälle zu entsorgen, sie trägt auch die Verantwortung für ihren Müll. Diese soll mit dem Export nicht anderen Städten und Regionen überlassen werden. Die Stadt setzt deshalb auf eine gut abgesicherte Entsorgung vor Ort.

Die Deponie Augsburg-Nord soll in Richtung Osten erweitert werden. Aktuell hat die Deponie die Deponieklasse I. Auf ihr werden nicht organische Abfälle entsorgt. Das sind beispielsweise Straßenkehricht und Abfälle, die durch Bauvorhaben anfallen wie Bauschutt, Boden und mineralische Abfälle. In Zukunft sollen auch DK II Abfälle mit einem geringen Schadstoffpotenzial hinzukommen. Diese werden momentan noch nach Binsberg in Nordschwaben verbracht.

Die Deponieverordnung stuft Deponien und Abfälle in fünf Deponieklassen ein. Die Deponie Augsburg Nord hat DK I. Bei Überschreitung der DK I-Zulassungswerte werden die Materialien derzeit nicht angenommen und in der Regel zur DK II-Deponie nach Binsberg transportiert.  Der Unterschied zwischen DK I und DK II liegt in der Höhe des Schadstoffpotenzials. Während DK I Abfälle ein sehr geringes Schadstoffpotenzial haben, weisen DK II Abfälle ein geringes Schadstoffpotenzial auf. Je höher die DK, desto höher ist das Schadstoffpotenzial – bis hin zur Maßgabe, Abfälle unterirdisch zu deponieren.

Bis zu 200 Tonnen DK II Abfälle wurden jedes Jahr nach Binsberg in Nordschwaben verbracht - allein im Jahr 2018 waren das 182 Tonnen.

Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft die Menge der zu entsorgenden DK II Abfälle noch weiter steigen wird. Grund dafür sind Bauvorhaben, die verstärkt auf bereits genutzten Flächen realisiert werden müssen. Dadurch sinkt einerseits die Flächenversiegelung. Andererseits steigt der Anteil an belastetem Aushub. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Ersatzbaustoffverordnung) müssen diese Ersatzbaustoffe (DK I

und DK II) vermehrt in Deponien entsorgt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass in Zukunft Stoffe, die bisher als DK I definiert wurden, in Zukunft als DK II definiert werden könnten, empfiehlt sich, die Deponie zur DK II Deponie zu erweitern. Mehrere Vorteile sprechen für die Erweiterung in direkter Anbindung an die bestehende Deponie. So kann etwa die Infrastruktur der bestehenden Deponie wie Lieferwege, Kanäle oder Sickerwasserleitungen, weiter genutzt werden. Zudem erfordert die Erweiterung einer bestehenden Deponie einen wesentlich geringeren Flächenbedarf, als eine neu anzulegende Deponie mit vergleichbarer Kapazität.

Zum Grundwasserschutz werden im Umfeld der Deponie in elf Quartärbrunnen und vier Tertiärbrunnen vierteljährlich Wasseruntersuchungen durchgeführt.

Informationsveranstaltungen sind bereits geplant. Sie finden statt, wenn die Vorprüfungen abgeschlossen. Die Einladungen und Bekanntmachung zu den Veranstaltungen werden dann frühzeitig veröffentlicht.

 


Naturschutz

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

Für die Pflege dieses Abschnitts der Firnhaberauheide ist die Biotoppflegegruppe des AGNF, Fachbereich Grünflächenpflege, zuständig. Die Flächen werden extensiv gepflegt und auch durch Schafe regelmäßig beweidet. Bei zu starker Verbuschung werden Gehölze im Winter entfernt. Ziel ist die Erhaltung einer artenreichen offenen Heidelandschaft.

Die Firnhaberauheide ist seit 19. April 1994 Naturschutzgebiet. Für das Naturschutzgebiet gibt es einen Entwicklungsplan, welcher in seiner Ausführung darauf ausgerichtet ist, die Mager- und Trockenstandorte (Heideflächen) zu erhalten und unter diesem Aspekt zu entwickeln.

Zeitgleich wurde das Naturschutzgebiet „Firnhaberauheide“ als FFH-Gebiet ausgewiesen. Mit der Aufnahme des Schutzgebietes in die FFH-Ausweisung erfolgte auch die Erstellung eines FFH-Managementplans mit vergleichbaren Zielen des Pflege- und Entwicklungsplans.

 


Abfallbeseitigung am Lech

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg

Die Badestelle am Lech an der Ostseite liegt unmittelbar am Fluss und damit auch in der Überschwemmungszone. Deswegen können hier keine Mülleimer aufgestellt werden. Oberhalb der Böschung (an der Ostseite) in den Grünanlagen und Spielplätzen entlang des Lechs gibt es zahlreiche Mülleimer, die auch regelmäßig geleert werden. Wir bitten die Badegäste, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Im westlichen Uferbereich des Lechs sowie auf den vorgelagerten Kiesinseln westlich der Hauptfließrinne des Lechs ist das Betreten, Baden, Befahren und Anlanden mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft in der Zeit vom 1. März bis 31 Juli nach entsprechend § 2 Abs. 2 (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wolfzahnau und zur Regelung des Gemeingebrauchs) verboten.

 

 


Kinderbetreuung und Schulen


„Grundschulklassen: Es ziehen viele junge Familien zu. Welche Planungen dazu hat die Stadt?"

Die Antwort des Bildungsreferats der Stadt Augsburg

Der Bedarf an Grundschulplätzen wir von der Stadt laufend in Abstimmung mit der staatlichen Schulaufsicht beobachtet (Schülerprognosen etc.). Noch zeichnen sich in der Hammerschmiede bzw. der Firnhaberau keine Fehlbedarfe ab. Die eingerichteten Klassen sind weiterhin aufnahmefähig. Gegebenenfalls kann es perspektivisch erforderlich werden, Schulerweiterungen zu prüfen bzw. den Schülerzuwachs mittels organisatorischer Maßnahmen zu begegnen.


Versorgung Kinderbetreuung und Schulen

Die Antwort des Bildungseferats der Stadt Augsburg

Die Versorgungssituation in der Firnhaberau und in der Hammerschmiede ist aktuell nicht schlecht. Aber es ist durchaus zutreffend, dass durch künftige Zuzüge der Bedarf steigen könnte. Aktuell stehen der in Firnhaberau: 160 Betreuungsplätze zur Verfügung, in der Hammerschmiede 423. In Planung sind 24 weitere Krippenplätze und die Errichtung einer Großtagespflege (U3) mit 10 Plätzen.  Für die Errichtung weiterer Betreuungsplätze in der Firnhaberau gibt es Interesse eines freien Trägers und auch erste Gespräche.  

 


Schulversorgung im Osten Augsburgs

Die Antwort des Bildungseferats der Stadt Augsburg

Die Stadt ist bereits damit befasst, den möglichen Bedarf an einer weiterführenden Schule im Augsburger Osten zu prüfen. Hierzu wurden bereits von verschiedenen Stadtratsfraktionen entsprechende Prüfanträge formuliert. Ferner soll ein Schulentwicklungsplan erarbeitet werden, aus dem sich künftige Erweiterungsbedarfe im Schulbereich ableiten lassen. Konkrete Aussagen zur Realisierbarkeit bzw. zum zeitlichen Horizont können noch nicht getroffen werden. Eine Schulneugründung muss letztendlich vom Freistaat Bayern als Schulträger verantwortet werden.

Ebenso kann noch kein Schulstandort definiert werden. Das Areal rund um die ehemalige PH befindet sich nicht in städtischen Eigentum. Möglicherweise kommt weiter nördlich eine Fläche an der Hans-Böckler-Str. in Betracht.

 


Fahrradstadt


Radwegeausbau

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Auf der Westseite des Lechs laufen bereits Planungen für eine Verbesserung der Verbindung über die Klärwerkstraße zur Schönbachstraße, um eine attraktive und verkehrsarme Radverkehrsverbindung aus Richtung Gersthofen in die Stadt zu schaffen.

Die Verwaltung wird prüfen, welche Verbesserungsmaßnahmen im angesprochenen Bereich auf der Ostseite des Lechs möglich sind. Die Asphaltierung von Wegen in Grünanlagen hat jedoch häufig negative Auswirkungen auf umliegende Bäume, Büsche und Sträucher. Daher kommen hier in der Regel nur wassergebundene Wegedecken zum Einsatz.

 


Radfahrverkehr aus der Firnhaberau in die Stadt

„Betrifft Radfahrverkehr aus der Firnhaberau in die Stadt. Idee: Bitte an der nordöstlichen Ecke der MAN-Brücke (beim "Wirtshaus am Lech") eine Rechtsabbiegemöglichkeit für Radler schaffen (keine Ausfahrt nach Osten, nur auf den bereits hergestellten Radweg nach rechts Richtung MAN). Der hochgezogen verlängerte Gehweg sollte verkürzt werden.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Im Zuge der Baumaßnahmen Stadtbachstraße werden auch die bislang provisorischen Rad- und Gehweganschlüsse auf der Ostseite der MAN-Brücke endgültig hergestellt. Die Verwaltung prüft, inwieweit das Anliegen dabei berücksichtigt werden kann.


Verschiedenes


MehrGenerationenTreffpunkt (MGT)

Die Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

Der MehrGenerationenTreffpunkt (MGT) in der Firnhaberau / Hammerschmiede ist in der Schillstraße 208 angesiedelt, mit einem Begegnungsraum (incl. Küchenzeile) mit ca. 38 m². Der MGT ist verortet im Sozialzentrum der AWO Augsburg, zu dem auch eine Tagespflege und Wohneinheiten gehören. Der MGT befindet sich in Trägerschaft der AWO Augsburg, die für die Anmietung der Räumlichkeit und die MGT-Koordination vor Ort zuständig ist (und von städtischer Seite gefördert wird).

Die Praxis der letzten Jahre zeigt, dass die Raumgröße des MGTs für die Umsetzung der MGT-Angebote insgesamt vertretbar ist. Die räumliche Ausweichmöglichkeit / Erweiterung in die Tagespflege der AWO (abends bzw. wenn hier kein Betrieb mehr ist) besteht. Die entsprechende Fachstelle wurde bereits durch die Koordinatorin informiert, dass in letzter Zeit bei einzelnen Angeboten die Kapazitätsgrenze des MGT-Raumes an Teilnehmern erreicht wurde. Im Dialog wurde nach Lösungsansätzen gesucht. Um die Kapazitätsgrenze künftig nicht zu übersteigen, ist aktuell durch die Koordinatorin die Maßnahme getroffen worden, beliebte und stark nachgefragte Angebote auszubauen bzw. mehrmals wöchentlich anzubieten. Dies soll weiterhin ermöglichen, alle Interessierten bedienen zu können.

 


Flughafen Augsburg

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Zu den aktuellen Entwicklungen bezüglich des Gebäudes von Babcock kann die Stadt Augsburg derzeit keine Auskünfte erteilen, da der Verkaufsprozess nicht abgeschlossen ist.

Es ist nichtsdestotrotz weiterhin davon auszugehen, dass die Nutzung des Gebäudes aufgrund seiner spezifischen, speziell auf diese Luftfahrzeuge ausgelegten Infrastruktur in ähnlicher Weise erfolgt, wie bisher (Schulung von Piloten, Wartung von Hubschraubern sowie Hubschrauberflüge).

Die Flughafengesellschaft und die Stadt Augsburg haben einen intensiven Kontakt mit dem Babcock Konzern mit Sitz in London. Neben den Vertretern von Babcock wurde bereits auch mit potentiellen Interessenten für diese Immobilie gesprochen und dabei wiederholt das Lärmschutzinteresse der Anrainer des Flughafens betont. Sobald der Käufer und die konkrete Nutzung feststehen, werden in Abstimmung und mit dessen Zustimmung die entsprechenden Gremien (u.a. auch die Fluglärmkommission, in der auch die „Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm“ vertreten sind) seitens der Stadt Augsburg / Flughafengesellschaft auf bewährte Weise informiert.

Für die Verkehrsinfrastruktur besteht eine luftrechtliche Betriebspflicht gem. § 45 LuftVZO. Diese Pflicht beinhaltet u.a., dass eine zahlenmäßige Einschränkung der Flugbewegungen unzulässig ist. Auch eine Differenzierung der Flüge nach Geschäftsfliegerei, Schulungsflügen oder reinem Freizeitluftverkehr würde eine unzulässige Beschränkungsmaßnahme darstellen.