
Pfersee und Antonsviertel: Bürger fragen – die Stadt antwortet
Bauen
„Fußweg zwischen Stadtberger Straße und Koboldstraße als Geh- und Radweg umwidmen ..."
Fußweg zwischen Stadtberger Straße und Koboldstraße im Zuge der Wohnbebauung Spicherer Schule als Geh- und Radweg umwidmen - keine Verbindungsstraße. Bei Bedarf etwas an der Engstelle verbreitern = Grundstücksgrenz-Verschiebung.
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die Wegeverbindung wird im Rahmen der Neubebauung der ehemaligen Spicherer Schule berücksichtigt. Eine bauliche Verbreiterung ist jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen möglich.
Bebauung Spicherer Schule
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Für das Gelände der ehemaligen Spicherer-Schule wurde 2018 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Wettbewerbsaufgabe war es, auf dem brachliegenden Schulgelände bezahlbaren, einkommensgeförderten Wohnraum zu entwickeln. Schon vor Auslobung des Wettbewerbs wurde durch ein externes Fachplanungsbüro in Abstimmung mit dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen und der Unteren Naturschutzbehörde ein Gutachten zur Baumbewertung der vorhandenen Grünstrukturen erarbeitet, dessen Ergebnisse in die Vorgaben der Wettbewerbsauslobung einflossen. Die Bäume entlang der Spicherer Straße wurden dabei zwar als erhaltenswert, jedoch nicht als zwingend zu erhalten eingestuft. Der vom Preisgericht ausgewählte Siegerentwurf hält die Vorgaben der Auslobung ein: Sämtliche zwingend zu erhaltenden Bäume sind in der Planung berücksichtigt. Zur Realisierung des Siegerentwurfes müssen allerdings 5, nicht zwingend zu erhaltende Bäume gefällt werden. Hiervon sind auch die genannten Bäume an der Spicherer Straße betroffen, da in diesem Bereich die erforderlichen Erschließungsfunktionen untergebracht werden müssen. Gemäß der städtischen Baumschutzverordnung sind dafür entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Entscheidung, ob die Nachnutzung im Rahmen des bestehenden Baurechts oder durch ein Bebauungsplanverfahren erfolgen wird, ist noch nicht abschließend getroffen.
„Ich möchte wissen, wie der aktuelle Stand bzgl. des Baugebiets Nord-West (Sheridan-Park) ist. “
„Ich möchte wissen, wie der aktuelle Stand bzgl. des Baugebiets Nord-West (Sheridan-Park) ist. Ist dort in der Planung Baugrund für Baugemeinschaften vorgesehen? Mit Nicole Christ, die für die Konversionsflächen zuständig ist, war ich bereits in Kontakt.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Der Bebauungsplan Nr. 288 B I „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, nördlich des Grasigen Weges“ lag in der Zeit vom 29.04. mit 31.05.2019 erneut aus. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun gesichtet und bearbeitet. Der Satzungsbeschluss ist im Spätsommer/Herbst 2019 vorgesehen. Für die Vergabe der Baugrundstücke wird ein Konzeptvergabeverfahren vorbereitet, so dass auch Baugemeinschaften sich bewerben können.
„B 17: Verlängerung bis zur W Fußgänger Brücke“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Das Baureferat der Stadt Augsburg hat sich mit Ihrem Anliegen befasst und musste feststellen, dass Ihr Anliegen sehr allgemein beschrieben ist. Bitte wenden Sie sich mit einer entsprechenden Konkretisierung Ihrer Frage an das Baureferat unter baureferat@augsburg.de. Sie erhalten dann von dort direkt Antwort.
„Hinter den Gärten/Mittlerer Weg: a) Feuerwehr hat bei Notfall Probleme b) Bürgersteig zu breit, Parkplätze falsch gesetzt.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Der Bürgersteig ist breiter als es die Mindestbreite nach den Richtlinien erfordert. Er wurde aber im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Sheridan in dieser Fläche und nicht zu Lasten der Fahrbahn gebaut. Insbesondere dient er als Schulweg. Eine Verschmälerung des Gehweges würde auch nicht mehr Stellplätze schaffen, da die Breite für 2-seitiges Parken zu gering wäre. Die ausgewiesenen Parkplätze wurden mehrfach geprüft, mittelfristig soll ein abschnittsweises Gehwegparken vorgesehen werden. Aufgrund der geringen Gesamtbreite ist dies aber nur abschnittsweise möglich. Hierzu müssen an den Stellen die Bordsteine abgesenkt werden. Diese Maßnahme kann umgesetzt werden, sobald die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
„Eingangsbereich Westfriedhof: sehr schlechter Bauzustand..."
„Eingangsbereich Westfriedhof: sehr schlechter Bauzustand, abbröckelnder Putz etc. Schandfleck: Haltestelle vor St. Paul, Leiterhoferstraße --> Unrat, Pissoir, Bretterverschlag. Umbau der bisherigen mobilen "Geschwindigkeitsbremsen" in der Von-Rad-Straße als feste Straßeneinbauten.“
Die Antwort des Umwelt- und Baureferats der Stadt Augsburg:
Der Torbogen im Eingangsbereich des Westfriedhofs ist wie das gesamte Gebäude sanierungsbedürftig. Neben der Fassade müssen auch die Fenster, die Heizung und das Dach saniert werden. Eine Grobschätzung der Sanierungskosten lag vor fünf Jahren bei etwa 500.000 €. Im Herbst wird das Hochbauamt eine neue Kostenschätzung abgeben, die sich dann in verschiedene Bauabschnitte gliedern soll (Fassade, Fenster, Heizung, Dach). Die Sanierungskosten sind dann zur Haushaltsanmeldung 2021/2022 vorgesehen, soweit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Der Haltestellenbereich vor St. Paul wird täglich gereinigt, vereinzelt abgelegter Wilder Sperrmüll wird stets entsorgt. Die mobilen Geschwindigkeitsbremsen in der Von-Rad-Straße sollen in feste Lösungen umgebaut werden, sobald Haushaltsmittel bereitstehen. Diese standen bisher nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung.
Südliche Rosenaustraße
Südliche Rosenaustraße: Wäre es denkbar, zur Entlastung des Thelottviertels die Rosenaustraße zwischen Wittelsbacher Park und Sebastion-Buchegger-Platz "abzudeckeln" (bzw. in den Hang der Wertachleite hineinzulegen)?
Die Antwort des Umwelt- und Baureferats der Stadt Augsburg:
Der Aufwand für eine derartige Maßnahme und die Eingriffe sind erheblich. Der Gesamtverkehrsplan sieht eine Entlastungsstraße an der Grenze der Bahnflächen mit ausreichendem Immissionsschutz vor. Inzwischen stehen aber immer weniger Bahnflächen zur Disposition. Die Entlastungsstraße mit dem Lärmschutz wäre ein sehr großes Bauwerk. Mittelfristig werden Lösungen untersucht, die sicher auch eine Tunnellösung beinhalten. Eine isolierte Teillösung ist infolge des Aufwandes nicht vertretbar. Eine Verlegung in den Hang würde wegen der notwendigen Baumaßnahme die Fällung des gesamten Baumbestandes erforderlich machen. Eine Abdeckelung im Bestand würde hohe Wände vor den Wohnungen bedeuten. Bzgl. der konkreten Anfrage wird angemerkt, dass die Linie 35 auf dem Streckenabschnitt Pfersee Süd – Oberhausen – Dieselbrücke ausschließlich in der Zone 20 verkehrt.
ÖPNV
„Zone 10-Abonennten sollten durch Zustempeln von 1 Streifen die komplette Zone 20 befahren können..."
„Zone 10-Abonennten sollten durch Zustempeln von 1 Streifen die komplette Zone 20 befahren können (=alte Regelung); Kurzstrecken-Regelung nicht Praxisnah, besser alte Regelung 1 Streifen=1 Zone wieder einführen; Kurzstrecken-Regelung könnte für kurze Strecken, die über eine Zonengrenze reichen, eingeführt werden z.B., von Haltestelle Augsburger Str. 20 Haltestelle Westfriedhof.“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Die zum 01.01.2018 durchgeführte Tarifreform sollte dazu beitragen, den verkehrsbedingten klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, NOx, CO2), dem Lärm und der Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken und zugleich die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten. Daher wurden durch die Reduzierung von Ticketarten und durch die Vereinfachung des Zonensystems Zugangshürden zum ÖPNV abgebaut, durch Preisanreize im Abo-Segment sollen zudem zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden.
Der Stadtrat hat am 17.05.2018 wie bereits im Beschluss zur Tarifreform am 29.06.2017 die Stadtverwaltung beauftragt, eine ausführliche und fundierte Evaluierung dieser Reform durchzuführen. Eine belastbare Kontrolle der Zielerreichung und der Auswirkungen ist nur durch eine entsprechende Evaluierung möglich. Dazu sollte sich die AVV-Tarifreform hinreichend etabliert haben, so dass die Evaluierung für 2020 geplant ist.
Kurzfristig wurde trotzdem an weiteren Verbesserungen gearbeitet, so dass zum 01.08.2019 die Wochenkarte wiedereingeführt, die Zustempelregelung für Abonnenten der Zonen 10 und 20 abgeschafft sowie eine Stadtteilkurzstrecke in bestimmten Stadtgebieten (Firnhaberau, Bärenkeller, Bergheim, zeitlich beschränkt auch Hochzoll-Süd) eingeführt werden.
Eine weitere Modifizierung der Kurzstreckenregelung wird durch die Einführung der sog. kostenfreien Cityzone ab 2020 geschehen. Dadurch wird die Innenstadt auf der Linie 1 ab der Haltestelle Bergstraße und auf der Linie 3 ab der Haltestelle Augsburger Str. / Herz-Jesu-Kirche per Kurzstreckenticket erreichbar sein.
Weitere Anregungen können zudem im Rahmen der Evaluierung 2020 sowie in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus ab voraussichtlich 2020/20 berücksichtigt werden
Beschleunigung des Nahverkehrs
„Beschleunigung des Nahverkehrs (Beispiel Linie 3 u Linie 35) durch weniger Halte (Linie 3) oder direkte = schnellere Streckenführung (Linie 35). Wegen im Vergleich zum Auto erheblich längere Fahrtzeiten ist der Nahverkehr für viele uninteressant -> hohe Umweltbelastung im Stadtgebiet. Mit den gesparten Mitteln (weniger Fahrzeuge und Energie nötig) könnte Menschen, die schlecht zu Fuß sind, z. Bsp. Fahrtkostenzuschuss für Taxi finanziert werden.“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Der öffentliche Personennahverkehr ist für die Bürger nur dann attraktiv, wenn er für sie gut erreichbar ist. Deshalb sieht das von der Stadt beauftragte Haltestellenkonzept Höchstentfernungen vor, die die Bürger zur nächstgelegenen Haltestelle zurücklegen sollen. Eine Reduzierung der Haltestellen würde den ÖPNV zwar beschleunigen, gleichzeitig aber für viele Menschen die Erreichbarkeit drastisch verschlechtern, weshalb eine Umsetzung des Vorschlages auch im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Nahverkehrsraum „Augsburg 2015 plus“ unrealistisch sein dürfte.
„Seniorenabo ab 8.00 Uhr...“
„Seniorenabo ab 8.00 Uhr / Kurzstreckenticket beim Fahrer kaufen / Abokunden: 1 Streifen statt 2 Streifen zustempeln / nicht so oft erhöhen.“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Die zum 01.01.2018 durchgeführte Tarifreform sollte dazu beitragen, den verkehrsbedingten klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, NOx, CO2), dem Lärm und der Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken und zugleich die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten. Daher wurden durch die Reduzierung von Ticketarten und durch die Vereinfachung des Zonensystems Zugangshürden zum ÖPNV abgebaut, durch Preisanreize im Abo-Segment sollen zudem zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden.
Der Stadtrat hat am 17.05.2018 wie bereits im Beschluss zur Tarifreform am 29.06.2017 die Stadtverwaltung beauftragt, eine ausführliche und fundierte Evaluierung dieser Reform durchzuführen. Eine belastbare Kontrolle der Zielerreichung und der Auswirkungen ist nur durch eine entsprechende Evaluierung möglich. Dazu sollte sich die AVV-Tarifreform hinreichend etabliert haben, so dass die Evaluierung für 2020 geplant ist.
Kurzfristig wurde trotzdem an weiteren Verbesserungen gearbeitet, so dass zum 01.08.2019 die Wochenkarte wiedereingeführt, die Zustempelregelung für Abonnenten der Zonen 10 und 20 abgeschafft sowie eine Stadtteilkurzstrecke in bestimmten Stadtgebieten (Firnhaberau, Bärenkeller, Bergheim, zeitlich beschränkt auch Hochzoll-Süd) eingeführt werden.
Eine weitere Modifizierung der Kurzstreckenregelung wird durch die Einführung der sog. kostenfreien Cityzone ab 2020 geschehen. Dadurch wird die Innenstadt auf der Linie 1 ab der Haltestelle Bergstraße und auf der Linie 3 ab der Haltestelle Augsburger Str. / Herz-Jesu-Kirche per Kurzstreckenticket erreichbar sein.
Weitere Anregungen können zudem im Rahmen der Evaluierung 2020 sowie in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus ab voraussichtlich 2020/2021 berücksichtigt werden. Diesbezüglich teilen wir Ihnen gerne mit, dass Ihre Anregungen „Seniorenabo ab 8.00 Uhr“ und „Kurzstreckenticket beim Fahrer kaufen“ bekannt sind und dementsprechend berücksichtigt werden.
Hinsichtlich den jährlich stattfindenden Preiserhöhungen kann Ihnen mitgeteilt werden, dass diese den Verkehrsunternehmen anfallenden Kostensteigerungen bei der Leistungserstellung entsprechen. Die Höhe der Tarifanpassungen wird in einem festgelegten Verfahren anhand von Indizes des statistischen Bundesamtes errechnet, so dass die Steigerungen lediglich dem Ausgleich der Kostensteigerungen dienen.
„Flügelung der Tram Linie 3 ab Bgm. Bohl-Str. über eben diese und über Leitershofer Str. zurück zur Haltestelle Pfersee..."
„Flügelung der Tram Linie 3 ab Bgm. Bohl-Str. über eben diese und über Leitershofer Str. zurück zur Haltestelle Pfersee. Effekt: 2 wachsende Wohngebiete (Uhlandwiesen u. Sheridan) könnten mit dringendem Aufwand perfekt angebunden werden.“
Die Antwort des Finanz- und Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Die Strecke zwischen Bürgermeister-Bohl-Straße bis zur Haltestelle Pfersee über die Leitershofer Straße beträgt fast zwei Kilometer. Dieser Umweg ist für alle Fahrgäste mit Start oder Ziel westlich der Haltestelle Pfersee nicht zumutbar. Eine alternierende Bedienung wird seitens den swa in betrieblicher Hinsicht grundsätzlich abgelehnt, sie bringt Unsicherheit für die Fahrgäste und verlängert die Fahrplantakte vor allem abends und am Sonntag unzumutbar auf einen Halbstundentakt. Baulich würde die Linienführung an dem Kurvenradius Bürgermeister-Bohl-Straße/Leitershofer Straße scheitern.
Das Gebiet um die Leitershofer Str. und Uhlandstraße ist mit der Linie 35 im Viertelstundentakt erschlossen, auch sonntags tagsüber. Zusätzlich fährt die Linie 42 aus dem/zum Sheridanpark über die Leitershofer Straße. Beide Buslinien haben Anschluss an die Straßenbahnlinie 3. Die Bedienung des Sheridangebietes mit der Linie 42 wurde in mehreren Gesprächsrunden mit den Bürgern wie bestehend festgelegt.
Wir werden Ihre Anregung jedoch in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus ab voraussichtlich 2020/2021 berücksichtigen.
Buslinie 35
„Bus 35: Die Verbindung nach Oberhausen führt von der Zone 10 durch die Zone 20 zurück in die 10. Kann die Zonengrenze so verlegt werden, dass die Linie innerhalb der Zone 10 verkehrt?
Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Die Linie 35 verbindet als Ringlinie die Haltestellen vieler radial auf das Stadtzentrum zulaufender Linien und ist eine der wenigen Tangentialverbindungen in Augsburg. Die Linienführung richtet sich nach den zu verknüpfenden Haltestellen und dem Bedarf der Fahrgäste, daher verkehrt die Linie im Bereich Dieselbrücke – Rotes Tor – Bergstraße wechselnd in der Zone 10 und der Zone 20.
Eine Veränderung der Zonengrenzen ist leider nicht möglich, da von einer solchen Maßnahme indirekt die gesamte Tarifstruktur betroffen wäre und somit die Zustimmung aller Verbundpartner erforderlich würde.
Es ist im Verbund derzeit nicht konsensfähig, die sorgsam austarierte Systematik der Tarifzonen zu verändern.
„Wie schaut Tarifreform 2019/2020 bezüglich Nahstrecke aus statt 4+1 Haltestelle 6 oder 8 Haltestellen bis KÖ.“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Die zum 01.01.2018 durchgeführte Tarifreform sollte dazu beitragen, den verkehrsbedingten klima- und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, NOx, CO2), dem Lärm und der Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken und zugleich die Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten. Daher wurden durch die Reduzierung von Ticketarten und durch die Vereinfachung des Zonensystems Zugangshürden zum ÖPNV abgebaut, durch Preisanreize im Abo-Segment sollen zudem zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden.
Der Stadtrat hat am 17.05.2018 wie bereits im Beschluss zur Tarifreform am 29.06.2017 die Stadtverwaltung beauftragt, eine ausführliche und fundierte Evaluierung dieser Reform durchzuführen. Eine belastbare Kontrolle der Zielerreichung und der Auswirkungen ist nur durch eine entsprechende Evaluierung möglich. Dazu sollte sich die AVV-Tarifreform hinreichend etabliert haben, so dass die Evaluierung für 2020 geplant ist.
Kurzfristig wurde trotzdem an weiteren Verbesserungen gearbeitet, so dass zum 01.08.2019 die Wochenkarte wiedereingeführt, die Zustempelregelung für Abonnenten der Zonen 10 und 20 abgeschafft sowie eine Stadtteilkurzstrecke in bestimmten Stadtgebieten (Firnhaberau, Bärenkeller, Bergheim, zeitlich beschränkt auch Hochzoll-Süd) eingeführt werden.
Eine weitere Modifizierung der Kurzstreckenregelung wird durch die Einführung der sog. kostenfreien Cityzone ab 2020 geschehen. Dadurch wird die Innenstadt auf der Linie 1 ab der Haltestelle Bergstraße und auf der Linie 3 ab der Haltestelle Augsburger Str. / Herz-Jesu-Kirche per Kurzstreckenticket erreichbar sein. Weitere Anregungen können zudem im Rahmen der Evaluierung 2020 sowie in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus ab voraussichtlich 2020/2021 berücksichtigt werden.
Parken & Verkehr
„Gibt es eine Planung für den ruhenden wie auch den fließenden Verkehr im Antonsviertel?"
„Gibt es eine Planung für den ruhenden wie auch den fließenden Verkehr im Antonsviertel? Momentane Problematik: Parkplatz-Such-Verkehr durch Pendler / zugeparktes Viertel bei Veranstaltungen im Kongress am Park / massive allgemeine Verkehrszunahme auf der Gögginger- / Eichleitnerstraße. Was ist der Planungsstand für die Tiefgarage bei der Kongresshalle? Weshalb werden Kontrollen des ruhenden Verkehrs nicht während Veranstaltungen im Kongress am Park, sondern erst in den frühen Morgenstunden durchgeführt?“
Die Antwort des Bau- und Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Kongress am Park hat eine gute, barrierefreie Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Direkt vor dem Kongresszentrum hält die Straßenbahnlinie 1 sowie die Regionalbuslinie 700 mit Umstieg freier Anbindung an den Hauptbahnhof. Ferner gibt es Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) steht aktuell das Privatparkhaus in der Imhofstraße Nutzern von Konrgess am Park nicht zur Verfügung. Als Ausweichparkplätze werden die öffentlichen Stellplätze von Seiten der Kongress am Park Betriebs GmbH an der Erhard-Wunderlich-Sporthalle ausgewiesen. Bei wenigen Großveranstaltungen werden weitere Stellplätze im Rosenaustadion zur Verfügung gestellt. Unabhängig von der ungelösten Frage hinsichtlich des bestehenden Privatparkhäusern, bei dem sich die rund 19 Eigentümer nicht einig sind, ob sie einen Neubau oder eine Sanierung in Erwägung ziehen sollen, hat der Stadtrat sich 2018 dafür ausgesprochen, eine Tiefgarage im Vorfeld von Kongress am Park unter der Gögginger Straße zu bauen. Es gibt hierfür auch einige Interessenten, die sowohl die Garage errichten als auch betreiben wollen. Dementsprechend wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, die Vorbereitungsmaßnahmen für ein Investorenauswahlverfahren in die Wege zu leiten.
Damit die Stadt jedoch sich die Mitsprache bei der Ausgestaltung sichert, hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, Vorplanung durchzuführen. Diese beansprucht rund drei bis vier Jahre. Gleichzeitig haben die Privateigentümer dem Vernehmen nach eine Einigung in Aussicht gestellt. Ob ein Eigentümerwechsel tatsächlich stattgefunden hat oder ob die Eigentümergemeinschaft sich auf konkrete Maßnahmen verständigt hat, ist der Stadt Augsburg allerdings nicht bekannt. Die Überwachung des Parkraums findet in diesem Bereich regelmäßig sowie unabhängig von Veranstaltungen und zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten statt.
Es ist keine Warnung, kein Verkehrsschild - Achtung!
„Man kommt vom Hauptbahnhof Richtung stadteinwärts Bahnhofstraße zum Königsplatz. Ecke Hübnerstraße kommt die 3er oder 6er Straßenbahn Richtung Haltestelle. Es ist keine Warnung, kein Verkehrsschild - Achtung! Dreimal habe ich Kind, Familie mit Kinderwagen und alte Frau zurückgeholt - vor Schreck. Die Straßenbahn bimmelt nicht und blinkt nicht! Hier muss unbedingt ein Warnschild "Straßenbahn"
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die Situation wird mit Polizei und Stadtwerken besprochen und soweit erforderlich eine Lösung gesucht.
„Eigentümer Körnerstr. 42, Parkplatzsituation. Wohnmobile, die monatelang am gleichen Platz stehen.“
Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Auf der Körnerstraße kann jeweils einseitig geparkt werden. Beidseitiges Parken ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Die Gehwege haben mit ca. 1,8 m gerade Mindestbreite. Gehwegparken ist deshalb nicht möglich. Gegen zugelassene Fahrzeuge kann nicht vorgegangen werden. Im Rahmen von mehreren anlassbezogenen Kontrollen konnten keine abgestellten Wohnmobile festgestellt werden.
Allgemein dürfen Wohnmobile bis 7,5 t auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage unbewegt abgestellt werden.
„Mit Veränderung der innerstädtischen Verkehrswege haben sich Rosenau- und auch Perzheimstrasse zu Hauptverkehrswegen verändert…“
„Mit Veränderung der innerstädtischen Verkehrswege haben sich Rosenau- und auch Perzheimstrasse zu Hauptverkehrswegen verändert. In den täglichen Verkehrs-Stoßzeiten mit Staus in der Rosenaustr. bis zur Gögginger Brücke werden die Strassen im Thelottviertel (Perzheim-, Ravensberger-, Pranthochstraße) dauerhaft als “Schleichwege“ genutzt. Kennt der zuständige Referent diesen nicht tragbaren Zustand? Welche Maßnahmen werden dagegen unternommen? Ich nehme nicht an, dass der unter Ensembleschutz stehende Stadtteil – erste Gartenstadt Deutschlands – mit seiner überfrachteten Verkehrssituation aus dem Blickwinkel der Verantwortlichen der Stadt Augsburg gerät. Verkehrsberuhigung durch Inseln etc. Anwohnerparken.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Das geschilderte Problem ist der Stadt Augsburg bekannt. In den Jahren 2014/2015 wurden Erhebungen durchgeführt. Diese ergaben aber nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen (Pranthochstraße Höhe Rosenaustraße 251 Kfz/24h oder 19 Kfz/h; Rothenhammerstraße Höhe Rosenaustraße 223 Kfz/24h; 28 Kfz/h). Deshalb wurden damals keine weiteren Maßnahmen durchgeführt. Auch gibt es hierbei immer zu berücksichtigen, dass jede Maßnahme auch Nachteile zu Lasten der Anwohnenden (z. B. Umwege) zur Folge haben wird.
„Zwingend notwendig ist ein Tempolimit in der Perzheimstraße auf 30 km/h.“
„Zwingend notwendig ist ein Tempolimit in der Perzheimstraße auf 30 km/h. Hier werden besonders in den Abendstunden, aber auch nachts, „Spitzen-geschwindigkeiten“ gefahren in beide Richtungen. Zwingend notwendig sind auch Anwohnerparkausweise – die Parksituation wird für Anwohner immer schlimmer. Da man kostenlos parken darf, stellen viele München und Ulmpendler ihr Auto in der Perzheimstraße oder im Thelottviertel ab und laufen zum Bahnhof. Die für die Anwohner gedachten Parkplätze sind damit den ganzen Tag blockiert! Ich spreche hier im Sinne sehr vieler Anwohner der Thelottviertels.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die maßgeblichen gesetzlich festgelegten Kriterien für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sind in der Perzheimstraße nicht erfüllt. Im Hinblick auf die negativen Begleiterscheinungen des Bewohnerparkens, insbesondere des Verdrängungseffektes wird die Ausweisung weiterer Gebiete grundsätzlich nicht befürwortet. Es ist allerdings planerisch vorgesehen, nach Eröffnung des Westzugangs des Bahnhofs im Thelottviertel das Bewohnerparken einzuführen.
„Die Parkmöglichkeiten an der Kongresshalle sind katastrophal.“
Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Kongress am Park hat eine gute, barrierefreie Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Direkt vor dem Kongresszentrum hält die Straßenbahnlinie 1 sowie die Regionalbuslinie 700 mit Umstieg freier Anbindung an den Hauptbahnhof. Ferner gibt es Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) steht aktuell das Privatparkhaus in der Imhofstraße Nutzern von Konrgess am Park nicht zur Verfügung. Als Ausweichparkplätze werden die öffentlichen Stellplätze von Seiten der Kongress am Park Betriebs GmbH an der Erhard-Wunderlich-Sporthalle ausgewiesen.
Bei wenigen Großveranstaltungen werden weitere Stellplätze im Rosenaustadion zur Verfügung gestellt. Unabhängig von der ungelösten Frage hinsichtlich des bestehenden Privatparkhauses, bei dem sich die rund 19 Eigentümer nicht einig sind, ob sie einen Neubau oder eine Sanierung in Erwägung ziehen sollen, hat der Stadtrat sich 2018 dafür ausgesprochen, eine Tiefgarage im Vorfeld von Kongress am Park unter der Gögginger Straße zu bauen.
Es gibt hierfür auch einige Interessenten, die sowohl die Garage errichten, als auch betreiben wollen. Dementsprechend wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt die Vorbereitungsmaßnahmen für ein Investorenauswahlverfahren in die Wege zu leiten. Damit sich die Stadt jedoch die Mitsprache bei der Ausgestaltung sichert, hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, Vorplanung durchzuführen. Diese beansprucht rund drei bis vier Jahre. Gleichzeitig haben die Privateigentümer dem Vernehmen nach eine Einigung in Aussicht gestellt.
Ob ein Eigentümerwechsel tatsächlich stattgefunden hat oder ob die Eigentümergemeinschaft sich auf konkrete Maßnahmen verständigt hat, ist der Stadt Augsburg allerdings nicht bekannt.
„Was wird mit dem Prak&Ride-Platz beim Rewe Stadtberger Straße - Aufhäuserstraße..."
„Was wird mit dem Prak&Ride-Platz beim Rewe Stadtberger Straße - Aufhäuserstraße. Der bauliche Zustand ist katastrophal - vor allem bei Regen. Außerdem ist der Parkplatz zu klein dimensioniert, die Grünflächen werden häufig beparkt.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die derzeitige Nutzung der Fläche zwischen Siegfried-Aufhäuser-Straße und Sheridanpark an der Stadtberger Straße für eine Parkierung ist ein Provisorium bis eine Bebauung stattfindet. Die ursprünglich vorgesehene Erstellung eines Parkhauses stellte sich auf der zur Verfügung stehenden Fläche als zu teuer und unwirtschaftlich heraus. Eine Finanzierung mit städtischen Mitteln ist derzeit nicht absehbar, zudem wird inzwischen die innerörtliche Lage für einen P+R Platz als nicht geeignet erachtet. Städtebaulich wäre eine gewerbliche Nutzung durchaus vorstellbar, wobei dafür das Planungsrecht zu ändern wäre.
„Der öffentliche Platz (Taxistand) ist höchst ungepflegt und schmuddelig...“
„Der öffentliche Platz (Taxistand) ist höchst ungepflegt und schmuddelig. Schlaglöcher im Parkbereich vor der schönen Barockkirche St. Michael muss dringend umgestaltet werden, sonst ist er weiterhin ein Schandfleck und entwertet den Stadtteil.“
Die Antwort des Bau- und Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Mit der geplanten Umgestaltung des Platzes bei St. Michael werden u. a. auch die Beläge ausgetauscht, so dass die Situation nachhaltig verbessert werden wird. Zum Sachstand der Planung: Die bei der letzten Bürgerbeteiligung zur Planung um den Platz St. Michael eingegangenen Stellungnahmen wurden mit den zuständigen Referaten und Ämtern besprochen und soweit möglich in die Planungen eingearbeitet.
Anschließend fand eine Jurierung der 3 Planungsentwürfe statt, bei der neben der Fachverwaltung ein Mitglied des Baukunstbeirates und der Stadtheimatpfleger beteiligt waren. Die verschiedenen Entwürfe wurden im Hinblick auf die künftigen Funktionen des Platzes diskutiert und eine Empfehlung zur Weiterbearbeitung eines Entwurfes ausgesprochen. Dieser wird nun am 16.07.2019 um 19:00 Uhr den Bürgerinnen und Bürgern im Kasino des SheridanParks vorgestellt.
Der AWS wird diese Stelle prüfen und reinigen.
Zu enges Parken in der Ganghoferstraße
„Ich wohne in der Ganghoferstraße. Dort ist zeitweise (vor allem in den Abendstunden) so eng zugeparkt, dass die gesetzliche Fahrbahnbreite nicht im Mindesten eingehalten wird. Meine wirklich große Sorge ist: Was passiert, wenn ein Haus brennt und die Feuerwehr keinerlei Möglichkeit hat, direkt vor Ort zu kommen? Die Pferseer Feuerwehr sagt, für einen Notfall gibt es keinen Plan B. Hat die Stadt Augsburg einen? Besten Dank.“
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Für den von Ihnen genannten Sachverhalt geht die Feuerwehr mehrere Wege. Die im Vorfeld durch die Feuerwehr oder von Bürgern der Stadt Augsburg erkannten eng zugeparkten Stellen werden der städtischen Parkraumüberwachung gemeldet. Damit der Verkehrsraumüberwachungs- und Ordnungsdienst diesen Bereich im Rahmen Ihrer personellen Möglichkeit verstärkt überwacht. In Ihrem Fall hat die Feuerwehr zwei Möglichkeiten die Einsatzstelle anzufahren: Entweder über die Gollwitzerstraße oder die Ludwig-Thoma-Straße. Befindet sich die Engstelle am Anfang der Ganghoferstraße dreht der Löschzug um und fährt über die Gollwitzerstraße oder die Ludwig-Thoma-Straße an. Sofern sich die Einsatzstelle in der Mitte der Ganghoferstraße befindet und sich ein Umdrehen der Feuerwehr als schwierig gestaltet, hat die Feuerwehr die Möglichkeit das Wasser über eine lange Wegstrecke zu Pumpen und somit eine Gefahrenabwehr mit Löschwasser durchzuführen. Auch eine weitere Alarmierung von Einsatzkräften stellt eine Option für unsere Einsatzkräfte dar. Somit hat die Feuerwehr Augsburg für ihr geschildertes Szenario einen Plan B.
„Ich möchte mich für die Terminzusage bei Herrn Merkle bedanken..."
„Ich möchte mich für die Terminzusage bei Herrn Merkle bedanken. Dieser Abend hat nach einem Jahr endlich ein Gesprächsangebot ermöglicht. Ich hoffe, dass es dieses Mal nicht bei leeren Worten bleibt. Wie vor Jahren schon so geschehen, bei einem Bürgergespräch zur Verkehrsberuhigung in Pfersee. Damals wurde versichert, Gelder stehe bereit und ohne weitere Aufforderung geschehen die besprochenen Maßnahmen Was ist davon umgesetzt worden? Wir freuen uns auf konstruktive Gespräche.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die im Jahr 2019 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht für alle erforderlichen baulichen Maßnahmen. Es könnten daher im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten lediglich einige Behelfsmaßnahmen umgesetzt werden.
Geschwindigkeitskontrollen im südl. Teil der Kirchbergstraße
Dort ist Tempo 30, viele Autofahrer gehen jedoch ab Höhe Kazböckstr./ im Anger auf's Gas, um eine Ampel bei grün zu erwischen. Täglich finden hier massive Geschwindigkeitsüberschreitungen statt. Gerne kann die Polizei sich im Kreativraum Pfersee positionieren.
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Im angesprochenen Bereich finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Dabei konnten bisher keine erheblichen Überschreitungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht festgestellt werden (im Schnitt vier geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen pro Stunde). Dennoch werden wir den Bereich auch zukünftig im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten überwachen.
„Verkehrsberuhigter Bereich Kazböckstr...“
„Verkehrsberuhigter Bereich "Kazböckstr." -- --Problematik Durchgangsverkehr u.a.-- Bereits seit Sommer 2018 hat sich die "Interessengemeinschaft VbB-Kaböckstr."wegen massivem Durchgangs- Umfahrungs- und Schleichverkehr im genannten Bereich mehrfach an die Stadtverwaltung gewandt. Bis heute hat die Stadtverwaltung zum Thema keinerlei sachbezogene Antwort gegeben! Frage 1: Warum ignoriert die Stadt Probleme, die von Bürgern vorgebracht werden?? Frage 2: Was müssen Bürger tun, um von der Stadt wahr- bzw. ernstgenommen zu werden und was muss man als Bürger tun, um überhaupt eine Antwort zu erhalten?? Bisher müssen die Menschen aufgrund der Gegebenheiten durch den verkehrsberuhigten Bereich in der Kazböckstraße (massiver Schleichverkehr). Ich wünsche mir eine Änderung, so dass der Durchfahrtsverkehr reduziert wird. Die von Herrn Merkle angedachte Smiley-Ampel halten wir für nicht zielführend. Nachdem wir uns in der Sache bereits 2009 und 2018 an die Stadtverwaltung gewandt haben, ohne ein Feedback zu bekommen, sind wir jetzt sehr froh über das Gesprächsangebot.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die Problematiken sind der Bauverwaltung bekannt. Die Verwaltung wird die tatsächliche Problemlage nochmals mit weiteren zuständigen Fachdienststellen analysieren und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.
Hunde
„In den Parks abgetrennte Bereiche für Hunde..."
Die Belästigung durch Hunde besonders auf den Spielplätzen ist für mich und meine Enkel besonders im Dierig-Park unerträglich. Die Stadt Wien macht´s vor!“
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
In Augsburg gibt es keine generelle Leinenpflicht für Hunde und auch keine Hundeauslaufflächen, eine Leinenpflicht besteht in den Naherholungsgebieten Kuhsee und Autobahnsee sowie in der Grünanlage Hettenbachufer. Auf Spielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden. Die Grundlage hierfür stellt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Augsburg dar. Dort ist auch in § 4 das Mitführen von Hunden und anderen Tieren geregelt. So können die Grünanlagen genutzt werden, wenn dadurch andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden. Leider halten sich nicht alle Hundebesitzer an die Vorgaben.
Mit einer Bitte-Danke-Kampagne hat erst vor Kurzem die Stadt (Ref. OB) die Hundebesitzer angeschrieben und um Rücksichtnahme gegenüber Bürgern ohne Hundebegleitung geworben. Dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen ist durchaus bewusst, dass in der Bevölkerung entgegengesetzte Interessen bezüglich der Auslaufmöglichkeiten für Hunde vorherrschen. Befürworter und Gegner einer Leinenpflicht bringen jeweils stichhaltige Argumente in die vielerorts geführten öffentlichen Diskussionen. Die bestehende Satzung wurde vom Stadtrat beschlossen und müsste auch über den Stadtrat geändert werden.
„Problem mit Hunden im Park. Idee: Leinenpflicht nur zu bestimmten Zeiten.“
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
In Augsburgs Grünanlagen gibt es keine generelle Leinenpflicht für Hunde, nur an einigen wenigen aber stark frequentierten Orten (in den Naherholungsgebieten Kuhsee und Autobahnsee sowie in der Grünanlage Hettenbachufer). Auf Spielplätzen dürfen Hunde gar nicht mitgeführt werden. Die Grundlage hierfür stellt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Augsburg dar. Dort ist auch in § 4 das Mitführen von Hunden und anderen Tieren geregelt. Weitere Einschränkungen oder grundlegende Änderungen müssten über eine Satzungsänderung und über einen Stadtratsbeschluss geregelt werden.
Dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen ist durchaus bewusst, dass in der Bevölkerung entgegengesetzte Interessen bezüglich der Leinenpflicht vorherrschen. Befürworter und Gegner einer Leinenpflicht bringen jeweils stichhaltige Argumente in die vielerorts geführten öffentlichen Diskussionen. Aktuell wirbt eine Aktion der Hauptabteilung Kommunikation des Referats Oberbürgermeister unter dem Motto „Bitte. Danke. Gebrauchsanweisung für Herrchen, Frauchen, Hund“ für mehr Rücksicht im Miteinander.
Die Broschüre wird bei Neuanmeldung eines Hundes oder mit dem nächsten Steuerbescheid allen Hundebesitzern zugeschickt. In der Broschüre wird auch dafür geworben, mit Hunden eine Hundeschule zu besuchen oder sie an die Leine zu nehmen, wenn sie nicht folgen. Letztendlich ist das gegenseitige Verständnis unabdingbar für ein friedliches Miteinander.
Radwege
„Der Radweg Leitershofer Straße hört stadteinwärts - Bäckerei Balletshofer - auf...“
Die Radler müssen auf die Straße ausweichen, es kommt Haltestelle Bus 42 und die Radler weichen auf den Fußweg aus. Hier sind PKW-Ausfahrten - Kinder benutzen auch stadtauswärts den Fußweg Richtung Uhlandwiese. In Höhe Hausnummer 57 oder 59 regt sich die Hausbesitzerin so auf mit Schimpfworten, wenn man vorbeifährt bis zur Chemnitzerstraße. Vielleicht ein Gebotsschild oder gegenüber ab Von-Rad-Straße“
Die Antwort des Odnungsreferats der Stadt Augsburg:
Auf das Verhalten von Anwohnenden hat die Stadt keinen Einfluss. Im Extremfall müsste die Polizei einschreiten. Ein Radweg in der inneren Leitershofer Straße wäre nur mit Eingriff in den Parkraum für die Anlieger oder den Baumbestand möglich. Bislang war das nicht durchsetzbar, zumal die Anwohnenden in den alten Gebäuden kaum Stellplätze haben.
„Der Bahnhof sollte besser erreichbar werden...“
"Der Bahnhof sollte besser erreichbar werden. Fahrradstraße wie geplant bringt keine erkennbaren Vorteile, eher wird die Durchfahrt Bus 35 noch schwieriger“
Die Antwort des Odnungsreferats der Stadt Augsburg:
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße wird die hier verlaufende Fahrradhauptroute besser verdeutlicht. Zudem ergeben sich durch die Vorfahrtsregelung Vorteile für den Radverkehr. Da diese Route aber bereits jetzt intensiv durch den Radverkehr genutzt wird, wird sich dadurch voraussichtlich keine grundlegende Veränderung der verkehrlichen Situation in Pfersee ergeben. Negative Auswirkungen auf die Buslinie 35 sind nicht zu erwarten, da die Fahrradstraße an der entsprechenden Kreuzung keine Vorfahrt erhält.
„Inwieweit verbessert sich die Situation für Radfahrer im Pferseer Tunnel nach dem Bahnhofsumbau?“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Nach Abschluss des Bahnhofsumbaus wird im Pferseer Tunnel keine Straßenbahn mehr verkehren. Dadurch kann der Straßenraum neu geordnet und so mehr Platz für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden.
„Wie ist die Verbindung der Areale Reese und Sheridan per Rad gedacht?"
„Wie ist die Verbindung der Areale Reese und Sheridan per Rad gedacht? Von Norden geht es seit 1 Jahr parallel zum Friedhof und endet nahe Eingang Krematorium. Wie ist die Wegführung danach gedacht? Nach links zur Deutschenbaurstraße und Radweg zur Stadtberger Straße (Umweg) oder durch den Friedhof (Radeln nicht erwünscht)? Wie reagiert die Stadt Augsburg auf die bald erlaubten E-Scooter auf Radwegen? Radler müssen sich künftig auf engen wegen den Platz mit langsameren E-Scooter-Nutzern teilen (Konflikte vorprogrammiert). Was ist geplant?“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Es ist aus Sicherheits- und Pietätsgründen nicht möglich, den Radverkehr durch den Friedhof zu führen. Westlich des Friedhofes bestehen durch die Wohngebiete und parallel zur B17 mehrere Achsen, die ausgebaut wurden. Östlich des Friedhofs wurde ein Radfahrstreifen in der Deutschenbaurstraße eingerichtet. Zwischen der Jugendfarm und der Flandernstraße und von der Flandernstraße westlich um die Kleingärten wurden unabhängige Radwege errichtet. Mittelfristig ist angestrebt, den Knoten Deutschenbaur-/Stadtberger Straße aufzuweiten. Die hierfür notwendigen Grundstücksflächen stehen jedoch nicht zur Verfügung.
Nachdem die Nutzung der Radwege durch E-Scooter gesetzlich erlaubt ist, kann die Stadt Augsburg lediglich in Zusammenarbeit mit der Polizei die neue Situation beobachten und entsprechende Kontrollen durchführen.
Die "Fahrrad-Umlaufsperren" am Gollwitzersteg gefährden..."
„Die neu angebrachten "Fahrrad-Umlaufsperren" am Gollwitzersteg (zur Lutzstraße hin) gefährden den Radler mehr als dass sie ihn vor der Localbahn schützen. Denn nun müssen Radler in einem flacheren Winkel über die Schienen fahren als davor und stürzen somit leichter!“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Auch nach Installation der von der technischen Aufsichtsbehörde geforderten Umlaufsperren wird es möglich sein, das Localbahngleis im rechtem Winkel zu überqueren.
„Verlängerung des Radwegs in der Kirchbergstr bis auf Höhe Metzstr. ..."
„Verlängerung des Radwegs in der Kirchbergstr. Bis auf Höhe Metzstr. Es könnten drei Parkplätze bis Höhe Raumaustatter Eimesser "geopfert" werden. Als Gegenargument kam vom von ehemaligen Radbeauftragten, dass es zu gefährlich wäre wegen den Autofahrer aus der Kazböckstr./ im Anger kommend. Das ist allerdings jetzt schon gefährlich u. könnte durch eine rote Radwegmakierung deutlich sichtbar gemacht werden.
Die Antwort des Odnungsreferats der Stadt Augsburg:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit positiv zu bewerten sind. Dazu gehört auch die Hervorhebung kritischer Stellen. Eine flächendeckende Roteinfärbung von Radfahrerfurten halten wir jedoch für nicht zielführend. Dieses Instrument sollte auf besonders kritische Örtlichkeiten beschränkt bleiben, um einen Gewöhnungseffekt beim Kraftfahrer zu verhindern. Auch in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010, heißt es, dass Verkehrsfläche innerhalb der Radwegefurt nur in Ausnahmefällen rot eingefärbt werden sollen. ln Betracht kommt dies vor allem an besonders verkehrsbedeutsamen oder für den Radverkehr besonders gefährlichen Knotenpunkten. Im Rahmen der Sitzung der Unfallkommission wird die Stadt auffällige Stellen überprüfen und Verbesserungen, beispielsweise durch eine Roteinfärbung, vorschlagen.
„Das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ist nötig, für Radfahrer geht es ohne Gehwegsbenutzung nicht“
Wäre es möglich stadteinwärts nur Fußgänger, stadtauswärts nur Radfahrer in beide Richtungen fahren zu lassen? Gemeint ist, dass auf der Seite Riegele keine Fußgänger, sondern Radfahrer unterwegs sind, die dann in beide Richtungen fahren.
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Die vorgeschlagene Regelung würde auch für Fußgänger in einer Richtung eine zweimalige Querung der Fahrbahn erfordern, was aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht sinnvoll wäre. Zudem eignen sich die Gehwege aufgrund ihrer Breite und des Gefälles nicht für die Zulassung des Radverkehrs im Gegenverkehr. Auch ist zu bezweifeln, dass sich eine solche Regelung in der Praxis tatsächlich durchsetzen lässt.
Stichwort Umlaufsperre
Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Die Installation der Umlaufsperren wurde im Rahmen einer Bahnübergangsschau aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen durch die Technische Aufsichtsbehörde bei der Regierung von Oberbayern gefordert. Die Umlaufsperren haben eine Durchgangsbreite von 1,5 m, überlappen sich nicht und verfügen über jeweils zwei Durchlässe. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden zusätzlich zu den Umlaufsperren Bodenindikatoren eingebaut. Eine Unfallstatistik liegt uns nicht vor.
Digitalisierung
„Es ist schon ein eigenartiges Gefühl, sich auf einer Insel der digital Abgehängten zu wähnen. ..."
Zumindest erhalte ich im Gespräch mit Bekannten und Freunden im weiteren Umkreis immer nur Kopfschütteln, wenn ich meine Download-Geschwindigkeiten nenne: maximal 1,8 MB. Dies reicht meist nicht aus, Sendungen aus der Mediathek sich ohne Komplikation anzuschauen. Wann kommt auch im Bereich Bgm. Bohl/Badanger eine der heutigen Zeit angepasste und sichere Internetverbindung???
Es kommt im Übrigen auch alle paar Monate zu teils massiven Störungen selbst beim Telefonieren. Sie werden in der Regel "durch Umlegen auf eine andere Leitung" behoben, vermutlich nur bis sich der nächste beschwert - und dann wird munter weiter getauscht. Ein eher lokales, dennoch sehr ärgerliches Problem.“
Die Antwort des Finanz- und Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Im Bereich der Bürgermeister-Bohl Str./Badanger in Augsburg – Pfersee gibt es abhängig von der jeweiligen konkreten Lage des einzelnen Anwesens grundsätzlich eine Breitbandkapazität von bis zu 1000 Mbit/s (= 1 Gigabit/s) über Koaxialkabel, Kupferkabel und VDSL Vectoring. Diese Kapazitäten sind gänzlich abhängig vom jeweiligen Telekommunikationsanbieter.
Die Deutsche Telekom realisiert derzeit u.a. auch in Pfersee den VDSL-Ausbau der Nahbereiche. Ab voraussichtlich Sommer 2020 soll lt. Deutscher Telekom dieser Nahbereich mit bis zu 250 Mbit/s versorgt sein. Für Privatkunden ist diese Versorgung für gewöhnlich ausreichend. Für das Abspielen eines HD-Films aus einer Mediathek reichen beispielsweise vier bis fünf Mbit/s aus.
Das mittelfristige bis langfristige Ziel muss allerdings aus Sicht der Stadt Augsburg eine Breitbandversorgung im Stadtgebiet mit Lichtwellenleiter sein. Die Stadt Augsburg verlegt allerdings weder Glasfaserleitungen für Gewerbe- bzw. Privatkunden, noch ist sie ein Telekommunikationsunternehmen, das Telekommunikationsprodukte anbietet. Dies gehört auch nicht zu ihren Pflichtaufgaben, da sie hierzu keinen gesetzlichen Auftrag hat. Grundsätzlich sorgen vielmehr die Telekommunikationsunternehmen im eigenwirtschaftlichen Ausbau dafür, dass Glasfasertechnologie verlegt wird.
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung betreibt die Stadt Augsburg aktiv Lobbyarbeit durch einen engen Gedankenaustausch mit den Telekommunikationsunternehmen.
Die Kapazitäten bei den Telekommunikationsunternehmen werden allerdings - mit abnehmender Tendenz - immer noch auf den geförderten Breitbandausbau im ländlichen Raum fokussiert. Nichtsdestotrotz ist auch im Stadtgebiet der Breitbandausbau weiter fortgeschritten. So wurden bis Ende 2017 bereits bis zu 360 km Glasfaserleitungen im Stadtgebiet verlegt. Im Vergleich dazu gibt es rund 660 km Straßen im Stadtgebiet.
Dass nicht von heute auf morgen ein flächendeckender Glasfaserausbau im Stadtgebiet von Augsburg erfolgt ist und auch nicht kurz- bzw. mittelfristig erfolgen kann, liegt daran, dass die Telekommunikationsunternehmen alleine in Augsburg mehrstellige Millionenbeträge aufwenden müssten, um die notwendigen Leitungen im Tiefbau zu verlegen. Deshalb haben sich die Wirtschaftsunternehmen dafür entschieden, vorerst auf Brückentechnologien als Zwischenlösungen zu setzen.
Die Stadt Augsburg kann und darf aus beihilferechtlichen Gesichtspunkten nur dann in den Telekommunikationsmarkt eingreifen und in ein Förderprogramm des Bundes oder des Freistaats einsteigen, wenn keine Breitbandversorgung vorhanden ist und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau ausscheidet.
Im Rahmen dieses Förderprogramms sucht die Stadt Augsburg dann ein Telekommunikationsunternehmen aus, das sich bereit erklärt zu investieren, wenn die berechnete Wirtschaftlichkeitslücke durch eine Förderung von Stadt und Bund und/oder Land kompensiert wird.
Dies ist im Stadtgebiet von Augsburg aktuell nur in den ländlich geprägten peripheren Stadtrandlagen der Fall. Dort ist auch langfristig mit keinem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen zu rechnen.
In den verbliebenen Gebieten gehen wir aktuell auf Basis eines Breitbandgutachtens aus dem Jahr 2017, der Attraktivität des Telekommunikationsmarktes im Stadtgebiet und aufgrund der Gespräche mit dem Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich von einem eigenwirtschaftlichen Ausbau aus.
Hinsichtlich der beschriebenen Leitungsstörungen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Telekommunikationsunternehmen mit dem ein Vertrag geschlossen wurde.
Ordnung & Sicherheit
„Vielen Dank für Ihr Interesse an den Anliegen in unserem Viertel. Als direkte Anwohner des Sheridan Parks erleben wir seit letztem Jahr im Umfeld des Labyrinths verstärkt Schwierigkeiten..."
Jugendliche treffen sich zumeist an den Wochenenden ab dem frühen Abend bis spät in die Nacht in größeren Gruppen (bis zu 12 Personen). Dies führt zu folgenden Problemen: Lärm durch Geschrei und Musik, Müll (Verpackungen, Essensreste, Glasscherben), Beschädigungen (Trampolin). Wenn man um Ruhe bittet, reagieren diese jungen Leute unfreundlich bis beleidigend. Wir bitten Sie um Abhilfe.“
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Der Bereich wird durch den Ordnungsdienst mehrmals wöchentlich, insbesondere nachmittags, abends und nachts kontrolliert (im Jahr 2019 bislang 48x). Der Ordnungsdienst wird auch weiterhin regelmäßig im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten Kontrollen durchführen und die beiden Nachtmanager werden ab Mitte Juli ebenfalls vor Ort sein für die direkte Kontaktaufnahme zu den Anwohnern und den Jugendlichen / jungen Erwachsenen vor Ort.
Fußballspielen im Sheridan-Park
„Fußballspielen im Sheridan-Park vor den Häusern Otto-Schalk-Str. 1-7: 30 Meter weiter nördlich wäre z.B. Platz und würde niemanden stören, da dort keine Bebauung ist. Wenn man die Jugendlichen aufmerksam macht, kann man nur eine unmögliche Antwort bekommen. Die Lärmbelästigung ist sehr stark. Nutzung der Balkone bzw. offene Fenster nicht möglich.“
Die Antwort des Umwelt- und Sozialreferats der Stadt Augsburg:
Leider kommt es in Grünanlagen, die an Wohnbebauung angrenzen immer wieder zu Nutzungskonflikten. Grundsätzlich können die Grünflächen, auch wenn sie nicht als Spielplatz ausgeschildert sind, zum Spielen genutzt werden. Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks in Grünanlagen und Spielplätzen insbesondere bei guten Witterungsbedingungen und an lauen Sommerabenden und –nächten werden sich diese Art Interessenkonflikte allerdings nicht ganz vermeiden lassen.
Seit Juli 2019 sind jedoch in Augsburg sogenannte „Nachtmanager“ im Einsatz. Diese sind im Stadtgebiet ab den Abendstunden unterwegs, um bei Konfliktsituationen zu vermitteln und damit Störungen der Anwohner entgegenzuwirken. Auch im Bereich „Sheridan“ stehen sie in Kontakt mit Akteuren vor Ort, zum Beispiel mit Kirchengemeinden. Der Einsatz erfolgt in enger Abstimmung mit Polizei und Streetworkern. Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Beschwerden an den städtischen Ordnungsdienst (ordnungsbehoerde@augsburg.de).
„Konsequente Kontrollen ab 20:00 Uhr betreffend Einhaltung der Ruhe, d.h. keine Musik. Dies ist zudem grundsätzlich verboten.“
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Der Bereich wird durch den Ordnungsdienst mehrmals wöchentlich, insbesondere nachmittags, abends und nachts kontrolliert (im Jahr 2019 bislang 48x). Der Ordnungsdienst wird auch weiterhin regelmäßig im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten Kontrollen durchführen und die beiden Nachtmanager werden ab Mitte Juli ebenfalls vor Ort sein für die direkte Kontaktaufnahme zu den Anwohnern und den Jugendlichen / jungen Erwachsenen vor Ort.
"Kann das Trampolin im Sheridan-Park zwischen John-May-Weg und Stadtberger Straße an eine Stelle verlegt werden, die nicht so nahe bei den Häusern liegt?"
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Die Anlage wurde durch Landschaftsarchitekten geplant und kann nicht ohne weiteres verändert werden. Das Trampolin ist in ein Labyrinth integriert und kann nicht daraus gelöst werden. Es wird sehr gut angenommen. Einige Bürger schätzen auch die vielfältigen Angebote und Spielmöglichkeiten im Sheridan-Park in der Nähe zur Wohnbebauung.
Schule & Kindergarten
Verbesserung der Schulwegsicherheit
An den Elternbeirat wurden kurzfristig Vorschläge für eine Verbesserung der Schulwegsicherheit herangetragen, die wir mit der Bitte um Prüfung an die zuständigen Stellen weitergeben möchten:
- Regelmäßige Radarkontrollen im Bereich Eberlestraße/Höhe Kazböckstraße sowie Kirchbergstraße/Höhe Bebo-Wager-Straße zu den Zeiten, in denen Schulkinder hier unterwegs sind. In beiden Bereichen kommt es zu „Schulwegzeiten“ zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen, die durch ein Einhalten der dort geltenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h schon deutlich verbessert werden könnten.
- Auch auf der Stadtberger Straße kommt es in dem ca. 200 m langen Bereich zwischen der Haltestelle Bgm.-Bohl-Straße (stadteinwärts) und Leonhard-Hausmann-Straße zu den „Schulwegzeiten“ öfter zu gefährlichen Situationen, u.a. weil der Gehweg schmal ist und auch von Radfahrern genutzt wird. Denkbar wäre, diesen Bereich schon in die Tempo-30-Zone einzubeziehen.
Die Antwort des Bildungsreferats der Stadt Augsburg:
Nachdem die maßgeblichen Kriterien für die Ausweisung einer Tempo-30-Zone in der Stadtberger Straße nicht erfüllt sind, ist diese Maßnahme rechtlich nicht möglich. In den angesprochenen Bereichen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Dabei konnten bisher keine erheblichen Überschreitungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht festgestellt werden. Dennoch werden wir die Bereiche auch zukünftig im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten überwachen.
Personalsituation an der Schule / Lehrkräftemangel
Über den gesamten Februar dieses Jahres hinweg kam es zu umfangreichen Stundenausfällen, nachdem eine in der sog. „mobilen Reserve“ eingesetzte Lehrkraft mit sofortiger Wirkung an einer anderen Schule eingesetzt werden musste und personeller Ersatz erst nach den Faschingsferien zur Verfügung stand. Das Thema, von dem zweifellos auch andere Grundschulen betroffen sind, war auch Gegenstand der Berichterstattung in der Presse (Augsburger Allgemeine). Nur durch umgehende umfangreiche Stundenplanänderungen (in Abstimmung mit dem Elternbeiratsvorstand) konnte der Unterricht in den Kernfächern über alle Jahrgangsstufen hinweg aufrecht erhalten werden. Auch wenn sich die Situation nach den Faschingsferien wieder entspannt hat, muss aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels im Bereich der Grundschulen wohl auch künftig mit entsprechenden kurzfristigen Ausfällen gerechnet werden. Sind hier Verbesserungen, z.B. eine Vergrößerung der mobilen Reserve, absehbar?“
Die Antwort des Bildungsreferats der Stadt Augsburg:
Die Stadt Augsburg kann diese Problematik bei der staatlichen Lehrerversorgung lediglich zur Kenntnis nehmen. Bei der Westpark-GS handelt es sich wie bei den meisten Augsburger Schulen um eine staatliche Bildungseinrichtung. Dem Freistaat Bayern obliegt die Personalverantwortung und -planung in seiner Funktion als Dienstherr der dort eingesetzten Lehrkräfte. Beschwerden über die Lehrerversorgung an staatlichen Schulen können an die zuständige Schulaufsicht gerichtet werden. Für die hiesigen Grund- und Mittelschulen wäre dies das Staatliche Schulamt in der Stadt Augsburg (http://schulamt-augsburg.de/). Nach unserem Kenntnisstand ist den staatlichen Stellen die geschilderte Problematik durchaus bewusst. Allerdings sind die Handlungsoptionen derzeit begrenzt, da auch im Bildungsbereich nicht vor dem Fachkräftemangel gefeit ist.
Hygienesituation in den Toiletten
Vor wenigen Tagen hat sich der Elternbeirat an den Leiter des Schulverwaltungsamtes Augsburg gewandt und um Überprüfung und Verbesserung der Situation in den Toiletten der Westparkschule gebeten. Neben erheblichen Geruchsbelästigungen im „Haupthaus“ führt insbesondere die Situation im erst im letzten Jahr eröffneten Erweiterungsbau zu massiven Beschwerden: Hier steht für die Kinder einer Jahrgangsstufe aktuell nur ein Sanitärraum mit zwei Toilettenkabinen zur Verfügung. Die daraus resultierenden Probleme sind offensichtlich. Wir bitten, die Möglichkeiten für eine Verbesserung kurzfristig zu prüfen.
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Das Schreiben an den Elternbeirat wurde beantwortet. Kurz zusammengefasst kann mitgeteilt werden, dass im Erweiterungsbau für 4 Klassenzimmer ein Jungen- und ein Mädchen-WC geplant und gebaut wurden. Das Jungen-WC wurde gleichzeitig als Behinderten-WC konzipiert. Laut Elternbeirat wird eines der beiden WCs jedoch als Lehrertoilette genutzt. Es steht den Kindern deshalb nicht zur Verfügung. Es wurde angeregt, die Bedenken gegenüber der Schulleitung vorzubringen, um eine organisatorische Lösung innerhalb der Schulfamilie zu erzielen. Die Toiletten im Haupthaus werden – wie an jeder Schule – schultäglich gereinigt. Zu Beginn eines jeden Schultages stehen ordnungsgemäß gereinigte Toiletten zur Verfügung.
Eine Geruchsbelästigung ergibt sich in der Regel dann, wenn Urin auf dem Boden und nicht in den Toiletten landet. An der Westparkschule wirkt sich das besonders aus, da kleine Fliesen mit viel Fugenmaterial verbaut sind. Die Reinigungskräfte kommen hier an ihre Grenzen. Eine nachhaltige Verbesserung ist nur über eine Verhaltensänderung der Nutzer zu erreichen.
„Warum kann nicht das Stadtreinigungsdepot Pfersee genutzt werden für Kinderbetreuung?“
Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg:
Der Sachverhalt wurde schon vor längerer Zeit geprüft: Dass Gebäude ist längerfristig vermietet, weshalb eine Nutzung zur Kinderbetreuung nicht in Frage kommt.
Kinderbetreuung Pfersee-Nord
Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg:
Aus dem zu erwartenden Zuzug des Bebauungsplanes 289 A (Dierig-Gelände) ergaben sich 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 22 Plätze für Kinder von 3 – 6 Jahren und 7 Hortplätze. Daraus ergab sich kein Bedarf für eine solitäre Einrichtung, die von einem Träger wirtschaftlich geführt werden kann. Das Sozialreferat hat wiederholt beim Investor nachgefragt, ob im BP-Gebiet 289 A noch Platz für eine Kindertagesstätte vorhanden wäre, unabhängig von der Frage der Kostentragung oder des Betriebsträgers. Das ist nicht der Fall, insbesondere können Freiflächen im erforderlichen Umfang nicht hergestellt werden.
Die Task-Force ermittelt nicht die Bedarfe an Kita-Plätzen, diese Bedarfsermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes bei jedem Neubaugebiet. Hierzu wird der erwartete Bevölkerungszuwachs pro neuer Wohneinheit mit einem Faktor, der von städtischen Amt für Statistik ermittelt wird, berechnet, davon leitet sich dann prozentual der Bedarf an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen. Wieviel Prozent der zuziehenden Alterskohorten einen Betreuungsplatz benötigen hat ein wissenschaftliches Institut im Rahmen einer Elternbefragung ermittelt.
Standort Deutschenbaurstraße für Kita?
„Klärung, warum Standort Deutschenbaurstraße für Kita statt Spicherer Schule, statt Dierig, statt youfarm? Warum fällt Entscheidung für den einen Standort und gegen den anderen?“
Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg:
Deutschenbaurstraße: Unter verschiedenen untersuchten Standorten im Stadtteil Pfersee hat der Stadtrat im März 2018 diesem den Vorzug gegeben, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Dierig-Gelände: Aus dem Bedarf an Kita-Plätzen, der sich aus dem zu erwartenden Zuzug von Familien aufgrund des BP 289 a (Dierig-Gelände) ergibt, errechnet sich keine solitäre Einrichtung, die von einem Träger wirtschaftlich geführt werden kann. Sozialreferent Dr. Kiefer hat mit dem Eigentümer Gespräche darüber geführt, ob Platz für eine Kindertagesstätte vorhanden wäre, unabhängig von der Frage der Kostentragung oder des Betriebsträgers. Der Eigentümer teilte mit, dass keine entsprechende Fläche zur Verfügung stehe.
- Spicherer Schule: Auf dem Gelände der Spicherer Schuler, wo geförderte Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft errichtet werden, wurde auf den Bau einer Kita verzichtet, um eine größere Anzahl von dringend benötigten günstigen Wohnungen schaffen zu können.
- Youfarm: Der Standort wurde geprüft, wird aber aufgrund der schwierigen Erschließung als nicht realisierbar eingestuft.
Soziales
Fehlende Lichtzeichenanlage in der Brunnenbachstraße
„Bei der Werkstatt für Blinde in der Brunnenbachstraße fehlt eine Lichtzeichenanlage, die den Blinden (und allen anderen) die gefahrlose Überquerung der Brunnenbachstraße ermöglicht. Eine Anfrage wurde bereits abgelehnt. Daher können auch mobile Werkstattarbeiter nicht selbstständig zur Arbeit kommen. Die LZA wäre auch für die Kunden des Edeka dort nützlich.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Vor Jahren wurde die Fahrbahn hier eingeengt, bzw. eine Mittelinsel errichtet, um die Querung zu erleichtern. Eine Lichtsignalanlage (LSA) müsste zunächst in die Dringlichkeitsliste für LSA, die vom Bauausschuss beschlossen werden muss, aufgenommen werden. Zudem muss die Finanzierung der Errichtung sowie des laufenden Betriebes gesichert sein.
„Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist im Sheridan-Park großartig, aber..."
„Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist im Sheridan-Park großartig! Allerdings fehlt etwas für ältere Menschen. Ein Café wäre deshalb sehr wünschenswert. Reduzierung des Autoverkehrs im Sheridangelände“
Die Antwort des Wirtschafts- und Baureferats der Stadt Augsburg:
Am nördlichen Ende des Sheridan-Parks wurde mit dem Sheridan-Center ein Nahversorgungszentrum für den neuen Stadtteil geschaffen. Die Bäckerei Balletshofer bietet hier im Vorbereich des Rewe-Marktes auch eine Café-Ecke mit Sitzgelegenheiten an. Im direkten Umfeld bestehen weitere gastronomische Einrichtungen (Sheridan’s Kaffeehaus & Restaurant, Churrascaria usw.).
Die Wohngebiete im Sheridangelände wurden so konzipiert, dass kein Fremdverkehr entsteht. Auf eine Durchbindung des Grasiger Weges wurde verzichtet, weil hierdurch übergeordneter Verkehr durch das Gebiet und den Stadtteil geleitet worden wäre. Der Verkehr in den Wohngebieten ist Eigenverkehr, der nicht unterbunden werden kann. Das Sheridangelände ist mit Straßenbahn und Radverkehr gut erschlossen. Es liegt an den Bewohnern, diese Alternativen anzunehmen.
Verkehr nimmt zu
„Wir wohnen im Betreuten Wohnen (Dierig). Unsere Wohnung liegt auf der Südseite an der Pater-Roth-Straße und ist in den letzten Jahren verkehrsmäßig immer lauter geworden und wir hoffen, dass es durch geplante Änderungen nicht noch lauter wird.“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Die Neuplanung sieht im Wesentlichen eine Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnbauflächen vor. Zudem werden die nördlich und westlich davon gelegenen Nutzungen an das tatsächliche Nutzungsspektrum angepasst und planungsrechtlich gesichert. Für das betreute Wohnen ist aufgrund der Planungsanpassungen keine Steigerung des Verkehrslärms zu erwarten, da im Zuge der Neubaumaßnahmen auch die im Norden gelegene Christian-Dierig-Straße endgültig hergestellt wird.
Diese erschließt die neuen Wohngebiete und bindet sie direkt an die Spicherer-/Deutschenbaurstraße oder die Eberlestraße an. Eine Verbindung zur Pater-Roth-Straße besteht für Kfz-Verkehr nicht (Fuß- und Radwege gibt es natürlich). Durch die Durchbindung der Christian-Dierig-Straße könne die Pater-Roth-Straße sogar von internem Verkehr entlastet werden.
„Warum besteht Berechtigung (bzw. gar gesetzliche Verpflichtung) Menschen mit Behinderung ungeachtet deren Einwands zur Arbeit (zu deren Glück?) zu drängen?“
Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg:
Die Sozialgesetze, besonders das für Leistungen an Menschen mit Behinderung maßgebliche SGB IX, sehen keine Arbeitspflicht für Menschen mit Behinderung vor. Es handelt sich z. B. bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung um Leistungen, die der oder die Betroffene in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss. Bei Menschen mit Behinderung geht man im Allgemeinen davon aus, dass sie ein Interesse an einer Beschäftigung haben, weil sie eine Tagesstruktur schafft, Begegnungen mit Arbeitskollegen ermöglicht und nicht zuletzt den Arbeitenden einen Werkstattlohn verschafft. Erfahrungsgemäß sehen das auch die meisten Menschen mit Behinderungen so.
Wenn der/die Betroffene eine Betreuerin oder einen Betreuer hat, ist dieser verpflichtet, die Angelegenheiten so zu besorgen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. Dazu kann es gehören, dass der Betreuer den Betroffenen dazu ermutigt, eine Arbeit aufzunehmen oder beizubehalten, wenn ansonsten ein Leben ohne Tagesstruktur droht. Betreuer soll dazu beitragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die die Folgen der Krankheit oder Behinderung zu mildern. Dazu kann eine Arbeit oder Beschäftigung in einer Werkstätte gehören.
Ist die betroffene Person mit dem Handeln des Betreuers nicht einverstanden, kann er sich sowohl beim Betreuer selbst als auch bei Amtsgericht - Betreuungsgericht - über den Betreuer beschweren. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht nach Anhörung des Betroffenen und des Betreuers.
Umwelt
Saatkrähen werden zum Problem
„Viele Bewohner der Luitpoldstraße, im Abschnitt zwischen Chemnitzer Straße und Eisernem Steg, fühlen sich durch die sich enorm vermehrenden Saatkrähen (innerhalb von zwei Jahren um 435% - in Worten: vierhundertfünfunddreißg!) gestört. Als ehemalige Bewohnerin von Meitingen kenne ich dieses Problem zur Genüge. Es sollte nach der diesjährigen Brutzeit dringend etwas unternommen werden, denn hier wohnen sehr viele Menschen im Abstand von einer Straßenbreite zu den Nistplätzen.“
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Wie schon in der E-Mail des Herrn Erben an Sie beschrieben, kommt die fachliche Einschätzung hier zu dem Ergebnis, dass kein Eingreifen in die Brutkolonie artenschutzrechtlich vertretbar ist. Bezüglich des weiteren Vorgehens werden wir aber mit der Regierung von Schwaben (diese ist für Genehmigungen nach Artenschutzrecht zuständig) Lösungsmöglichkeiten für die weitere Entwicklung diskutieren und suchen. Bis dahin bitte ich Sie noch um Geduld.
Mehr Mülleimer an der Wertach
Mehr Mülleimer und mehr Leerungen an der Wertach entlang. Das bisherige Konzept funktioniert ja offensichtlich nicht. Zeit, um Neues auszuprobieren, temporär (1 Jahr).“
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Grundsätzlich sind mehr oder größere Mülleimer kein Problem. Damit erledigt sich auch unter Umständen die Thematik einer kostenintensiveren häufigeren Leerung pro Tag. Es wurden bereits zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt, bei Bedarf könnten noch weitere Abfallbehälter aufgestellt werden. Durch viele Abfallbehälter kann jedoch nicht gänzlich vermieden werden, dass Abfall auf der Fläche weggeworfen wird.
Wertach vital
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Das Planfeststellungsverfahren zu Wertach Vital III dauert noch an, es ist jedoch mit einer Fertigstellung bis Frühjahr 2020 zu rechnen. Gerne können Sie sich direkt beim Umweltreferat (umweltreferat@augsburg.de) über den künftigen Fortschritt informieren.
Verschiedenes
Trinkwasserbrunnen im Sheridan-Park.
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Die Anlage wurde durch Landschaftsarchitekten geplant und kann nicht ohne weiteres verändert werden. Wir werden den Vorschlag gerne aufnehmen und an die Planer weiterleiten.
Hofflohmarkt am Sonntag!
„Wie der Augsburger Allgemeine zu entnehmen war, fand im Antonsviertel am Sonntag, 30. Juni 2019 ein Hofflohmarkt statt. Warum an einem Sonntag? Alle anderen Hofflohmärkte finden Samstags statt. Der Sonntag ist doch ein Ruhetag und außerdem gab es in der Vergangenheit bei den Hofflohmärkten im Antonsviertel auch Musikunterhaltung mittels Radio/CD und gastronomisches Angebot (z. B. Waffeln, Kuchen, heiße Würstchen), was ich erstens generell zu einem Hofflohmarkt nicht gut finde und zweitens am Sonntag erst recht nicht.“
Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:
Bei dem angesprochenen Hofflohmarkt handelt es sich um keinen gewerblichen Flohmarkt, sondern um einen privaten Nachbarschaftsflohmarkt. Somit bedarf dieser keiner Erlaubnis. Grundsätzlich ist es möglich Märkte an einem Sonntag zu veranstalten, so auch den privaten Flohmarkt im Antonsviertel. Musikunterhaltung sind auch an einem Sonntag auf einem Markt zulässig, solange sie nicht die gesetzlichen Lärmwerte überschreiten. Das angesprochene gastronomische Angebot ist unbedenklich.
Gastronomie kann tagesunabhängig stattfinden und ist auf Flohmärkten prinzipiell nicht unzulässig. Im Übrigen erfolgt die Gastronomie bei den Hofflohmärkten nach Informationen der Stadt Augsburg nicht gewerblich.
Graffiti an der Ackermannbrücke
„Herr Merkle, schon vor vielen Jahren, las ich, dass es Anstriche für Gebäude gibt, die Graffiti nicht möglich machen. Ich wohne nahe der neuen Ackermannbrücke und ärgere mich der, dass diese schöne Brücke bereits jetzt vermehrt durch Graffiti beschmiert wird. Gibt es diese Möglichkeit von Schutzanstrichen? Übrigens, Sprayer halten sich nicht an die Arbeitszeiten; sie sind meist nachts unterwegs....“
Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:
Ja, es gibt Schutzanstriche bzw. Antigraffiti-Beschichtungen, welche bereits von uns seit mehreren Jahren eingesetzt werden. Diese werden auf den frischen Beton aufgebracht, um die Oberfläche zu versiegeln, das Eindringen der Graffitifarben zu erschweren und die anschließende Reinigung zu erleichtern. Einen Anstrich, bei dem die Farbe abperlt, vergleichbar dem Lotuseffekt, gibt es leider nicht. Große Teile der Ackermannbrücke werden wir aber bis ca. Ende Juli wieder von Graffiti befreien.
„Die Fernbushaltestelle Augsburg - Gersthofen-Nord ist für den Großraum Augsburg eine Zumutung..."
Es gibt weder Park- noch Unterstellmöglichkeiten. Mein Vorschlag ist ein P&R in Gersthofen, da der Halteplatz in Augsburg nicht vergrößert werden kann. Mir ist klar, dass hier keine Zuständigkeit gegeben ist, aber stellen Sie sich folgendes vor: In Gersthofen wird der Bahnhof behindertengerecht umgebaut. Es gibt einen großen Park&Ride-Parkplatz neben dem Bahnhof Gersthofen. Es gibt 4 - 5 Bahnverbindungen zwischen Hbf und Gersthofen. Die Straßenbahnlinie wird verlängert zum Bahnhof Gersthofen, daneben wird ein neuer und moderner Fernbusbahnhof gebaut. Pendler und Touristen fahren vom P&R mit der Bahn oder Tram ins Zentrum von Augsburg. Die Autos bleiben draußen.“
Die Antwort des Finanz- und Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:
Die eingebrachte Idee ist interessant und gleichzeitig ist es gut, dass die Anfrage auf entsprechendes Hintergrundwissen aufbaut – tatsächlich ist die Stadt Augsburg rechtlich betrachtet nicht für die Einrichtung von Fernbushalten zuständig. Die Fernbusunternehmen können ihre Busse dort halten lassen, wo verkehrlich nichts dagegenspricht (Ansprechpartner ist die Straßenverkehrsbehörde der jeweils zuständigen Kommune) und die Regierung von Schwaben muss dem Linienverlauf inkl. Haltepunkten als zuständige Genehmigungsbehörde zustimmen. Dabei müssen die Haltepunkte gem. PBefG den Anforderungen des Fernverkehrs genügen (Mindestabstand 50 km bzw. 60 min Fahrtzeit).
Vorteile der aktuellen Fernbushaltestelle sind u.a. die gute Erreichbarkeit (Autobahnnähe) und auch die gute Anbindung an den ÖPNV (rund 150m bis zur Tramhaltestelle Oberhausen Nord P+R). Positiv ist zudem, dass sich der Fernbusverkehr gegenüber einer zentraleren Anbindung Fahrzeit spart und dass eine höhere Verkehrsbelastung des Stadtzentrums ausbleibt. Darüber hinaus handelt es sich bei der Haltestelle sicherlich nicht um eine Bilderbuch-Haltestelle, aber grundlegende Infrastrukturen (z.B. Fahrgastunterstand) sind vorhanden.
Ähnliche oder weitere Vorteile könnte eine Verlegung des Fernbushaltepunktes mit sich bringen. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass nicht zuletzt die Fernbusunternehmen an einer Verlegung interessiert sein müssen. Ob diese an einer Verlegung interessiert sind, ist im Einzelfall jeweils fraglich. Direkt zu Ihrem Vorschlag kann zunächst nur angemerkt werden, dass es in verkehrlicher Hinsicht fraglich ist, inwiefern der von Ihnen genannte Standort für einen Großteil der Fahrgäste entscheidende Vorteile mit sich bringen würde.
Kneipp-Anlage im Botanischen Garten oder Wittelsbacher Park
„Gewünscht ist eine Kneipp-Anlage im Botanischen Garten oder Wittelsbacher Park (vgl. Stadtbergen, ca. 95.000 Euro reine Baukosten.“
Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:
Kneippanlage im Botanischen Garten: Botanische Garten wurde mit der Landesgartenschau 1985 grundlegend neu konzipiert und erhielt mit der Erweiterung eine neue Gestaltung. Dabei wurden viele attraktive Themenbereiche geschaffen und erhielten eine neue Zuordnung, wodurch sich alle Flächen des Gartens gleichmäßig präsentieren können.
Für die Erstellung einer Kneipp-Anlage im Botanischen Garten sind hohe Investitionskosten erforderlich, die nicht vorhanden sind. Die Anlage würde mit Grundwasser betrieben werden, für die zunächst ein Grundwasserbrunnen gebohrt werden müsste. Weiterhin müsste ein Betreiber und Unterhalter der Anlage gefunden werden, da diese erforderlichen Arbeiten nicht durch das Personal des Botanischen Gartens geleistet werden könnte.
Der Botanische Garten hat bereits in den letzten Jahren eine vollständige Gestaltung erhalten und kann deshalb keine weiteren Themenbereiche mehr aufnehmen. Ein weiterer Themenbereich wie eine Kneipp-Anlage würde das Konzept des Gartens aufweichen und verändern. Der Wunsch nach einer Kneipp-Anlage kann als marginal betrachtet werden, da dies nur einmal bei der Besucherumfrage 2009 von zwei Personen von insgesamt 1.258 ausgewerteten Fragebögen geäußert wurde. Bei der jüngst zurückliegenden Besucherumfrage 2017 ist kein solcher Vorschlag zu verzeichnen.
Kneippanlage im Wittelsbacher Park: Der Vorschlag zum Bau einer Kneippanlage ist grundsätzlich nachvollziehbar und positiv. Dieses wurde auch bereits mehrfach vorgetragen und geprüft. Wesentliches Probleme sind allerdings die laufende Pflege und Erhaltung der Verkehrssicherheit der Anlage. Nur eine gut gepflegte und ordentliche Anlage wird von den Bürgern angenommen. Diese Gelder stehen momentan nicht zur Verfügung.
Wann kann die Öffentlichkeit das Casino, die Kapelle und die Halle 116 voll nutzen? Und die Westparkschule für Abendveranstaltungen?
Antwort des Referats:
Für das Kasino im SheridanPark wurde eine Markt- sowie eine erste Machbarkeitsstudie durchgeführt. Im nächsten Schritt soll nun geprüft werden, wie die vorgesehene Nutzung mit dem Denkmal in Einklang zu bringen ist. Darauf aufbauend können Kosten ermittelt und eine Ausschreibung der Immobilie erfolgen.
Für die ehemalige Chapel haben sich mehrere Interessenten gemeldet; derzeit läuft die Nachfrage, ob sie an einem Kauf und einer Sanierung interessiert sind.
Die Stadt Augsburg plant in der „Halle 116“ schrittweise einen Lern- und Erinnerungsort einzurichten, in dem die verschiedenen Phasen der Gebäudegeschichte (NS-Zeit, Nutzung durch die US-Amerikaner) angemessen thematisiert werden. Dazu wird gerade der Ankauf der Halle aus dem Treuhandvermögen der AGS vorbereitet. Eine erste Interimsausstellung zur Gebäudegeschichte soll 2020 in der Halle zu sehen sein. Bereits jetzt finden dort immer wieder öffentliche Veranstaltungen, etwa Führungen und Vorträge, statt.
Ob Schulen für Veranstaltungen genutzt werden können, hängt einerseits von der Veranstaltung selbst und andererseits von der tatsächlichen Verfügbarkeit ab. Zuständige Dienststelle ist das Schulverwaltungsamt, Gögginger Str. 59 in 86159 Augsburg. Eine Kontaktaufnahme ist auch per Email möglich (belegungen.sva@augsburg.de). Bei den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können die Mietkonditionen abgefragt werden. Eine Fremdanmietung von Schulräumen muss stets mit der Schule abgestimmt werden und darf den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen.
Titelfoto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg