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Augsburger Solarförderprogramm wird auch 2025 planmäßig fortgeführt
Fördertöpfe für 2024 nahezu ausgeschöpft – Anträge können noch gestellt werden
- Seit Start des Förderprogramms im Herbst 2023 wurden bereits über 1.000 Förderanträge gestellt
- Förderungen für rund 600 Steckersolargeräte und rund 400 Photovoltaik-Anlagen bewilligt
- Im laufenden Jahr noch Restfördermittel vorhanden
- Es gilt: Förderantrag vor Beauftragung bzw. Bestellung
Seit Herbst 2023 fördert die Stadt Augsburg mit einem Solarförderprogramm die Installation von Solaranlagen (d.h. Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen) und Steckersolargeräten („Balkonkraftwerke“) auf und an Gebäuden im Stadtgebiet Augsburg. Mittlerweile wurden über 1.000 Anträge - für rund 600 Steckersolargeräte und rund 400 Photovoltaik-Anlagen - gestellt und überwiegend bewilligt.
Für das Jahr 2024 können derzeit noch Anträge gestellt werden, einzelne Fördertöpfe werden jedoch eventuell bald ausgeschöpft sein. „Das erfolgreiche Förderprogramm wird 2025 wie geplant fortgeführt. Insgesamt stehen nochmal 200.000 Euro zur Verfügung“, erklärt Umweltreferent Reiner Erben.
500.000 Euro für die Energiewende
Das Augsburger Solarförderprogramm wurde, unter Beteiligung des Klimabeirats, durch das Umweltreferat und das Umweltamt erarbeitet. Es umfasst insgesamt 500.000 Euro, die aus der vom Stadtrat beschlossenen städtischen Klimarücklage in den Jahren 2023 bis 2025 bereitgestellt werden. Ziel der Förderung ist, sowohl Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern als auch Eigentümerinnen und Eigentümern und Mietende von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten einen zusätzlichen Anreiz zum Einstieg in die Solarenergienutzung zu geben.
Derzeit wird die Installation von PV- und Solarthermie-Anlagen auf und an Gebäuden im Stadtgebiet Augsburg mit pauschal 500 Euro gefördert. Bei besonders nachhaltiger Flächennutzung, zum Beispiel durch die Kombination mit einer Dachbegrünung, ist ein zusätzlicher Bonus möglich. Haushalte in Mehrfamilienhäusern können durch eine Fördermöglichkeit für Steckersolargeräte ebenfalls profitieren, sie liegt 2024 bei pauschal 100 Euro.
Dachflächen konsequent nutzen
Besonders erfreulich, so Umweltreferent Reiner Erben, sei die Motivation der Augsburger Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, vorhandene Dachflächen konsequent zu nutzen: „Die bisher etwa 400 beantragten PV-Anlagen haben im Durchschnitt eine Größe von knapp 9 kWp, was einer jährlichen Stromproduktion von 9.000 Kilowattstunden entspricht. Das geht oft deutlich über den Eigenbedarf des betreffenden Haushalts hinaus. Dieser Überschuss kommt der öffentlichen Versorgung mit klimafreundlichem Strom zugute.“ Gravierende Netzengpässe sind im leistungsfähigen Augsburger Stromnetz dabei nicht zu befürchten. Entscheidend ist vielmehr, zunächst die vorhandenen, ohne weitere Versiegelung nutzbaren Flächen vor allem auf Gebäuden konsequent zu belegen.
Hinweise für Antragstellende
Im Förderprogramm gilt: Förderantrag vor Beauftragung beziehungsweise Bestellung, da bereits beauftragte, bestellte oder installierte Anlagen beziehungsweise Geräte nicht förderfähig sind. Das Umweltamt weist außerdem darauf hin, dass PV-Module auf oder an Gemeinschaftseigentum erst mit dem Einverständnis der Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen oder -eigentümer installiert werden dürfen – unabhängig von der lang erwarteten und am 16.10.2024 in Kraft getretenen Privilegierung von Steckersolargeräten im Wohneigentums- und Mietrecht. Für die Betreuung des Solarförderprogramms ist das städtische Umweltamt zuständig. Die Antragstellung ist bewusst niederschwellig gestaltet und online unter augsburg.de/solaroffensive möglich.