Stadt führt sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung zu unangemeldeten Versammlungen fort

19.01.2022 14:54 | Pressemitteilungen

Stadt erlässt für den Zeitraum vom 21. Januar bis 24. Januar 2022 eine weitere Allgemeinverfügung

  • Örtliche Festlegung gilt weiterhin
  • Allgemeinverfügung wird zum 21. Januar wirksam
  • Demonstrationszüge für Samstag und Montag ordnungsgemäß angezeigt

Für die Durchführung unangemeldeter Versammlungen in Form von sogenannten „Spaziergängen“ als Protestform gegen staatliche Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erlässt die Stadt Augsburg für die kommenden Tage erneut eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung.

Die bisherigen Regelungen werden auf Grundlage einer engen Abstimmung zwischen der Stadt Augsburg und der Polizei, sowie einer intensiven Evaluation des bisherigen Geschehens fortgeführt. Wesentlicher Punkt ist die örtliche Festlegung unangemeldeter Versammlungen auf die Maximilianstraße.

Diese konkrete räumliche Festlegung wurde auch deswegen getroffen, weil der Blick in andere bayerische Großstädte zeigt, dass ein Verbot unangemeldeter Versammlungen oder eine Verdrängung derselben an den Rand der Innenstadt nicht die gewünschte Wirkung entfaltet, sondern dadurch Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden Vorschub geleistet wird. Weiterhin gilt maßgeblich, dass unangemeldete Versammlungen nicht an Engstellen und Durchgangsstraßen stattfinden dürfen. Abweichungsmöglichkeiten ergeben sich durch Einzelanweisungen der Polizei vor Ort.

Versammlungen für Samstag und Montag angezeigt

Für kommenden Samstag und Montag wurden Versammlungen mit Demonstrationszügen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes angezeigt, die nunmehr von Seiten der Stadt Augsburg im Vorfeld der Versammlung rechtlich bzw. während der Versammlung im Rahmen des Vollzugs durch die Polizei wie üblich ordnungsgemäß begleitet werden.

Die neue Allgemeinverfügung wird zum 21. Januar 2022, wirksam und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

1 pdf: Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg vom 19.01.2022