„Errichtung eines Corona-Testzentrums ist an strikte Vorgaben gebunden“

19.01.2022 10:03 | Pressemitteilungen

Gesundheitsreferent Reiner Erben weist Kritik an Genehmigungspraxis des Gesundheitsamtes zurück

  • Bayerischer Musterhygieneplan als Grundlage
  • Hygiene-, Betriebs- und Schulungskonzept müssen Anforderungen erfüllen
  • Stadt rät zu weiteren Beratungseinrichtungen

Um Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres niederschwelliges und flächendeckendes Testangebot anzubieten, können sich Betriebe und Einrichtungen als Testzentren, sogenannte „berechtigte Leistungserbringer zur Abnahme von Antigen-Schnelltests“, registrieren lassen. Das Gesundheitsreferat der Stadt Augsburg weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine solche Registrierung an staatliche Vorgaben als strikte Voraussetzungen gebunden ist. Danach müssen die infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen gemäß Testverordnung zwingend gewährleistet sein und die aktuellen Vorgaben des Bayerischen Musterhygieneplans eingehalten werden (s. Anlage).

Unzureichende Anträge nicht genehmigungsfähig

Die erforderlichen Nachweise, wie zum Beispiel Schulungsnachweise oder Hygieneplan, müssen an das zuständige Gesundheitsamt im Stadtgebiet Augsburg per E-Mail übermittelt werden. Sie lautet: sti.gesundheitsamt@augsburg.de. Das Gesundheitsamt prüft die Unterlagen. Nur wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Antragsteller die Beauftragung als weitere Leistungserbringer zur Durchführung von Testungen nach §4a TestV.  Sind die staatlichen Vorgaben nicht erfüllt, erfolgt auch keine Beauftragung.  

Kapazitäten des Gesundheitsamtes begrenzt

Das Gesundheitsamt erteilt interessierten Betrieben oder Einrichtungen Auskünfte darüber, welche Anforderungen bei der Antragstellung zu erfüllen und welche Unterlagen einzureichen sind. Eine Beauftragung erhalten nur jene Betriebe und Einrichtungen, deren Konzepte akkurat ausgearbeitet sind und den Vorgaben entsprechen. Weil das Gesundheitsamt dafür nur begrenzt Kapazitäten zur Verfügung hat, sollen sich interessierte Betriebe auch an professionelle Beratungseinrichtungen, wie etwa das Hygieneberatungsinstitut, wenden.

Derzeit 54 privat betriebene Testzentren in Augsburg

Wie Gesundheitsreferent Reiner Erben ausführt, gibt es derzeit 54 privat betriebene Testzentren in der Stadt Augsburg. „Ein Großteil davon wurde erst im November und Dezember 2021 eingerichtet und vom Gesundheitsamt auch genehmigt. Und das Interesse, ein Testzentrum einzurichten, ist weiterhin groß. Doch sehr oft sind die eingereichten Konzepte ungenügend und müssen daher abgelehnt werden. Es nicht im Interesse der Stadt Augsburg, Testzentren zu genehmigen, die im schlimmsten Fall falsche Testergebnisse ausgeben. Die öffentlich geäußerte Kritik an der Genehmigungspraxis des Gesundheitsamts für Teststationen weise ich daher entschieden zurück. Sie entbehrt jeglicher Grundlage“, macht Erben deutlich.

1 pdf: Bayerischer Musterhygieneplan