Das Haftungs- und Waldrecht stehen der Erhaltung des Dirtparks entgegen

03.05.2021 15:51 | Pressemitteilungen

Für die Forstverwaltung war der Rad-Parcours nicht zu halten

  • Forstverwaltung gehalten, Anlage zurückzubauen
  • Gögginger Wald ist Bannwald und Landschaftsschutzgebiet
  • Totholz als Grundlage für Waldverjüngung und Biotope
  • Stadt sucht alternative Platzmöglichkeiten

 

Für die Augsburger Forstverwaltung war der Dirtpark (Fahrrad-Parcours) im Gögginger Wald nicht zu halten. „Wir verstehen, dass das Gelände gerade in Pandemiezeiten ein allseits beliebter Ort für Freizeitvergnügen gerade auch für Kinder geworden ist. Aber Haftungsgründe, das Waldrecht und der Naturschutz stehen dem Dirtpark an dieser Stelle klar entgegen. Deshalb ist die Strecke jetzt nicht mehr zugänglich“, erläutert Forstamtsleiter Jürgen Kircher den Rückbau der Anlage.

Fahrfläche nicht mehr passierbar

Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht nimmt die Augsburger Forstverwaltung regelmäßig Wald- und Forstflächen in Augenschein. In diesem Winter stand unter anderem der Gögginger Wald im Fokus, wo sich seit geraumer Zeit mitten im Wald ein Dirtpark befindet. Die Schanzen hat die Forstverwaltung bereits unbefahrbar gemacht.  Dazu wurden vor allem Baumstämme, die ohnehin wegen des Eschentriebsterbens andernorts gefällt wurden, kreuz und quer auf die Fläche gelegt.

„Kein Durcheinander, sondern Naturschutz“

Was jetzt als vermeintlich „chaotisches Durcheinander“ im Wald daherkommt, ist nebenbei auch Naturschutz. „Während die langsam verrottenden Baumstämme wichtiges Totholz und wertvolle Lebensräume bilden, wird sich der umgebende Wald an dieser Stelle nun wieder natürlich verjüngen können. Aus Sicht der Tier- und Pflanzenwelt entstehen hier wertvolle Biotopflächen“, erklärt Forstamtsleiter Kircher den Zusammenhang.

Schanzen und Rampen sind bauliche Anlagen

Es sind in erster Linie Haftungsgründe, warum die Forstverwaltung im Gögginger Wald tätig geworden ist. Nach dem Naturschutz- und Waldgesetz ist Radeln nur auf geeigneten Wegen im Wald erlaubt. Das Querfeldeinradeln durch den Waldbestand und auf Rückegassen (unbefestigten forstlichen Fahrwegen) ist nach dem Waldgesetz verboten. „Die künstlich angelegten, gegrabenen Schanzen und Rampen sind rechtlich gesehen bauliche Anlagen. Als Eigentümerin der Flächen haftet die Stadt Augsburg sowohl für die Sicherheit des Bauwerks als auch dafür, dass vom umliegenden Waldbestand keine Gefahren ausgehen“, führt der Forstamtsleiter aus.

Frage nach der Haftung bei Unfällen und Schäden

Weil das Gelände öffentlich zugänglich ist und der Zutritt nicht auf bestimmte Personen beschränkt werden kann, stellt sich die Frage, wer die Haftung im Fall von Unfällen und die Gewährleistung der Sicherheit übernimmt. „Selbst, wenn sich eine Gruppe oder ein Verein dafür finden würde, stehen der Anlage immer noch rechtliche Hindernisse entgegen“, sagt der Forstamtsleiter. So bedarf etwa ein Dirtpark einer waldrechtlichen Erlaubnis. Wie Jürgen Kircher erklärt, komme die bestehende Anlage einer Waldrodung gleich, da es sich um eine Nutzungsänderung handle und zugleich die natürliche Verjüngung des Waldes verhindert. Der Gögginger Wald ist Bannwald. Eine Rodung erfordert dann eine Ersatzaufforstung. Tatsache ist auch, dass im „Landschaftsschutzgebiet Gögginger Wäldchen“ das Landschaftsbild nicht verändert und die Natur nicht beeinträchtigt werden darf.

Suche nach Alternative Lösungen

„Wir freuen uns immer, wenn sich Menschen am Wald erfreuen und im Wald erholen. Auf dieser Fläche im Gögginger Wald ist das für Fahrradfahrer allerdings nicht möglich. Deshalb sucht die Stadt Augsburg in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe nach alternativen Plätzen, die ohne rechtliche Probleme als Dirtpark oder Pumptrac genutzt werden können. Leider dauert das aber, da es im Wald und in der Natur nicht ganz einfach ist, geeignete Stellen zu finden“, sagt Forstamtsleiter Jürgen Kircher.