Heiraten in Augsburg – so geht's!

Im Standesamt Augsburg geben sich jedes Jahr über 1200 Paare das Ja-Wort. Hier erfahren Sie alles, was Sie rund ums Heiraten wissen müssen.



Wer kann in Augsburg heiraten?

  • Paare, bei denen ein Teil den Hauptwohnsitz in Augsburg hat. Oder Paare, die sich vorher bei den zuständigen Wohnsitzstandesamten angemeldet haben.
  • Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
  • Es darf keine Ehe oder Eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen. Eine frühere Ehe muss aufgelöst sein.

Weitere Fragen zur Ehefähigkeit beantwortet Ihnen gerne das Standesamt. 


Eheschließung anmelden

Jedes Paar, das heiraten will, muss die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Dafür müssen Sie beide persönlich ins Standesamt gehen. Ist einer verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen.

Für die Anmeldung einer Eheschließung ist immer das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Die Ehe selbst kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind. Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an das Paar stellen.


Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?

Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind:

  • Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Diesen erhalten Sie beim Standesamt, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.

  • Eine Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.

  • Wenn gemeinsame Kinder auf der Welt sind: Eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister der Kinder (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss).



Trausaal 1 und 2 im Standesamt

  • Wann? Montag bis Freitag vormittags sowie erster Samstagvormittag im Monat. Ist der erste Samstag ein Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den zweiten Samstag im Monat.
  • Wo? Maximilianstraße 69
  • Gäste? 25 Personen

Samstagstermine im Jahr 2026
6. Juni, 4. Juli, 1. August, 5. September, 10. Oktober, 7. November, 5. Dezember

Samstagstermine im Jahr 2027
9. Januar, 6. Februar, 6. März, 3. April, 8. Mai, 5. Juni, 3. Juli, 7. August, 4. September, 2. Oktober, 6. November, 4. Dezember


Seminarraum im Botanischen Garten

  • Wann? Termine einmal im Monat zwischen April und Oktober
  • Gäste? Etwa 40 Personen
  • Kosten? Nutzungsentgelt 230 Euro

Im Jahr 2026 an folgenden Tagen:
28.05.2026, 25.06.2026, 23.07.2026, 27.08.2026, 24.09.2026, 22.10.2026

Im Jahr 2027 an folgenden Tagen:
22.04.2027, 20.05.2027, 24.06.2027, 22.07.2027, 26.08.2027, 23.09.2027, 28.10.2027


Sitzungssaal des ehemaligen Haunstetter Rathauses

  • Wann? Termine einmal im Monat
  • Gäste? Etwa 40 Personen
  • Kosten? Nutzungsentgelt 150 Euro

Im Jahr 2026 an folgenden Tagen:
13.02.2026, 13.03.2026, 10.04.2026, 08.05.2026, 12.06.2026, 10.07.2026, 14.08.2026, 11.09.2026, 09.10.2026, 13.11.2026, 11.12.2026

Im Jahr 2027 an folgenden Tagen:
08.01.2027, 12.02.2027, 12.03.2027, 09.04.2027, 14.05.2027, 11.06.2027, 09.07.2027, 13.08.2027, 10.09.2027, 08.10.2027, 12.11.2027, 10.12.2027


FAQs


Die Eheschließung an sich ist gebührenfrei, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Augsburg angemeldet haben. 

Für die Anmeldung der Eheschließung und der damit verbundenen rechtlichen Prüfung sind Gebühren zu entrichten. Diese betragen in der Regel zwischen 55 und 115 Euro. Je nach Fall können weitere Kosten anfallen, zum Beispiel für Erklärungen oder Prüfungen von Auslandsscheidungen. Wer im Botanischen Garten, im Fürstenzimmer oder im Haunstetter Rathaus heiraten möchte, zahlt eine Zusatzgebühr für die Raumnutzung.

Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens, die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. Werden diese Erklärungen nicht bei der Eheschließung, sondern erst später abgegeben, wird jeweils eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.


Um sich seinen Wunschtermin zu sichern, ist es wichtig, sich rechtzeitig beim Standesamt zu melden. Termine für das folgende Jahr werden immer 50 Wochen im Voraus reserviert.


Eine standesamtliche Trauung dauert zwischen 15 und 30 Minuten.


Trauzeugen sind rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Jedoch kann das Paar auf Wunsch insgesamt einen oder zwei Trauzeugen benennen, die dann mit am Trautisch sitzen. Trauzeugen sollten mindestens 18 Jahre alt sein und Deutsch sprechen können.


Alle Eheschließungen haben denselben Ablauf und benötigen dieselben Dokumente, egal welche Geschlechter die Partner haben.


Paare, die sich für das Standesamt entschieden haben, erhalten bei der Anmeldung der Eheschließung eine Parkkarte, mit der sie in der Maximilianstraße für die Dauer der Zeremonie parken können. Die Parkplätze beim Botanischen Garten und beim Haunstetter Rathaus sind gebührenfrei.


Im Augsburger Standesamt heiraten bis zu zehn Paare pro Tag. Jeder Autokorso bringt Lärm und unnötige Abgase für die Innenstadt und ihre Anwohner mit sich. Wir bitten Sie daher, Ihren Tag ohne Huperei und Autokorso durch die Innenstadt zu feiern.


Als Ehenamen können Sie folgende Varianten wählen:

  • den Geburtsnamen eines Ehepartners, 
  • den aktuell geführten Namen eines Ehepartners oder 
  • einen Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner

Informationen finden Sie auch im Bayernportal.


Für Sie bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:
Bitte geben Sie immer den Grund an (Geburt / Eheschließung / Sterbefall / Urkundenbestellung) und Tag und Ort der Geburt bzw. des Sterbefalles.

Postanschrift:

Standesamt Augsburg
Maximilianstr. 69
86150 Augsburg

Elektronisch:

Abt. Anmeldung der Eheschließung:
heiraten@augsburg.de

Abt. Geburten:
geburten@augsburg.de 

Abt. Sterbefälle:
sterbefall@augsburg.de

Abt. Urkundenstelle:
urkundenstelle@augsburg.de

Abt. Kirchenaustritte:
urkundenstelle@augsburg.de

Besondere Beurkundungen:
besondere.beurkundungen@augsburg.de

Berichtigungen:
berichtigungen@augsburg.de

Amtsleitung:
standesamt@augsburg.de

Telefonisch:

Abt. Anmeldung der Eheschließung:
0821/324-3854/ -3855/ -3856/ -3857

Abt. Geburten:
0821/324-3865

Abt. Sterbefälle:
0821/324-3848/ -3867

Abt. Urkundenstelle:
0821/324-3872

Besondere Beurkundungen:
0821/324-3858

Berichtigungen:
0821/324-3870

Amtsleitung:
0821/324-3851