
Eislaufen in Augsburg
Eissport hat in Augsburg Tradition – der AEV gilt als ältester Eissport-Verein Deutschlands – und ist fester Bestandteil des Stadtlebens: Die Augsburger Panther spielen in der DEL. Wer es nicht ins Team der Profis schafft, kann sich in der Eishalle Haunstetten oder im Curt-Frenzel-Stadion austoben.
Die Eislaufsaison 2024/25 ist beendet
Auf Bahn II des Curt-Frenzel-Stadions ist die Saison beendet. Voraussichtlich findet hier ab Oktober 2025 wieder Publikumslauf statt.
Auch in der Eishalle Hausntetten ist die Saison beendet.
Schlittschuhverleih in der Eishalle Haunstetten
Wem das passende Schuhwerk fehlt, kann sich an Samstag, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien zum Publikumslauf vor Ort Schlittschuhe ausleihen. Den Verleih betreut die Firma Zatsport.
Preise Schlittschuhverleih:
Größe 26 - 35: 3 €
Größe 36 - 47: 5 €
Den Preisunterschied bestimmt die Größe des Schlittschuhs und nicht das Alter des Ausleihenden. Darüber hinaus gibt es 4-Kufen-Gleiter für die Montage an mitgebrachte Schuhe (Angaben ohne Gewähr).
Schlittschuhverleih im Curt-Frenzel-Stadion Bahn 2
Ein Schlittschuhverleih wird von der Augsburger Panther Eishockey GmbH angeboten. Erhältlich sind Schuhe der Größe 25 bis 48 sowie 4-Kufen-Gleiter für die Montage an mitgebrachte Schuhe (Angaben ohne Gewähr). Ein Paar kostet 4,50 Euro. Laufhilfe kostet 3,50 Euro.
Das Curt-Frenzel-Stadion steht an einem Ort mit Tradition. Mehr über die Geschichte und das Stadion lesen Sie hier.
Eislaufen auf Gewässern verboten
Seit 1. Oktober 2024 ist es verboten, im Stadtgebiet der Stadt Augsburg Eisflächen auf Gewässern zu betreten und zu befahren.
Diese Verordnung gilt im gesamten Stadtgebiet der Stadt Augsburg für sämtliche öffentliche und private Gewässer. Ausgenommen sind private Gewässer, die auf einem nicht frei zugänglichen Grundstück stehen. Kunsteisbahnen und Eishallen sind fallen nicht unter die Verordnung.
Das Ordnungsamt kann Eisflächen auf Privatgrund zum Betreten freigeben. Dazu muss ein vom Grundstückseigentümer beauftragter Hydrologe das Betreten der Eisfläche als unbedenklich einstufen.
Verordnung der Stadt Augsburg über das Betreten und Befahren von Eisflächen (Eisflächenverordnung - EisVO)“ (3140)