Parkraummanagement im Rosenau- und Thelottviertel

Die Stadt Augsburg verbessert die Parksituation im Rosenau- und Thelottviertel für Anwohnerinnen und Anwohner: Das Parkraumangebot wurde bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst.

Erweiterung des Bewohnerparkens für Anwohnende in der Rosenaustraße 4 bis 24a

Die bisherige Bewohner-Parkzone (in gelb) wurde um den rot hinterlegten Bereich erweitert.

Anwohnerinnen und Anwohner mit Hauptwohnsitz in der Rosenaustraße 4 – 24a haben ab sofort die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug zu beantragen. Alle weiteren Infos zur Beantragung finden Sie hier.


Parken für Bewohnende und Externe seit November 2023:

Bitte klicken Sie auf die Karten zum Vergrößern. Weitere Informationen zu den vier verschiedenen Zonen finden Sie unterhalb der dritten Karte. 




Es gelten vier verschiedene Parkzonen:

Mit Parkschein werktags (9:30 Uhr bis 18:30 Uhr):

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1 Euro pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden.

Mit Parkschein werktags (9:30 bis 18:30 Uhr), Bewohner frei:

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.

Bewohnerparken:

Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen.

Ladezone:

Die Ladezone im Bereich des Portal West dient als „Kiss and Ride“-Möglichkeit, die Ladezonen in den restlichen Bereichen als Anlieferungsbereiche für Gewerbetreibende.

 

Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Aufstellung der Parkscheinautomaten. In den bewirtschafteten Bereichen gilt bis zur Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten daher die Regelung mit Parkscheibe.