Parkraummanagement im Rosenau- und Thelottviertel

Die Stadt Augsburg verbessert die Parksituation im Rosenau- und Thelottviertel für Anwohnerinnen und Anwohner verbessern um das Parkraumangebot bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

Ab sofort Bewohnerparkausweis beantragen

Anwohnende des Rosenau- und Thelottviertels können ab sofort ihren Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Den Bewohnerparkausweis erhält, wer mit Hauptwohnsitz im Rosenau- und Thelottviertel gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt.
  • Die Kfz-Bewohnerparkausweise können in einem der Bürgerbüros oder online beantragt werden.
  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beträgt 30 Euro.
  • Für die Beantragung wird der Personalausweis/Reisepass bzw. der Nationalpass benötigt, außerdem der Führerschein sowie der Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I des entsprechenden Fahrzeugs.
  • Bis Ende Oktober wird die neue Parkbeschilderung angebracht und die Regeln des Bewohnerparkens greifen. Ab diesem Zeitpunkt müssen parkende Fahrzeuge der Bewohnenden den Parkausweis sichtbar vorweisen.

Termine in einem der Bürgerbüros können telefonisch unter 0821 324-9999 oder online über den folgenden Link vereinbart werden: augsburg.de/buergerbueros

Bei Fragen zum Parkraummanagement: verkehrsplanung.mtba@augsburg.de

Bei Fragen zur Beantragung des Bewohnerparkausweises: kfzzulassung@augsburg.de


Parken für Bewohnende und Externe ab 1. November 2023:

Bitte klicken Sie auf die Karten zum Vergrößern. Weitere Informationen zu den vier verschiedenen Zonen finden Sie unterhalb der dritten Karte. 




Es gelten vier verschiedene Parkzonen

Mit Parkschein werktags (9:30 Uhr bis 18:30 Uhr):

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1 Euro pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. (In der Karte blau)

Mit Parkschein werktags (9:30 bis 18:30 Uhr), Bewohner frei:

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen. (In der Karte violett)

Bewohnerparken:

Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen. (In der Karte Grün)

Ladezone:

Die Ladezone im Bereich des Portal West dient als „Kiss and Ride“-Möglichkeit, die Ladezonen in den restlichen Bereichen als Anlieferungsbereiche für Gewerbetreibende. (In der Karte rot)

Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Aufstellung der Parkscheinautomaten. In den bewirtschafteten Bereichen gilt bis zur Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten daher die Regelung mit Parkscheibe.


Was ist bisher passiert?

Die Verwaltung wurde vom zuständigen Bauausschuss beauftragt, die Ausweitung des Parkraummanagements im Rosenau- und Thelottviertel zu prüfen und umzusetzen. Hier finden Sie das vom Tiefbauamt erarbeitete Konzept einschließlich der in die Planung eingeflossenen Ergebnisse der Anwohnerbeteiligung sowie die wesentlichen Hintergrundinformationen über das Parkraummanagement.

 

Unser Vorschlag für das Rosenau- und Thelottviertel

Es ist die politische Vorgabe, dass sich die Ausdehnung des Parkraummanagements an der bisherigen Konzeption orientiert und eine Kombination aus Bewohnerparken sowie für alle Nutzer zugänglichen bewirtschafteten Stellplätzen anbietet. Der gesetzliche Rahmen sieht dabei vor, dass der Anteil der für Bewohner reservierten Stellplätze tagsüber nicht über 50%, nachts nicht über 75% liegen darf.

Die Grundidee hinter dem erarbeiteten Konzept ist, die für alle Nutzer zugänglichen Stellplätzen tendenziell an den Hauptverkehrsstraßen und die rein für Bewohner reservierten Stellplätze in den dahinterliegenden Erschließungsstraßen vorzusehen. So wird die Erreichbarkeit des Viertels entlang der zentralen Achsen gesichert und der Parksuchverkehr in den Erschließungsstraßen reduziert. Weiterhin ist geplant, dass Bewohner in Straßenabschnitten mit geringer Anzahl an verschiedenen Nutzungen von der Bewirtschaftung ausgenommen werden.

Im Folgenden finden Sie die Pläne zu den jeweiligen Abschnitten. Farblich sind jeweils die verschiedenen Bewirtschaftungsformen je Straßenabschnitt abgebildet. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen maximalen 50% an reinem Bewohnerparken werden in jedem Abschnitt voll ausgereizt.

Zur besseren Veranschaulichung wurde das Rosenau- und Thelottviertel in drei Teilbereiche unterteilt:

Teilbereich Süd: Zwischen Schießstättenstraße und Pranthochstraße

Teilbereich Mitte: Zwischen Pranthochstraße und Pferseer Straße

Teilbereich Nord: Nördlich der Pferseer Straße

 

Die folgenden Bewirtschaftungsformen sind vorgesehen:

Bewirtschaftung, werktags (9.30 Uhr – 18.30 Uhr):
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.
Im Plan blau gekennzeichnet

Bewirtschaftung, werktags (9.30 Uhr – 18.30 Uhr), Bewohner frei:
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.
Im Plan violett gekennzeichnet

Bewohnerparken:

Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweise zur Verfügung stehen. Weitreichende Informationen zur Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und dessen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Augsburg (KFZ Bewohnerparkausweis - Stadt Augsburg). Im Plan grün gekennzeichnet.

Ladezone:
Die Ladezone dient im Bereich des Portal West als „Kiss and Ride“ Möglichkeit sowie in den restlichen Bereichen als Anlieferung für Gewerbetreibende. Im Plan rot gekennzeichnet

 


Einteilung in drei Phasen

Aufgrund der zeitlichen Abfolge des Umbaus des Hauptbahnhofs und dem Bau der Linie 5, lässt sich das Parkraummanagement in drei Phasen einteilen:

Phase 1 (ab Sommer 2023)

Zwischen der im kommenden Jahr anstehenden fußläufigen Öffnung des Hauptbahnhofs nach Westen und der Fertigstellung der Linie 5 – Bauabschnitt l (Zwischen Portal West und Luitpoldbrücke)

Phase 2

Zwischen der Fertigstellung des Bauabschnitts l und dem Bau des Bauschnitts ll (Nördlich der Pferseer Straße).

Phase 3

Nach der Fertigstellung des Bauschnitts ll

Hintergrund

Voraussetzungen für das Parkraummanagement

In Großstädten wie Augsburg ist das Parken eine der zentralen Herausforderungen städtischer Verkehrsplanung. Vor allem die innenstadtnahen Gebiete weisen bei einer hohen Nutzungsdichte meist nur ein geringes Parkraumangebot im öffentlichen Raum auf. Eine wachsende Anzahl an Einwohnern und zugelassenen Fahrzeugen sowie gesteigerte Anforderungen an den öffentlichen Raum verschärfen die Problematik. Die Folgen für diese Gebiete sind unter anderem eine eingeschränkte Erreichbarkeit, erhöhter Parksuchverkehr sowie eine Vielzahl an illegalen Parkvorgängen.

Der Bauausschuss hat in einem Beschluss vom 11.03.2022 die Ausweitung des Parkraumanagements als mögliche Gegenmaßnahme für die beschriebenen Negativwirkungen identifiziert und die Verwaltung beauftragt, im Rosenau- und Thelottviertel entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Die Umsetzung soll in Kombination mit der fußläufigen Öffnung des Hauptbahnhofs in Richtung Westen erfolgen.

Die vom Tiefbauamt durchgeführte Parkraumanalyse konnte einen hohen Parkdruck bei gleichzeitig geringer Anzahl an privatem Stellplatzangebot nachweisen. Dabei wurde zu verschiedenen Zeiten die Auslastung des Parkraumangebots erhoben. Die Ergebnisse der prozentualen Auslastung zu den Erhebungszeiten können Sie in den folgenden Grafiken erkennen. Das Rosenau- und Thelottviertel wurde dabei in „Nord“ (alle Straßenabschnitte nördlich der Pferseer Straße) und in „Süd“ (alle Straßenabschnitte südlich der Pferseer Straße inklusive der Pferseer Straße) eingeteilt.

Nach den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen spricht man ab 80-prozentiger Auslastung von einem hohen Parkdruck.

Dieser Nachweis gilt als gesetzliche Voraussetzung, um ein Parkraummanagement einzuführen. Es ist erkennbar, dass sowohl in „Nord“ als auch in „Süd“ ein hoher Parkdruck vorhanden ist und somit sind die Voraussetzungen für ein Parkraummanagement gegeben.

Die Ziele des Parkraummanagements

Durch ein gelungenes Parkraummanagement soll sich die Parkplatzsituation für Anwohnerinnen und Anwohner, Geschäfte und Betriebe verbessern und der Parksuchverkehr verringern. Die verschiedenen Instrumente sind dabei die Einführung von Bewohnerparken, die Bewirtschaftung der für alle Nutzer zugänglichen Stellplätzen durch Erhebung von Parkgebühren sowie die Schaffung eines Angebots an nachhaltigen alternativen Mobilitätsmöglichkeiten.

Folgende Ziele werden mit dem Parkraummanagement verfolgt:

  • Verbesserung der Parksituation für Bewohner ohne privaten Stellplatz bei gleichzeitig höherer Auslastung der privaten Stellplätze
  • Verbesserung der Erreichbarkeit für Externe (z.B. Besucher, Handwerker, Kunden) durch eine Mehrfachnutzung der für allen zugänglichen Stellplätze im Zuge der Bewirtschaftung
  • Verlagerung der Pendlerströme auf den ÖPNV
  • Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger durch Reduzierung der illegalen Parkvorgänge
  • Reduzierung des Parksuchverkehrs
  • Reduzierung der Anzahl an Pkws durch nachhaltige alternative Mobilitätsangebote

Aktuelle Ergebnisse der Umfrage

Die Stadt Augsburg möchte die Parksituation im Rosenau- und Thelottviertel für Anwohnerinnen und Anwohner verbessern und das Parkraumangebot bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Im Dezember 2022 wurde dazu eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Anwohnenden konnten ihre Rückmeldungen zum erarbeiteten Konzept abgeben und haben zahlreiche Anregungen und Ideen eingebracht.

Die Ergebnisse wurden alle zusammengefasst und in der Sitzung des Bauausschusses am 23.03.2023 diskutiert. Die Beschlussvorlage für die Sitzung finden Sie hier.

Rückmeldungen im Rahmen der Online-Beteiligung

Die Rückmeldungen werden gestaffelt nach ihrer Häufigkeit genannt und die verwaltungsinterne Abwägung der Einwände beschrieben.

Entfall bzw. Verlängerung der maximalen Parkdauer:

An erster Stelle stand der Wunsch nach einem Entfall bzw. einer Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen maximalen Parkdauer von zwei Stunden in den bewirtschafteten Bereichen und den damit einhergehenden Einschränkungen für Besucherinnen und Besucher. In Anlehnung an die bisherige Konzeption im Stadtgebiet soll jedoch an einer maximalen Parkdauer festgehalten werden, um die Effekte der Mehrfachnutzung der Stellplätze und eine verbesserte Erreichbarkeit zu erzielen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Innenstadtbereichen besteht ebenfalls die Gefahr, dass bei einer unbegrenzten oder deutlich verlängerten Parkdauer Stellplätze im Rosenau- und Thelottviertel für einen Innenstadtbesuch genutzt werden. Für Besucherinnen und Besucher besteht ebenfalls die Möglichkeit, die durch den neuen Bahnhofszugang fußläufig schnell erreichbaren Parkhäuser am Hauptbahnhof zu nutzen. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, die Höchstparkdauer auf 3 Stunden zu erhöhen. Auf diese Weise werden beispielsweise längere Besuche ermöglicht, ohne gleichzeitig Berufspendlern das Parken zu ermöglichen

Durchgehende Befreiung der Bewohnerinnen und Bewohner von der Bewirtschaftung:

Weiterhin wurde geäußert, dass die blauen Bereiche (vgl. Anlagen 4 bis 12) entfallen sollen und Bewohnerinnen und Bewohner in allen bewirtschafteten Zonen von den Parkgebühren ausgenommen sind. Mit der nördlichen Perzheimstraße sowie der südlichen Rosenaustraße wurden dabei explizite Stellen genannt. In der Abwägung soll an den bisherigen blauen Bereichen festgehalten werden. Speziell in der näheren Umgebung der Pferseer Straße mit dem dort ansässigen Einzelhandel sowie dem Portal West mit der direkten Nähe zum Hauptbahnhof ist eine Mehrfachnutzung der Stellplätze gewünscht, die in violetten Bereichen nicht gewährleistet ist.

Kein Parkraummanagement im Rosenau- und Thelottviertel:

Ebenso gab es Rückmeldungen, die das Konzept als solches in Frage stellten und die Beibehaltung des Ist-Zustandes wünschten. Unter anderem mit der Bitte, zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Das Parkraummanagement bietet, wie im Rahmen der Online- Beteiligung beschrieben eine Reihe von Vorteilen für die Anwohnerinnen und Anwohner, die weiterhin verfolgt werden sollen. Die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im öffentlichen Raum ist ohne erheblichen baulichen Aufwand nicht möglich. Zudem liegt das Rosenau- und Thelottviertel laut dem vom Stadtrat beschlossenen Vertrag mit dem Aktionsbündnis „Fahrradstadt jetzt!“ innerhalb des Bereichs, in dem die öffentlichen Stellplätze um 550 Stück reduziert werden müssen.

Doppelte Benachteiligung für Anwohnerinnen und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen:

Anwohnerinnen und Anwohner, die in Mehrfamilienhäusern entlang der Hauptverkehrsstraßen wohnen, bemängelten, dass sie durch fehlende private Stellplätze, kombiniert mit bewirtschafteten Zonen an den Hauptverkehrsstraßen, benachteiligt sind. An der grundsätzlichen Konzeption, dass die bewirtschafteten Zonen an den Hauptverkehrsstraßen gelegen sind, soll weiterhin festgehalten werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, den Parksuchverkehr zu verringern und dass die Zone mit reinem Bewohnerparken auch für Bewohnerinnen und Bewohner an Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung stehen und fußläufig innerhalb kurzer Distanzen zu erreichen sind. Aus den genannten Gründen wird auch vor dem Architekturmuseum in der Thelottstraße die geforderte bewirtschaftete Zone nicht vorgesehen.

Bewirtschaftung mittels Parkscheibe:

Außerdem wurde gewünscht, dass die Bewirtschaftung mittels Parkscheibe und nicht entgeltlich erfolgt. Der stadtweiten Konzeption, dass Parkgebühren im Bereich von bewirtschafteten Stellplätzen erhoben werden, soll im Rosenau- und Thelottviertel fortgesetzt werden. Die Erhebung von Parkgebühren ist ein geeignetes Werkzeug, um die Nachfrage an Parkraum zu steuern und dadurch den Parkdruck zu reduzieren.

Ende der Bewirtschaftung von 18.30 Uhr:

Die Bewirtschaftungszeitraum von 9.30 Uhr bis 18.30 Uhr orientiert sich zum einen an den Öffnungszeiten des Einzelhandels und zum anderen an den gewöhnlichen Arbeitszeiten eines Werktages. Dem Vorschlag, die Bewirtschaftung schon vor 18.30 Uhr, beispielsweise um 17.00 Uhr, enden zu lassen, wird daher nicht als zielführend erachtet. Dies ebenfalls vor dem Hintergrund der unmittelbaren Nähe zu den Innenstadtbereichen.

Freigabe von Ladezonen außerhalb der Geschäftszeit:

Die Bitte, die Ladezone außerhalb der Geschäftszeiten freizugeben, wurde berücksichtigt. Die Ausnahme bilden die Ladezonen in unmittelbarer Nähe zum Portal West, da hier aufgrund der ganztägigen Zugverbindungen eine Notwendigkeit zum kurzzeitigen Halten über die üblichen Geschäftszeiten hinaus gesehen wird.

Versetztes Parken in den Erschließungsstraßen und Kennzeichnung des gesetzlichen Halteverbots:

Im Bereich der Erschließungsstraßen wurde empfohlen, versetztes Parken als Maßnahme der Verkehrsberuhigung einzuführen und das gesetzliche Halteverbot in den 5-Meter Bereichen durch entsprechende Grenzmarkierungen zu verdeutlichen. Um einen zusätzlichen Entfall von Stellplätzen zu vermeiden, wird das versetze Parken nicht berücksichtigt. Eine Überprüfung der Kennzeichnung der gesetzlichen Halteverbote in den 5-Meter Bereichen wird im Einzelfall geprüft.

Rückmeldungen zu weiteren Mobilitäts-Themen

Zudem gab es Vorschläge zur Verkehrsberuhigung, Begrünung und Aufenthaltsqualität, öffentliche Radabstellanlagen, E-Lademöglichkeiten sowie CarSharing-Stellplätzen. Da sich der Planungsauftrag im Moment auf das Parkraummanagement beschränkt, können diese Rückmeldungen in die aktuellen Planungen nicht direkt einfließen. Die Anregungen gehen aber selbstverständlich nicht verloren, sondern werden im Rahmen von weiterführenden Planungen in den jeweiligen Themengebieten berücksichtigt. Beispielsweise im Rahmen des Abstellanlagenkonzepts im Projekt Fahrradstadt.