KFZ Bewohnerparkausweis


Hier erhalten Sie Informationen zu den Bewohnerparkgebieten in Augsburg (auf dem Stadtplan bitte unter Ansicht „Bewohnerparkgebiete“ auswählen)

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Sie können die erstmalige Ausstellung sowie die Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises auch online über unser BürgerServicePortal beantragen, sofern Sie selbst Halterin/Halter des gegenständlichen Fahrzeuges sind.


Beschreibung

Sie erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und dort auch tatsächlich wohnen.

Voraussetzungen

Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises müssen lediglich die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Die antragstellende Person hat seinen melderechtlichen Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkausweisgebiet (Ausnahme Nebenwohnsitz siehe unten)
  • Die antragstellende Person ist selbst eingetragener Halter des Fahrzeuges oder beantragt den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug, welches ihr vom berechtigten Personenkreis schriftlich zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde oder für ein privat genutztes Firmenfahrzeug oder die antragstellende Person ist Mitglied einer Car-Sharing Organisation.

Ausnahme Nebenwohnsitz:

Ehegatten, welche aufgrund § 22 Abs. 1 BMG die Augsburger Wohnung nicht zur Hauptwohnung erklären können und daher mit Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkausweisgebiet gemeldet sind, sind berechtigt einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. 

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beträgt 30 Euro (Gebührentarif-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).

Wichtige Hinweise

Falls das Fahrzeug nicht auf Sie selbst (den Bewohner) zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Nachweise vor:

  • Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
    Zusätzlich ist die Vorlage des Führerscheines des Antragstellers erforderlich.
    Die Erklärung der dauerhaften Nutzung kann jedoch nur von einem Fahrzeughalter ergehen, der in engem Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller steht (Eltern, Großeltern, Kinder).
  • Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen privat genutztes Firmenfahrzeug beantragen, so legen Sie bitte neben der Bescheinigung der Firma auch eine Gehaltsabrechnung vor. Auf dieser Gehaltsabrechnung muss die Ausweisung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs enthalten sein. Wenn es die eigene Firma ist bringen Sie bitte die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit.

Weitere Links / Infos

Unrechtmäßig in der Parkzone abgestellte Fahrzeuge werden über die Verkehrsüberwachung verwarnt.

Zuständige Dienststelle