Beantragung von Stiftungsleistungen


Eine unserer schönsten Aufgaben in der Stiftungsverwaltung ist es, Stiftungsleistungen auszureichen. Ob Einzelfall-Beihilfen, Projekt-Antrag oder Studienbeihilfen – wo Bedarf, Stiftungszweck und Ertrag zusammenpassen, können gute Nachrichten überbracht werden: Die Kosten für benötigte Hilfsmittel oder Haushaltsausstattung werden in begründeten Notfällen übernommen oder beispielsweise Lesepatenschaften unterstützt.

Das geschieht nicht mit dem Füllhorn. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wollen die erwirtschafteten Erträge aus den Grundstockvermögen der einzelnen Stiftungen wohlüberlegt und gut geprüft gemäß dem Stifterwillen eingesetzt werden.

Wie Sie im Bedarfsfall Stiftungsleistungen beantragen können und welche Voraussetzungen es dafür gibt, erfahren Sie hier. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen besteht generell nicht.

 

Studienbeihilfen / Stipendien für Studierende, Schülerinnen und Schüler

Einmalige Studienbeihilfe

  • für Studierende und Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Augsburg
  • ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, Bayernkolleg (ohne Vorkurs), Fachoberschule
  • jährlich vom 01.- 30. Juni bei der Stiftungsverwaltung beantragbar
  • Anträge erhältlich bei der Stiftungsverwaltung im Jakobsstift, Mittlerer Lech 5, 86156 Augsburg, bei der Bürgerinfo am Rathausplatz oder als Online-Formular auf Studienbeihilfen - Stadt Augsburg
  • Regularien gemäß Stiftungszweck in Satzungen, daher Nachweise über Bedürftigkeit (Einkommensnachweise, ggf. auch der Eltern) und Würdigkeit (Noten, Scheine, besonderes Engagement) beifügen (Angaben unterliegen Datenschutz)

Stipendium für Studierende der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg

  • Förderung durch die Stiftung Vereinigter Stipendienfonds
  • in besonderen Bedarfslagen (z.B. Alleinerziehende, Studierende mit Behinderung)
  • Antrag über die Universität Augsburg Stipendienreferat (uni-augsburg.de)  oder die Hochschule Augsburg Finanzierung und Stipendien (hs-augsburg.de)
  • aktuell 500 € monatlich für ein Jahr (Stand 2022)
  • Auflage für den oder die Studierende: mind. 120 Stunden gemeinnützige Arbeit bei stiftungseigenen Einrichtungen im Stadtgebiet Augsburg während der zweisemestrigen Förderzeit

Einzelfall-Beihilfen

je nach Stiftungszweck möglich zur Finanzierung kleinerer Anschaffungen oder Dienstleistungen in Notlagen wie z.B.

  • medizinischer Bedarf
  • Nachzahlungen von Strom, Gas, Betriebskosten
  • Bekleidung
  • Elektrogeräte
  • Einrichtungsgegenstände

allgemeine Voraussetzungen:

  • unverschuldet in Not geraten
  • Hauptwohnsitz in Augsburg
  • eigene Zahlung würde besondere Härte für Antragsteller bedeuten und Betrag konnte aus wichtigen Gründen nicht angespart werden
  • nachrangig zu gesetzlichen Leistungen, d.h. mögliche Ansprüche gegenüber z.B. Jobcenter oder Amt für Soziale Leistungen müssen zuerst abgeklärt werden

Antragsstellung über verschiedene soziale Beratungsstellen, mit denen wir zusammenarbeiten u.a. über Amt für Soziale Leistungen, Sozialpaten, Soziale Fachberatung für Senioren, SKM, SKF, Caritasverband, Diakonisches Werk, Gesundheitsamt, Betreuer.
Prüfung der Bedürftigkeit durch die Beratungsstellen und die Stiftungsverwaltung
dazu Anfertigung eines Sozialberichtes durch die Beratungsstellen mit

  • persönlichen Daten und Angaben zur familiären Situation
  • ausführliche Schilderung, wie es zur Notlage kam, ggf. mit Hausbesuch, Attesten
  • Angaben zur finanziellen Situation
  • Bankverbindung

Verwendungsnachweis nötig (Quittungen o.ä.)
in der Regel einmalige Zuwendung pro Antragsteller
keine Hilfen für z.B. monatlich wiederkehrende Zahlungen, Abschlagszahlungen, Mietschulden, Renovierungskosten, Bestattungskosten, Grabgebühren, Passangelegenheiten und sonstige behördliche Gebühren
Einzelfallprüfung, Ausnahmen v.a. bei krankheitsbedingten Härtefällen möglich

Projektanträge

  • möglich für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen
  • formloser Antrag per Mail oder Post mit möglichst genauer Beschreibung des Projektes
  • Verwendungsnachweis nötig
  • z.B. finanzielle Unterstützung für Kreativworkshop im Seniorenheim oder Kunstprojekt an Schulen

 

Ansprechpartnerin: Gisela Börner, Gisela.Boerner@augsburg.de, Tel.: 0821 324-4326