Beantragung von Stiftungsleistungen


Eine unserer schönsten Aufgaben in der Stiftungsverwaltung ist es, Stiftungsleistungen auszureichen. Ob Einzelfall-Beihilfen, Projekt-Antrag oder Studienbeihilfen – wo Bedarf, Stiftungszweck und Ertrag zusammenpassen, können gute Nachrichten überbracht werden: Die Kosten für benötigte Hilfsmittel oder Haushaltsausstattung werden in begründeten Notfällen übernommen oder beispielsweise Lesepatenschaften unterstützt.

Das geschieht nicht mit dem Füllhorn. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wollen die erwirtschafteten Erträge aus den Grundstockvermögen der einzelnen Stiftungen wohlüberlegt und gut geprüft gemäß dem Stifterwillen eingesetzt werden.

Wie Sie im Bedarfsfall Stiftungsleistungen beantragen können und welche Voraussetzungen es dafür gibt, erfahren Sie hier. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen besteht generell nicht.

 

 

Ansprechpartnerin: Gisela Börner, Gisela.Boerner@augsburg.de, Tel.: 0821 324-4326