Stadtpolitik und Verwaltung in Augsburg

Die Verwaltung kümmert sich um die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung setzt um, was der Stadtrat beschließt. Die Verwaltung ist unterteilt in Referate. Jedes Referat ist zuständig für einen bestimmten Bereich, z.B. Bildung, Soziales oder Umwelt. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Referentinnen und Referenten leiten die Referate.

Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, als höchstes Gremium der Stadt. Der Stadtrat legt Grundsätze und Richtlinien für die Stadtverwaltung fest. In Augsburg gibt es derzeit 60 stimmberechtigte Stadträtinnen und Stadträte. Ihre ist abhängig von der Einwohnerzahl.

Stadtrat: öffentlich und Ratsinfo

Stadtratssitzungen finden etwa einmal im Monat (in der Regel am letzten Donnerstag des Monats) statt und bestehen meistens aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil. Zum öffentlichen Teil können alle Interessierten vorbeikommen und zuhören. Infos zu Sitzungsterminen und Beschlüssen stehen auf ratsinfo.augsburg.de.

Oberbürgermeisterin, Bürgermeisterin und Bürgermeister, Referentinnen und Referenten

Augsburg hat eine Oberbürgermeisterin (OB). Die OB vertritt die Stadt nach außen, ist Chefin der Verwaltung und leitet den Stadtrat. Im Stadtrat hat sie die 61. Stimme.

Die OB vertreten in der laufenden Ratsperiode 2020-2026 eine 2. Bürgermeisterin und ein 3. Bürgermeister. Sie werden vom Stadtrat gewählt und zählen zu den 60 stimmberechtigten Stadträten.

Die Referentinnen und Referenten werden vom Stadtrat bestimmt. Im Stadtrat haben sie Rede- und Antrags-, aber kein Stimmrecht. In der Verwaltung leiten sie jeweils ein Referat.


Jede Stimme zählt – Wahlen in Augsburg

Alle 6 Jahre entscheidet Augsburg, wer im Stadtrat sitzt und wer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister (OB) wird. Wählen dürfen alle volljährigen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in Augsburg haben.

Wahlberechtigte in Augsburg haben bei der Kommunalwahl 61 Stimmen. 60 Stimmen für den Stadtrat Bei der Stadtratswahl können auf dem Stimmzettel ganze Listen und/oder einzelne Kandidaten gewählt werden. Pro Kandidat/pro Kandidatin sind eine, zwei oder drei Stimmen möglich. Auf dem Stimmzettel für die OB-Wahl macht jeder genau ein Kreuz – bei seinem Wunschkandidaten oder seiner Wunschkandidatin.

Wer sitzt im Stadtrat? Im Stadtrat sind die Parteien und Personen vertreten, die bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen bekommen haben. Eine Prozent-Hürde gibt es nicht. Die Sitze werden nach dem sogenannten Höchstzahlverfahren verteilt. Stadträte einer Partei oder mehrerer kleiner Parteien bilden im Stadtrat eine Fraktion.

Wann wird gewählt

  • alle 6 Jahre Kommunalwahl
  • alle 5 Jahre Landtagswahl mit Bezirkswahl
  • alle 4 Jahre Bundestagswahl
  • alle 5 Jahre Europawahl

Vor jeder Wahl werden Wahlberechtigte per Post benachrichtigt. Mit der Wahlbenachrichtigung kann am Wahltag im Wahllokal abgestimmt werden oder im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. Die Wahlunterlagen kommen per Post, werden zuhause ausgefüllt und bitte rechtzeitig zurück an die Stadt geschickt.


Glossar

Ältestenrat: Im Ältestenrat der Stadt Augsburg sitzen die Oberbürgermeisterin, die 2. Bürgermeisterin und der 3. Bürgermeister sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter jeder Stadtratsfraktion. Auch eine Ausschussgemeinschaft ist im Stadtrat vertreten. Der Ältestenrat trifft sich regelmäßig zu verschiedenen Tagesordnungspunkten.

Änderungsantrag: Stadtratsmitglieder können zu eingereichten Anträgen auch Änderungen beantragen. Über einen Änderungsantrag entscheidet der ganze Stadtrat.

Antrag: Ein Antrag an den Stadtrat ist ein Vorschlag z.B. zum Bau einer Kita; er muss mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Der Stadtrat stimmt über den Antrag ab. Bürgerinnen und Bürger können keine Anträge an den Stadtrat stellen. Anträge stellen können ein Stadtratsmitglied, eine Fraktion oder die Oberbürgermeisterin bzw. die Verwaltung („Verwaltungsantrag“).

Ausschuss: Um dem Stadtrat die Arbeit zu erleichtern, gibt es Ausschüsse für bestimmte Themenbereiche z.B. für Kultur, Sport, Umwelt, ... Im Ausschuss sitzen nicht alle Stadtratsmitglieder, sondern einzelne Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fraktionen. Bevor der Stadtrat über einen Antrag entscheidet, berät meist ein Ausschuss und gibt dem Stadtrat dann eine Empfehlung, wie er entscheiden soll (Beschlussempfehlung). Zu den Ausschüssen der Stadt Augsburg.

Beirat: Ein Beirat ist ein Gremium „externer“ Experten, also Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Stadtrat sitzen. Die Expertengruppen beraten den Stadtrat und die Ausschüsse zu verschiedenen Themen. Stadtratsmitglieder haben in Beiräten kein Stimmrecht. Zu den Beiräten der Stadt Augsburg.

Beschluss: Die Entscheidung des Stadtrats über einen Antrag nennt man Beschluss. Mit Mehrheit der Stimmen ist ein Antrag angenommen, also beschlossen. Die Verwaltung setzt den Beschluss um oder beauftragt eine Firma. Die Oberbürgermeisterin verantwortet, dass die Verwaltung den Beschluss realisiert.

Beschlussvorlage: Auf Basis eines Antrags erarbeitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage, in der z.B. die Kosten stehen. Der Stadtrat erhält die Beschlussvorlage und entscheidet.

Bürgerbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie: Für ein konkretes Anliegen werden Unterschriften gesammelt. Unterzeichnen mehr als 5 % der Wahlberechtigten in Augsburg ein rechtlich zulässiges Begehren, beschließt der Stadtrat die geforderte Maßnahme. Oder er lässt alle Bürgerinnnen und Bürger abstimmen (Bürgerentscheid).

Bürgerentscheid: Beim Bürgerentscheid stimmen die Bürgerinnen und Bürger über ein rechtliches zulässiges Bürgerbegehren ab, das mehr als 5 % der Wahlberechtigten in Augsburg unterzeichnet haben. Es handelt sich um eine Ja-oder-Nein-Frage, über die in einer Abstimmung entschieden wird. Die Mehrheit entscheidet. Mindestens 10 % der Bürgerinnen und Bürger müssen abstimmen.

Fraktion: Stadtratsmitglieder einer Partei oder mehrere Parteien, die sich zusammenschließen bilden im Stadtrat eine Fraktion. Zu den Fraktionen.

Haushalt: Wie viel Geld nimmt die Stadt Augsburg ein, wie viel Geld gibt sie wofür aus – das steht im sogenannten Haushalt. Der Haushalt der Stadt Augsburg wird vom Stadtrat und der Regierung von Schwaben geprüft. Zum Haushalt der Stadt Augsburg.

Kommunalwahl: Alle 6 Jahre entscheidet Augsburg, wer im Stadtrat sitzt und wer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister wird. Wählen dürfen alle volljährigen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Monaten in Augsburg haben. Wahlen & Abstimmungen in Augsburg.

Kreisfreie Stadt: Augsburg ist kreisfreie Stadt. Sie gehört zu keinem Landkreis. Die Stadtverwaltung Augsburg kümmert sich um die Aufgaben einer Gemeinde und um alle Aufgaben, die sonst ein Landratsamt regelt. Zum Beispiel stellt die Stadt Führerscheine aus und erteilt Baugenehmigungen.

Referat: Eine Verwaltung ist unterteilt in sogenannte Referate. Diese sind zuständig für verschiedene Themenbereiche, z.B. Umwelt, Soziales oder Bildung. Zum Organigramm der Stadt Augsburg.

Referent/in: Ein Referent bzw. eine Referentin leitet ein Referat der Verwaltung. Er bzw. sie wird vom Stadtrat bestimmt. Im Stadtrat hat er bzw. sie Antrags- und Rederecht, aber kein Stimmrecht.
Auch die 2. Bürgermeisterin und der 3. Bürgermeister gehören zu den Referenten. Sie haben im Stadtrat Stimmrecht. Zu den Referentinnen und Referenten der Stadt Augsburg.

Oberbürgermeisterin: Die OB vertritt die Stadt nach außen, ist Chefin der Verwaltung und leitet den Stadtrat. Im Augsburger Stadtrat hat sie die 61. Stimme. Zur Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg.

Stadtrecht: Das „Augsburger Stadtrecht“ ist eine Sammlung der vom Stadtrat der Stadt Augsburg erlassenen Satzungen und Verordnungen. Zum Augsburger Stadtrecht.

Stadtrat: Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, als höchstes Gremium der Stadt. In Augsburg gibt es derzeit 60 stimmberechtigte Stadträtinnen und Stadträte. Ihre Anzahl ist abhängig von der Einwohnerzahl. Die Oberbürgermeisterin hat die 61. Stimme.
Der Stadtrat legt die Richtlinien für die Verwaltung fest, entscheidet, wofür wie viel Geld ausgegeben wird (Haushalt) und erlässt Satzungen und Verordnungen.
Etwa einmal im Monat trifft sich der Stadtrat (Stadtratssitzung). In der Regel bestehen die Sitzungen aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil. Zum Augsburger Stadtrat.

Verordnung: Eine Verordnung ist eine gesetzliche Regelung, die ein Verwaltungsorgan oder eine Regierung erlässt. Grundlage ist staatliches Recht, also Landes- oder Bundesrecht. In Augsburg ist sie Teil des „Augsburger Stadtrechts“. Zum Beispielt gibt es in Augsburg eine Lärmschutzverordnung oder eine Verordnung, die bei den Sommernächten oder anderen Festen zum Einsatz kommt.

Verwaltung: Die Verwaltung kümmert sich um die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Sie setzt die Beschlüsse des Stadtrats um, macht ihm Vorschläge und Empfehlungen. Zu den Diensten A bis Z.