
Stadtentwicklungskonzept
Augsburg ist mit ca. 300.000 Einwohnern in einem Einzugsgebiet mit über 600.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Bayerns. Wie in vielen anderen Städten der Bundesrepublik steht auch die Stadt Augsburg vor großen Herausforderungen in der Stadtentwicklungsplanung. Besonders allgemeine Megatrends und Rahmenbedingungen wie zum Beispiel soziale und demographische Veränderungen, Strukturwandel und Globalisierung, Wohnraumversorgung, Digitalisierung, Resilienz oder Klimawandel sowie die Schwierigkeit der Prognostizierbarkeit von Entwicklungen und abnehmende Finanzierungsspielräume gehören zu diesen Problemstellungen. Um die räumliche Gesamtentwicklung der Stadt strategisch zu steuern, wurde gemeinsam durch Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft ein integriertes und umsetzungsorientiertes Stadtentwicklungskonzept (STEK) für Augsburg erarbeitet und am 12. Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossen.
Das STEK soll als zentrales Steuerungselement die mittel- bis langfristige räumliche Entwicklung perspektivisch aufzeigen und als koordinierende Rahmenplanung Synergien befördern sowie unterschiedliche Interessen ausgleichen. Es bietet einen abgestimmten und integrierenden Leitfaden für das künftige kommunale Handeln und für die Stadtgesellschaft.


In der Umsetzungsphase seit 2020 wird das STEK in das Verwaltungshandeln implementiert und bei allen raumrelevanten Entscheidungsprozessen berücksichtigt. Beispielsweise werden die im STEK formulierten Zielvorstellungen als Grundlage bei der Erstellung von Fachkonzepten insbesondere zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung, bei der Neuaufstellung von Mobilitäts- und Nahverkehrsplan, im Rahmen der Transformation zur Smart City und bei allen städtebaulichen Konzepten, wie beispielsweise bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Rahmenplanungen, verwendet. Darüber hinaus tragen die Aussagen des STEK dazu bei, die Position der Stadt Augsburg in Fachplanungsverfahren Dritter leichter zu bestimmen, wie bei der Bundesverkehrswegeplanung, dem Aus- / Neubau der Bahnstrecke Ulm-Augsburg, der Landes- und Regionalplanung oder dem Regionalmanagement.
Zudem wurde gemäß Beschluss des Stadtrates vom Dezember 2019 das Räumliche Leitbild erarbeitet, dessen Aussagen zu Siedlungsstruktur, zu Siedlungspotenzialen für Wohnen und Gewerbe, zu Grün- und Landschaftsräumen, zum Natur- und Umweltschutz, zum Infrastrukturbedarf sowie zur Mobilität als programmatische Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung verwendet werden.
Headergrafik: Stadt Augsburg; Fotos: Sebastian Köhler / Stadtplanungsamt Augsburg