Zweitwohnungssteuer
Zum 01. Januar 2005 wurde in Augsburg die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die mit einer Nebenwohnung in Augsburg gemeldet sind.
Zum 01. Januar 2005 wurde in Augsburg die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die mit einer Nebenwohnung in Augsburg gemeldet sind.