Informationen und Antworten
Sie brauchen Hilfe, machen sich Sorgen um jemanden oder suchen Informationen zum Thema? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Gewalt und Gewalterfahrungen sowie zur „Istanbul Konvention“ und ihrer Umsetzung in Augsburg.
Sie sind in akuter Gefahr?
Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte die 110 (Polizei).
FAQs - Häufig gestellte Fragen
- Ich habe (gerade) sexualisierte oder häusliche körperliche Gewalt erlebt. Was soll ich tun?
- Ich möchte eine Person unterstützen, die von Gewalt betroffen ist.
- Ich habe Gewalt beobachtet.
- Ich habe selber Gewalt ausgeübt oder befürchte, das zu tun.
- Bin ich von Gewalt betroffen?
- Was ist sexualisierte und häusliche Gewalt eigentlich?
- Welche Formen von Gewalt gibt es?
- Was ist die Istanbul Konvention?
- Wie wird die Istanbul Konvention in Augsburg umgesetzt?
Sie sind in akuter Gefahr?
Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte die 110 (Polizei).
Das ist jetzt wichtig:
Gehen Sie nicht duschen und waschen Sie Ihre Kleidung nicht. Das kann Spuren zerstören.
Spuren sichern lassen: Das können Sie in der Gewaltschutzambulanz anonym und ohne Polizei machen. Oder Sie melden sich bei einer Polizeidienststelle.
- Die vertrauliche Spurensicherung durch die Gewaltschutzambulanz im Uniklinikum Augsburg (UKA) ist eine medizinische Untersuchung. Sie kann nach einer Sexualstraftat auf Wunsch der Betroffenen anonym durchgeführt werden. Die Polizei darf ohne Einverständnis nicht auf die Ergebnisse zugreifen.
- Bei dieser Untersuchung werden die Spuren der Tat dokumentiert und gesichert. Die Untersuchung ist auch dann wichtig, wenn keine sichtbaren Verletzungen erkennbar sind.
- Viele Spuren sind nur sehr kurz nachweisbar (z. B. K.o.-Tropfen). Deshalb ist es wichtig, so schnell wie möglich in die Notaufnahme zu kommen.
- Für die Untersuchung ist kein Termin nötig. Es fallen keine Kosten für Sie an.
- Die gesicherten Spuren können bis zu zehn Jahre im UKA gespeichert werden. Das hilft Betroffenen, die sich nicht sofort entscheiden möchten, ob sie Anzeige erstatten möchten.
Beraten lassen: Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle zum weiteren Vorgehen beraten. Gemeinsam lässt sich ein passender Weg für Sie finden.
Anzeigen: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Lassen Sie sich dabei anwaltlich unterstützen. Eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden.
So können Sie helfen:
Hören Sie Betroffenen zu und unterstützen Sie bspw. durch die Vermittlung zu einer Beratungsstelle.
Auch für Angehörige oder Freunde von Betroffenen kann die Situation belasten sein. Lassen Sie sich helfen.
Zudem können Sie über ehrenamtliches Engagement Betroffene unterstützen. Einen Überblick finden Sie auf der Seite der Gleichstellungsstelle der Stadt Augsburg unter dem Reiter „Vernetzung und Engagement“.
Eine telefonische Beratung finden Sie beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bzw. Gewalt an Männern.
Jemand ist in akuter Gefahr?
Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte die 110 (Polizei).
Eigenschutz: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Im Zweifel rufen Sie die Polizei. Auch Beratungsstellen unterstützen Sie.
Persönlich eingreifen und die Situation unterbrechen: Wenn Sie sich sicher fühlen und ein persönliches Eingreifen möglich ist, können Sie die Situation unterbrechen:
- Klingeln Sie unter einem Vorwand bei der Nachbarwohnung, aus der Sie Geräusche hören,
- sprechen Sie auf der Straße einen Passanten an oder
- rufen Sie die Polizei.
Zivilcourage kann vielfältig sein.
Hilfe anbieten: Sprechen Sie die betroffene Person an oder legen Sie bspw. Flyer zu Hilfsangeboten im Flur aus.
Sie wollen sich und andere schützen und keine Gewalt mehr ausüben? Sie befinden sich in einer Krise und fürchten, dass Sie gewalttätig werden könnten?
Hier finden Sie vertrauliche Hilfsangebote:
Gewalt beginnt oft früher, als viele Menschen denken. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten.
Gewalt kann mit viel Scham verbunden sein. Sie sind nicht schuld. Lassen Sie sich helfen.
Diese Fragen können bei der Orientierung helfen:
- Kontrolliert jemand Ihr Handy, Ihren Standort oder Ihre Nachrichten?
- Verbietet Ihnen jemand Kontakte zu Freunden oder Familie?
- Haben Sie Angst vor einer Person?
- Kontrolliert jemand, wofür Sie Geld ausgeben oder Ihren Kontozugriff?
- Werden Sie beleidigt oder erniedrigt?
- Werden Sie zu sexuellen Handlungen gedrängt?
Hilfe finden Sie bei den Anlauf- und Beratungsstellen.
Sexualisierte und häusliche Gewalt kann alle treffen. Jedoch gibt es Gewalt, die sich nur gegen Frauen richtet – sogenannte geschlechtsspezifische Gewalt. Das bedeutet, dass Gewalt ausgeübt wird, weil die Betroffenen zum Beispiel nicht den Vorstellungen entsprechen, wie eine Frau zu sein hat.
Menschen können auch von mehreren Gewaltformen gleichzeitig betroffen sein, zum Beispiel von Rassismus und Frauenfeindlichkeit. Das nennt sich Intersektionalität.
Körperliche Gewalt
umfasst alle Angriffe auf den Körper oder die Gesundheit eines Menschen.
kann zu sichtbaren (z.B. blaue Flecken) und unsichtbaren (z.B. Gehirnerschütterung) Verletzungen führen.
kann nach § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein.
Die extremste, weil zum Tod führende Form der geschlechtsspezifischen, körperlichen Gewalt ist der Femizid. Hier finden Sie dazu mehr Informationen.
Sexualisierte Gewalt
Jeder Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung ist sexualisierte Gewalt. Darunter fallen
Vergewaltigung,
das Zwingen zu sexuellen Handlungen,
sexuelle Belästigung,
jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation, wie z.B. Nacktbilder
und vieles mehr.
Psychische Gewalt
zielt auf die Gefühle und Gedanken der betroffenen Person ab.
hat viele Formen: vom Beschimpfen, Verspotten und Bloßstellen bis zu Drohung und Erpressung.
- Auch Stalking und Mobbing zählen zur psychischen Gewalt.
Digitale Gewalt
Digitale Gewalt ist ein Oberbegriff für Formen von Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen oder im Internet stattfindet.
Digitale Gewalt hängt meistens mit anderen Gewaltformen zusammen.
Digitale Gewalt umfasst beispielsweise
die Überwachung,
unerwünschte Kontaktaufnahme,
Identitätsmissbrauch oder auch
das unerwünschte Teilen von Bildern/Videos.
Ökonomische Gewalt
Ökonomische Gewalt meint ein Handeln, das anderen wirtschaftlichen Schaden zufügt.
Sie wird unterteilt in
ökonomische Kontrolle (bspw. das Verweigern von Zugriff auf das eigene Geld),
ökonomischen Missbrauch (z. B. Aufnehmen eines Kredits auf den Namen einer anderen Person ohne deren Einverständnis) und
ökonomische Sabotage (z.B. das Unterbindung der Teilnahme am Arbeitsmarkt).
Menschenhandel und Zwangsprostitution
Menschenhandel ist das Anwerben, die Beförderung, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung.
Zwangsprostitution ist eine Form der sexuellen Ausbeutung.
Betroffene werden in ihrer Handlungsfreiheit so weit eingeschränkt, dass sie keine freie Entscheidung bezüglich der Tätigkeit treffen können.
Ausbeutung von Prostituierten zeichnet sich bspw. durch überhöhte Vermittlungsgebühren und/oder Mietforderungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und Vorenthalten der Bezahlung aus.
Die Mitgliedsstaaten des Europarates haben 2011 das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vereinbart. Das geschah in Istanbul. Deshalb wird das Übereinkommen abgekürzt „Istanbul Konvention“ genannt.
In Deutschland trat die Istanbul Konvention am 1. Februar 2018 offiziell in Kraft.
Ziel der Istanbul Konvention ist es, alle Formen von Gewalt an Frauen in Europa umfassend zu bekämpfen.
Die vier Bausteine der Istanbul Konvention sind:
- Prävention von Gewalt
- Schutz von Betroffenen
- Entwicklung wirksamer Gesetze
- Entwicklung einer politischen Gesamtstrategie
Die Koordinierungsstelle „Istanbul Konvention“ setzt die Istanbul Konvention in Augsburg um. Sie
- betreut das Augsburger Netzwerk „Istanbul Konvention“
- bietet eine Verweisberatung an. Das bedeutet, dass sie eine Orientierung über die kommunalen Stellen geben kann. Sie führt aber keine psychosoziale oder rechtliche Beratung durch.
- hält den Überblick über die Bedarfe in Augsburg
- fördert die Zusammenarbeit der Fachexpertinnen und -experten vor Ort
- setzt die kommunal beeinflussbaren Aspekte der Istanbul Konvention Stück für Stück um
ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk kommunaler Stellen zur Umsetzung der Istanbul Konvention
Weitere Informationen
Hier finden Sie weiterführende Information, hilfreiche Webseiten und Angebote:
- Familienkompass Augsburg (Beratung, Hilfe, Kontaktstellen)
- Präventionsdatenbank der Stadt Augsburg
- Feminist Law Clinic (kostenlose Rechtsberatung)
- HateAid (Menschenrechte im Netz)
- Frauenhauskoordinierung
- Sicher gegen digitale Gewalt
- Krisenchat
- Bayern gegen Gewalt (Kinderschutz-Hotline)
Büro für Kommunale Prävention (BKP)
Adresse & Kontakte
| Steingasse 13 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
| Telefon | 0821 324-3359 |
| Fax | 0821 324-3328 |
| praevention@augsburg.de | |
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Geschäftszimmer
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Gleichstellungsbeauftragte
Heike Krebs
Telefon 0821 324-2102
Birgit Weindl
Telefon 0821 324-2177
Koordination Gender Mainstreaming
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