Institutionen der EU

Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht der wichtigsten Institutionen und Organe der Europäischen Union. Weiterführende Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.


Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission stellt die Exekutive der EU dar. Sie ist also für die Umsetzung der vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat beschlossenen Gesetze zuständig und verwaltet den Haushalt. Kraft ihres Initiativrechts kann die Kommission dem Parlament und dem Rat politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften vorschlagen. Die Europäische Kommission besteht aus 26 Kommissaren sowie dem Kommissionspräsidenten oder der Kommissionspräsidentin. Jede Kommission muss zu Beginn ihrer Amtszeit durch das Europäische Parlament im Amt bestätigt werden und vertritt dann die Europäische Union in der Welt.

Zur Homepage der Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu


Der Europäische Rat

Im Europäischen Rat sind die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten sowie die Präsidenten von Kommission und Rat vertreten. Er verfügt über die Richtlinienkompetenz und bestimmt somit den politischen Kurs und die Prioritäten der Europäischen Union. Die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs finden mindestens viermal pro Jahr statt, zusätzlich kommen diejenigen Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung haben, zweimal pro Jahr zum Euro-Gipfel zusammen. Der Vorsitz des Rates wechselt ebenfalls halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschef und folgt dabei einer festgelegten Rotationsreihenfolge.

Zur Homepage des Europäischen Rats: www.european-council.europa.eu


Das Europäische Parlament

Zusammen mit dem Ministerrat stellt das Europäische Parlament die Legislative der EU dar, es ist somit am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Als Teil der Haushaltsbehörde der EU (wiederum zusammen mit dem Ministerrat) hat das Parlament Einfluss auf den EU-Haushalt. Weiterhin übt das Europäische Parlament eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeiner, freier geheimer Wahl neu gewählt. Diese Direktwahl der Abgeordneten trägt zur Legitimation des europäischen Rechts bei.

Zur Homepage des Europäischen Parlaments: www.europarl.de


Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Neben dem Europäischen Parlament ist der Ministerrat das zentrale Organ bei der Gesetzgebung. Je nach zu diskutierendem Themenbereich sind die verantwortlichen Fachminister der Regierungen der Einzelstaaten bei den Sitzungen vertreten. Gemeinsam entscheiden die Minister der EU-Mitgliedstaaten über politische Maßnahmen und erlassen Rechtsvorschriften. Der Vorsitz wechselt halbjährig zwischen den Mitgliedstaaten.

Zur Homepage des Ministerrats: www.consilium.europa.eu


Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof stellt die Judikative der EU dar. Seine Hauptaufgabe besteht in der Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des europäischen Rechts in allen Mitgliedstaaten. Dazu überprüft der EuGH die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten der EU-Institutionen, stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen und legt das EU-Recht auf Ersuchen nationaler Gerichte aus.

Zur Homepage des Europäischen Gerichtshofs: www.curia.europa.eu


Die Europäische Zentralbank (EZB)

Oberste Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist die Erhaltung der Währungsstabilität im Euro-Raum durch möglichst stabile Verbraucherpreise. In ihrer Arbeit ist die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme durch Mitglieder der Europäischen Währungsunion.

Zur Homepage der Europäischen Zentralbank: www.ecb.int


Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Rechnungsprüfer in der Europäischen Union und kontrolliert die einwandfreie Ausführung des EU-Haushaltsplans und trägt zur Verbesserung des Finanzmanagements der Europäischen Union bei. Außerdem unterstützt der Europäische Rechnungshof die für den Haushalt zuständigen Organe, indem er halbjährlich Berichte über das jeweils abgeschlossene Haushaltsjahr vorlegt.

Zur Homepage des Europäischen Rechnungshofs: www.eca.europa.eu


Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist die Vertretung einzelner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessengruppen. Beim Gesetzgebungsverfahren hat dieses Forum der organisierten Zivilgesellschaft eine beratende Funktion. Als Bindeglied zwischen den EU-Organen und den EU-Bürgerinnen und -Bürgern fördert der EWSA eine stärker auf Partizipation und Inklusion ausgerichtete und daher demokratischere Gesellschaft in der Europäischen Union.

Zur Homepage des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: www.eesc.europa.eu


Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium, das sich aus Vertretern der regionalen und kommunalen Ebenen zusammensetzt.  Der AdR verleiht den Regionen Europas Gehör in den politischen Entscheidungsprozessen der EU und überprüft, ob örtlichen Besonderheiten, Kompetenzen und Bedürfnissen Rechnung getragen wird.

Zur Homepage des Ausschusses der Regionen: http://cor.europa.eu/de/Pages/home.aspx


Die Europäische Bürgerbeauftragte

Die Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über das Handeln der EU-Verwaltung. Die Ombudsfrau erhält und prüft Beschwerden von EU-Bürgerinnen und Bürgern, von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnort bzw. Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Durch seine Arbeit trägt die Bürgerbeauftragte dazu bei, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Institutionen aufzudecken. Dazu zählen bspw. ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Nichterteilung oder Verweigerung von Auskünften, unnötige Verzögerungen oder fehlerhafte Verfahren.

Zur Homepage der Europäischen Bürgerbeauftragten: www.ombudsman.europa.eu


Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte empfiehlt den EU-Institutionen bewährte Vorgehensweisen und achtet zugleich darauf, dass die persönlichen Daten und die Privatsphäre der Menschen geschützt werden. Zu den Aufgaben des EDSB zählen die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung, die Beratung in politischen und juristischen Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten.

Zur Homepage des Europäischen Datenschutzbeauftragten: https://edps.europa.eu/_de


Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die einen Bezug zur EU haben. Schwerpunkte der EIB sind die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Europa und die Steigerung des Wachstumspotenzials, die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Unterstützung der EU-Politik außerhalb der europäischen Grenzen.

Zur Homepage der Europäischen Investitionsbank: www.eib.org